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Wer verhindern will, daß schädliche Gedanken große Wirkungen entfalten,
muß deren Verbreitung beschränken. Als Galilei entdeckte und bewies, daß
nicht die Sonne sich um die Erde, sondern letztere sich um die erstere
dreht, läutete dies das Ende des mittelalterlichen Weltbildes ein, aus
dem die katholische Kirche die Legitimation ihrer weltlichen Machstellung
begründete. Indem Galilei die Erde, und Rom als Mittelpunkt der Erde,
aus dem Mittelpunkt der Welt an deren Peripherie verbannte, kratzte er
am Einfluß der Kirche. Indem er Himmelssphären zum Einsturz brachte und
keinen räumlichen Ort für Gott im Universum ließ - wo war Gott nun? -
griff er auch die Autorität der von Gottes Gnaden herrschenden Fürsten
an. Galilei mußte abschwören, seine Bücher wurden auf den Index gesetzt.
Mit der Entstehung der Massenmedien, insbesondere seit die Buchdruckerkunst
nicht nur die Vervielfältigung von Büchern, sondern schließlich auch die
schnelle und billigere Herstellung von Zeitungen in hohen Auflagen ermöglichte,
florierten auch die kirchlichen und weltlichen Zensurbehörden. Massenmedien
ermöglichen eine zeitnah an den Ereignissen liegende Berichterstattung
und gesellschaftliche Meinungsverbreitung und -bildung weit über regionale
Begrenztheiten hinaus. Für die Nationalstaaten stellten sie Voraussetzung
wie Bedrohung dar: Voraussetzung, als sie erstmals eine weitgehende Koordination
des Verwaltungswesens im Flächenstaat und die landesweite Steuerung der
Bevölkerung möglich machten - Gefahr, als nun auch für sie gefährliches
Gedankengut ebenso einfach bis in die letzten Provinzen verbreitet werden
konnte.
Folgerichtig waren von Anfang an vor allem die Zeitungen der Zensur unterworfen.
Der Kernbegriff der Zensur umfaßt den staatlichen Eingriff in die mediale
Verbreitung von Meinungen und Tatsachenberichten als Vor- oder Nachzensur.
Als Vorzensur, indem Medien die Verbreitung ihrer Erzeugnisse erst nach
Genehmigung erlaubt ist: Das Sendekonzept, die Aufzeichnung eines zu sendenden
Beitrags oder der Druckentwurf für die nächste Morgenzeitung müssen den
ZensorInnen bzw. der Zensurbehörde zur Kontrolle vorgelegt werden. Je
nach den inhaltlichen Vorgaben verschwinden dann einzelne Beiträge oder
deren Teile aus dem Konzept.
Die Nach- oder Repressivzensur wirkt dagegen über abstrakte Inhaltsvorgaben
und nachträgliche Sanktionen, die an Verstöße gegen diese Inhaltsvorgaben
geknüpft sind. Was noch nicht seinen Weg in die Öffentlichkeit gefunden
hat, wird aus dem Verkehr gezogen, die weitere Verbreitung so weit wie
möglich unmöglich gemacht und vor allem: das Strafrecht kommt ins Spiel.
AutorInnen, VerlegerInnen, RedakteurInnen, aber auch DruckerInnen und
BuchhändlerInnen, sprich alle, die an der Verbreitung verantwortlich mitgewirkt
haben, müssen mit Anklage und Verurteilung rechnen.
Wegen ihrer im Flächenstaat unauflösbaren Verflechtung mit der gesellschaftlichen
Meinungsbildung war die Pressefreiheit als Bedingung der Meinungsfreiheit
von Anfang an eine der zentralen politischen Forderungen der Aufklärung
und der bürgerlichen und proletarischen Revolutionsbewegungen. Sie wurde
eines der wichtigsten demokratischen Menschenrechte, und fand auch als
klassisches Abwehrrecht Eingang in das Grundgesetz der Bundesrepublik.
Zensur und die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung
"Eine Zensur findet nicht statt", heißt es kurz und apodiktisch in Art.
