Tobias Mushoff | ![]() |
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Grenzen des Einsatzes verdeckter ErmittlerInnen | Heft
1/2006 Medien und Meinungsmacht Seite 31 |
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In seiner Entscheidung vom 6. Juli 2005 hat das Verwaltungsgericht (VG)
Freiburg dem Einsatz verdeckter ErmittlerInnen verfassungsrechtliche Grenzen
gesetzt. Verdeckte ErmittlerInnen sind PolizeibeamtInnen, die unter einer
falschen Identität versuchen, in bestimmte "kriminelle" Szenen hineinzugelangen,
um auf diese Weise Informationen auszuspionieren. Im konkreten Fall wurde
der verdeckte Ermittler zur "Aufhellung des militanten autonomen Spektrums
sowie des RAF-Umfelds" in Freiburg 1991 eingesetzt. Er hatte sich mit
dem bei einer Hilfsinitiative für politische Gefangene aktiven Kläger
angefreundet und war zu ihm in seine WG gezogen. Der Betroffene sollte
als "Kontaktperson" zur linken Szene ausgeforscht werden. Nachdem in Tübingen
zwei verdeckte Ermittler enttarnt worden waren, brach der verdeckte Ermittler
den Kontakt zum Kläger ab und verschwand. Dem misstrauisch gewordenen
Kläger gegenüber hatte das Landeskriminalamt erst nach jahrelangen verwaltungsgerichtlichen
Auseinandersetzungen im März 2003 mitgeteilt, auch er sei von verdeckten
Ermittlungen betroffen gewesen, Dauer und Umfang der Datenerhebung seien
aber nach Datenlöschung nicht mehr feststellbar. Darauf klagte der Betroffene
auf nachträgliche gerichtliche Feststellung, dass der Einsatz rechtswidrig
gewesen sei. Tobias Mushoff, Bielefeld |