Begriffe

Naturschutzgebiete und Nationalparke bieten den weitest gehenden Schutz. Regelmäßig bestehen zumindest auf Teilflächen Veränderungsverbote; Befreiungen von den Verboten sind nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich.

Ein Planfeststellungsverfahren muss bei größeren Projekten durchgeführt werden, beispielsweise bei Autobahnen, Bahnstrecken, wasserbaulichen oder bergrechtlichen Maßnahmen. Es sieht eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Ziel ist es, alle privaten und öffentlichen Belange zu erkennen (u.a. Naturschutz) und abzuwägen. Sofern Rechte anderer nur unwesentlich beeinträchtigt und keine erheblichen Umwelteinwirkungen die Folge sind (einfachere Fälle), kann auf die Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden (Plangenehmigungsverfahren).

Präklusion: Die Verbände müssen bereits im Rahmen ihrer Beteiligung sämtliche Gesichtspunkte vorbringen, die ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannt sind oder bekannt sein müssten, da sie sonst ihre diesbezügliche Klagebefugnis verlieren.

Sperrgrundstücke befinden sich in unmittelbarer Nähe von Vorhaben und werden erworben, um eine persönliche Rechtsbetroffenheit zu erzeugen. Allerdings sehen Gerichte diese Praxis oft als rechtsmissbräuchlich an und verweigern den Rechtsschutz.