5 Abs. 1 S. 3 Grundgesetz (GG). Gemeint ist damit nach überwiegender Meinung
der VerfassungsrechtlerInnen und des Bundesverfassungsgerichtes jedoch
nur die Vorzensur. Eine Nachzensur und damit auch die Bestrafung wegen
medial verbreiteter Meinungsinhalte ist dagegen in den Grenzen des Art.
5 Abs. 2 GG, also im Rahmen der "Vorschriften der allgemeinen Gesetze,
den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht
der persönlichen Ehre", möglich. So hat auch die Bundesrepublik ihre Zensurgeschichte.
Zum Schutze der "Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung" - ein Kampfbegriff
des Kalten Krieges - wird auch in der BRD darüber gewacht, daß Meinungs-
und Pressefreiheit nicht zur Verbreitung unliebsamer Ansichten gebraucht
- will heißen: mißbraucht - werden. Wer offensiv für eine andere Gesellschaftsordnung
streitet oder staatstragende Organisationen angreift, muß sich vorsehen.
Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen u. a. auch das Strafgesetzbuch
(StGB) zählt, und der Ehrenschutz geben Raum genug für ein offensives
Vorgehen im Sinne der Wehrhaften Demokratie. Das Strafgesetzbuch knüpft
in wenigstens zehn Tatbeständen Strafdrohungen an öffentliche, in Versammlungen
erfolgte oder durch Schriften (zu denen gem. § 11 Abs. 3 StGB auch Ton-
und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen gehören)
verbreitete Äußerungen - von der Aufstachelung zum Angriffskrieg, über
die Volksverhetzung bis zur Verunglimpfung des Staates oder seiner Symbole.
Wie sehr das Strafrecht benutzt wird, um politische Debatten zu beeinflussen
und Kritik an staatlichen Institutionen sowie an Regierungspolitik zu
unterbinden illustrieren die Versuche, das Tucholsky-Zitat "Soldaten sind
Mörder" mit Hilfe der Beleidigungstatbeständen zu kriminalisieren. Um
das Strafrecht entsprechend handhabbar zu machen, wurden nicht nur Konstruktionen
über Kollektiv- und Sammelbeleidigungen benutzt, sondern zugleich auch
versucht, die Institution selbst zur Trägerin einer (entpersonalisierten)
Ehre zu machen.
Nicht verwunderlich ist die Beobachtung, daß von derartigen Zensurmaßnahmen,
insbesondere immer wieder auch von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen
vor allem Printmedien betroffen sind, kaum hingegen Rundfunk- und Fernsehanstalten:
befinden sich die einen seit Bestehen der BRD in privater Hand, so haben
sich die Bundesrepublik und ihre Länder mit den Rundfunk- und Fernsehanstalten
genuin staatseigene Medien geschaffen, die bis zur Einführung der privaten
Rundfunkanstalten auf ihrem Metier sogar Monopolisten waren. Mit ihrer
Entstehung hatten Bund und Länder einflußreiche Mittel der Beeinflussung.
Die mediale KonsumentInnendemokratie
Die Angebote der Medienlandschaft sind in den letzten Jahren oberflächlich
vielfältiger geworden. Gerade im Rundfunk- und Fernsehbereich hat die
Vielfältigkeit durch die Beteiligung privater Anbieter und die zahlreichen
von ihnen betriebenen Programme eine neue Qualität erreicht. Ein demokratischer
Zugewinn, wie dies bei Einführung des Privatfernsehens suggeriert wurde,
ist dadurch jedoch nicht erreicht worden: Entstanden ist nicht eine gesellschaftliche
Diskurslandschaft, sondern eine Unterhaltungsindustrie, nicht Basisnähe
und BürgerInnenbeteiligung zeichnen die neue Medienlandschaft aus, sondern
im Gegenteil: Ferne und KonsumentInnenpassivität.
