Im Zusammenhang mit den verschiedenen Ereignissen und Demonstrationen
des letzten halben Jahres haben verschiedene Hamburger Gruppen mit großer
Sorge die zunehmende Beschränkung der Versammlungsfreiheit in dieser Stadt
beobachtet.
Im Besonderen stellt das Vorgehen der Polizei auf der Friedensdemonstration
von Hamburger SchülerInnen am 24.03.2003 den vorläufigen Tiefpunkt in
der fortgesetzten Beschädigung des Rechts auf Versammlungsfreiheit dar.
Hier wurden 12-18-Jährige verprügelt und/oder in "Gewahrsam" genommen.
Seit dem Beginn der Proteste um die Räumung des Bauwagenplatzes "Bambule"
Ende 2002 hat die Hamburger Polizei systematisch den Versuch unternommen,
jegliche Form des senatskritischen Protestes zu unterbinden. So sollte
die Hamburger Innenstadt faktisch zu einer demonstrationsfreien Zone deklariert
werden. Überzogene Gefahrenprognosen und polizeiliche Willkür bilden das
momentane Bild der Demonstrationen in Hamburg.
Die Einkesselung von DemonstrantInnen ist zur zweifelhaften Routine der
Hamburger Polizei geworden. Seit November 2002 wurden bereits acht Demonstrationen
durch Polizeikessel beendet, über 2000 Menschen in polizeilichen Gewahrsam
genommen und es gab über 100 Festnahmen. Immer wieder berichten Betroffene
in diesem Zusammenhang über eindeutigen Rechtsbruch und/oder fragwürdige
Maßnahmen seitens der Polizei beispielsweise durch:
- stundenlange Transporte der in Gewahrsam genommenen Personen in Bussen
des HVV;
- dabi nahezu durchgängig bei allen Betroffenen die Fesselung der Handgelenke
auf dem Rücken mit Plastikbindern ohne die notwendige Einzelfallprüfung;
- teilweise Durchnummerierung der in Gewahrsam genommenen Personen mittels
Nummernaufklebern.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit ist unabdingbarer
Bestandteil politischer Meinungsbildung. Dies gilt umso mehr in zugespitzten
politischen Kontroversen. Es ist insbesondere für Minderheitenmeinungen
unerlässlich, sich über das Mittel von Demonstrationen in öffentlichen
Debatten Beachtung und Gehör zu verschaffen.
Wir wenden uns dagegen, dass seitens des Hamburger Senats politisch unliebsame
Meinungen unter dem Vorwand der angeblichen polizeilichen Gefahrenabwehr
regelrecht bekämpft werden, statt die politische Auseinandersetzung zu
ermöglichen. Die damit verfolgte Strategie der Spaltung in "gute" und
vermeintlich "böse" DemonstrantInnen gehört einer obrigkeitsstaatlichen
Vorstellung über die Ausübung von Grundrechten an, die solche Rechte unter
Missbrauch des staatlichen Gewaltmonopols je nach tagespolitischer Opportunität
gewährt oder entzieht.
In Zeiten, in denen unter den Vorzeichen von Sozialabbau und wirtschaftlicher
Krise gesellschaftliche Widersprüche offener zutage treten, ist die Unantastbarkeit
demokratischer Grundrechte wichtiger denn je.
Wir rufen auf:
- Wer unter den Willkürmaßnahmen der Polizei zu leiden hatte, möge sein/ihr
Recht in Sammelklagen wahrnehmen.
- Niemand sollte sich abschrecken lassen, sondern viel mehr sein/ihr Recht
auf Versammlungsfreiheit ausüben!
Wir fordern daher den Hamburger Senat auf,
- uneingeschränkt die Gültigkeit des Rechts auf Ausübung der Versammlungsfreiheit
zu gewährleisten,
- die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzuerkennen,
- Schluss zu machen mit den martialischen Polizeiauf- märschen und der
polizeilichen Willkür auf Demonstrationen,
- sich bei den Betroffenen zu entschuldigen und
- die polizeilichen Übergriffe der letzten Monate aufzuklären.
Die Hamburger Erklärung wird von den nachfolgenden UnterstützerInnen
getragen:
AStA der HAW Hamburg
AStA der HWP
AStA der Uni Hamburg
Rote Hilfe e.V.
PDS
Anwaltsbüro Beuth
Rechtsanwaltsbüro Getzmann Schaller Pinar
SJD - Die Falken
PDS Hamburg
SoPo Hamburg
Regenbogen Hamburg
Republikanischer AnwältInnenverein RAV
Redaktion Forum Recht
Bankverbindung: Inhaber: Rote-Hilfe e.V., Stichwort: Hamburger
Erklärung, Bank: Postbank Hamburg, BLZ: 200 100 20, Kto.: 846 10 203
Kontakt: Vorstand des AStA der HAW Hamburg, z.Hd. Bjørn Jensen,
Berliner Tor 11, 20099 Hamburg, Tel.: 040 - 44 09 22 Email : hamburger-erklaerung@gmx.net
|