Haben die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten noch eine wenn auch sehr
mittelbare Gewähr dafür geboten, daß nicht nur sie die RezipientInnen
beeinflussen, sondern daß auch umgekehrt vermittels ihres staatsöffentlichen
Charakters gesellschaftlich Einfluß genommen werden konnte, so stehen
die neuen Privatsender jenseits jeder öffentlichen Einflußnahme. Formal
mag dies als Demokratiezugewinn erscheinen, insofern als privatrechtliche
Subjekte frei von unmittelbarer staatlicher Einflußnahme beobachten, berichten,
kommentieren können. Real ist dies jedoch ein gewaltiges Minus. Qua ihrer
eigenen Begründung sollen Staaten dem Zweck dienen, daß die Gesellschaft
sich vermittels ihrer selbst verwalte. Sie sind Instrument der BürgerInnen
in ihrer Gesamtheit - oder sollten es zumindest sein.
Privatheit ist nur gesellschaftlicher Zugewinn, soweit sie gesellschaftlich
verankert ist, soweit der oder die Einzelne Protagonist bleibt, teil hat,
mitbestimmt, sich selbst verwirklichen kann. Medienkonzerne sind - wie
alle Konzerne - genau das nicht. Sie sind eine auf Kapital und Einfluß
gestützte Machtkonzentration, die sich noch der staatlichen, halbwegs
mittelbaren demokratischen Kontrolle und gesellschaftlichen Partizipation
entziehen. Je mehr der Staat sich im Zuge des Globalisierungssoges bereitwillig
seiner Gestaltungsmacht begibt, desto mehr entzieht er der Gesellschaft
ihre Selbstgestaltung. Die Globalisierung hat gerade im Medienbereich
ihre nachhaltigsten Auswirkungen: Es sind nicht mehr die dezentral verteilten,
kleinen, lokal agierenden Zeitungsverlage oder gar hektographierten Flugschriften,
die Neuigkeiten verteilen: eigenständige Verlage gibt es nur noch selten.
Die weitaus meisten Zeitungen und erst recht die privaten Sendeanstalten
im Fernsehen, sind im Besitz nationaler (Springer, Gruhner+Jahr, Kirch)
oder weltweit agierender Medienkonzerne (Murdoch, Bertelsmann) mit weitreichenden
Verflechtungen untereinander.
Das Leben wird ein breiter, ruhiger Mainstream
Sowohl die Konzentration vieler Medien in den Händen einiger Konzerne,
wie auch die umfassende Versorgung der Bevölkerung bringen ungeheure politische
und gesellschaftliche Einflußmöglichkeiten mit sich und bewirken zugleich
die Entstehung eines politischen und kulturellen Mainstreams. Politische
Randgruppen, kulturelle Minderheiten und lokale Gemeinschaften werden
an den Rand gedrängt, während andererseits Bill Clinton und die in Hollywood
produzierte Unterhaltungskultur bis in den letzten Wohnzimmerwinkel ausgestrahlt
werden.
Demokratie setzt dagegen gesellschaftlichen, das heißt gleichberechtigten,
wechselseitigen, herrschaftsfreien Diskurs voraus. Unter den Bedingungen
der Massenkommunikation kann dieser gesellschaftliche Diskurs nur geführt
werden, wenn die Kommunikationskanäle den BürgerInnen offen stehen - die
massenmediale Kommunikationslandschaft ist um so demokratischer, je bürgernäher
sie ist, je leichter einzelne oder Gruppen zu ihnen Zugang haben und an
Programmgestaltung und -inhalt beteiligt sind.
Die Zulassung alternativer und lokaler, nichtkommerzieller BürgerInnenradios
und -kanäle ist zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, vor
dem Hintergrund der beschriebenen Medienkonzentration und BürgerInnenferne
der Mainstreammedien aber noch völlig unzureichend. Dabei verpflichtet
der objektiv-rechtliche Gehalt von Art. 5 Abs. 1 GG den Staat dazu, auch
die notwendigen Rahmenbedingungen für die Existenz einer freien Presse
zu schaffen.
Alles surft
Mit dem Internet - ursprünglich eine Erfindung des US-Verteidigungsministeriums
für die Kommunikation nach einem Atomkrieg - entstand dagegen in den letzten
Jahren eine Möglichkeit zur weltweiten individuellen und interaktiven
Kommunikation und zugleich ein neues Massenmedium. Die Möglichkeit, mit
Hilfe des Internets weltweit erreichbare Inhalte zu verbreiten, sowie
sich individuell oder in Gruppen auszutauschen und zu koordinieren, ist
längst auch von politischen Bewegungen und Zirkeln von ganz rechts bis
ganz links entdeckt worden. Einer der prominentesten Internet-UserInnen
ist Subcommandante Marcos, der so seine Botschaften aus dem lacodonischen
Urwald in den Rest der Welt absetzte.
Die anfänglich noch urwüchsigen, anarchistischen Zeiten einer neuen, unkontrollierten
Kommunikationswelt sind jedoch vorbei. Das Medium kam Mitte der 90er immer
mehr in Verruf, vor allem wegen pornografischem Bildmaterial und einigen
publicitywirksamen Horrorstorys wie die einer Frau, die wegen eines Chatflirtes
ihren Mann verließ und dann verstümmelt im Garten ihrer Computerbekannschaft
gefunden wurde.
1996 kam es in den USA zu dem ersten aufsehenerregenden Zensurgesetz,
dem Communications Decency Act (CDA): Das Gesetz verbot unter anderem
die Verbreitung obszöner und unsittlicher (indicent) Inhalte, welche die
/den KommunikationspartnerIn belästigen, bedrohen oder quälen könnten.
Die Bürgerrechtsorganisation "American Civil Liberties Union" (ACLU) reichte
Klage ein, der sich auch VerlegerInnen und Internetfirmen (Microsoft,
apple, American-Online) anschlossen. 1997 erklärte das Oberste Bundesgericht
das Gesetz in einer 7:2 Entscheidung für verfassungswidrig, da es gegen
die Meinungs- und Pressefreiheit verstoße und die Begriffe "unsittlich"
und "offenkundig anstößig" zu unbestimmt seien.
Es ging ein Aufatmen durch das WWW und in New York feierten "Netizens"
das Urteil als epochalen Sieg für die Redefreiheit mit einer großen Straßenparade.
Auch ein weiterer Versuch, gesetzgeberisch die Inhalte des Internets zu
kontrollieren wurde Anfang 1999 wegen Verstoßes gegen die Redefreiheit
gekippt.
In Deutschland löste die Auseinandersetzung um den CDA, unterstützt von
einer durch mehrere spektakuläre Kinderporno-Fälle aufgeheizten Atmosphäre,
diverse gesetzgeberische Initiativen zur Kontrolle des Internets aus.
1996 beschloß der Bundestag das Telekommunikationsgesetz, es folgte im
Juni 1997 das Teledienstgesetz (TDG) im Rahmen des Informations- und Kommunikationsdienstegesetz
(IuKDG, das sogennante Multimedia-Gesetz), das zusammen mit dem Mediendienst-Staatsvertrag
den rechtlichen Rahmen für die Nutzung neuer Medien in Deutschland festlegt.
Diese Gesetze enthalten abgestufte Haftungsvorschriften für die im Internet
dargebotenen Inhalte. Für eigene Inhalte besteht eine unbeschränkte Haftung,
während sie bei der Bereithaltung fremder Inhalte von der Kenntnis und
den zumutbaren technischen Möglichkeiten der Nutzungsverhinderung abhängt.
Die bloße Vermittlung von Zugriffsmöglichkeiten auf fremde Informationen
soll dagegen keine Haftung auslösen. Obwohl inhaltliche Vorgaben wie bei
dem CDA fehlten, haben diese Vorschriften für weltweite Aufregung gesorgt,
als ein Münchner Amtsgericht den ehemaligen Geschäftsführer der CompuServe
Deutschland GmbH, Felix Somm, für die Bereitstellung pornographischen
Materials - vermittelt durch die amerikanischen Mutterfirma - strafrechtlich
zur Verantwortung zog.
Alles Selbstkontrolle
Trotz des Scheiterns einer Zensurgesetzgebung in den USA und des heftigen
weltweiten Widerstandes, den das Somm-Urteil hervorrief, sind die Bemühungen
um eine effektive Inhaltskontrolle nicht abgebrochen. Im Gegenteil: Die
Tatsache, daß AnbieterInnen, ProduzentInnen und Internet-Provider zunehmend
zur Verantwortung gezogen wurden, hat dazu geführt, daß diese nunmehr
ihrerseits nach Möglichkeiten suchen, um unerwünschte Angebote auszugrenzen.
Vor allem durch technische Filtermechanismen der Provider werden die BenutzerInnen
des Internets keine (legale) Möglichkeit mehr haben, einer Inhaltskontrolle
zu entgehen.
Der Medien-Staatsvertrag erklärt Angebote, die das Wohl der Kinder und
Jugendlichen beeinträchtigen nur unter der Bedingung für zulässig, daß
Vorkehrungen bestehen, die den NutzerInnen die Sperrung dieser Angebote
ermöglicht. Nach dem Vorbild der USA streben auch die Kommission der EU
und die JugendministerInnen der Länder die Einführung eines neuen technischen
Standards an: mit der Platform for Internet Content Selection (PICS) wird
jedeR AnbieterIn dazu verpflichtet, seine/ihre Web-Seiten mit Etiketten
zu markieren, die Inhaltsrubriken zusammenzufassen und je nach Art der
Darstellung zudem mit einem internen Ranking zu versehen, so daß die BenutzterInnen
ihre Browser so einstellen können, daß entsprechend markierte Informationen
nicht abgerufen werden. Es scheint ein echtes Kind des Internets zu sein:
freiwillig, flexibel, individuell anpaßbar.
Mit der Freiwilligkeit ist es jedoch nicht weit her, wenn PICS auf Ebenen
des Netzes angesetzt wird, von denen BenutzerInnen nichts merken, so beispielsweise
schon in öffentlichen Bibliotheken geschehen, die bestimmte Bücher auf
ihren Index setzten.
Auch AnbieterInnen von Suchmaschinen wollen, wie bereits angekündigt,
mit diesem System arbeiten, mit der Folge, daß bestimmte Seiten faktisch
nicht mehr existieren, weil sie keineR mehr findet. Zensur wird so privatisiert.
Letztendlich wird in den Ländern, in denen die gesetzlichen Regelungen
keine Zensur vorsehen, der Markt die Rolle des Zensors übernehmen.
In anderen Ländern - z. B. China und Saudi-Arabien - wird von Selektionstechniken
bereits regierungsamtlich über sogenannte Zwangs-Proxy-Server Gebrauch
gemacht: AbonenntInnen können ihren Server nicht frei wählen und direkt
auf Internet-Angebote zugreifen, sondern dürfen nur vermittels des Proxy-Servers
auf die dort zur Verfügung gestellten Inhalte zugreifen.
Die Bestrebungen zur Kontrolle der Informationsverbreitung im Internet
haben nicht nur zu einer globalen Zensurtechnik geführt. Eine Zensur im
Internet greift auch in stärkerem Maße in die individuellen Freiheitsrechte
ein als vergleichbare frühere Zensurmaßnahmen, da aus dem bloßen Informationsmedium
zugleich ein Kommunikationsmedium geworden ist. Waren früher der RezipientInnen
bei der Informationsvermittlung ausschließlich passiv und mußten sich
mit Vorgesetztem zufriedengeben, so ist heute das Sich-Informieren in
zunehmendem Maße selbstgesteuert und interaktiv. Die Zensur im Internet
richtet sich somit zwangsläufig nicht mehr ausschließlich an HerstellerInnen
einer Information, sondern zensiert auch die BenutzerInnen dieses Mediums,
da es ihre Kommunikationsmöglichkeiten kontrolliert und steuert.
Jochen Goerdeler ist Referendar in Wiesbaden, Kai Guthke
ist Referendar in Hanau, beide leben und arbeiten in Bornheim
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