Heft 2 / 1999:
Zensur Macht Meinung
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Friederike Wapler
Geheimdienst: Super-Lauschangriff
 

Ist Plutonium giftiger als herkömmliche Sprengstoffe? - Wer diese Nachricht über die deutschen Grenzen faxt, bekommt die Antwort womöglich vom Bundesnachrichtendienst (BND). Denn der reagiert mit hochempfindlichen Antennen auf brisante Wörter wie: Plutonium (Waffenschieber!), Gift (Drogenmafia!) und Sprengstoff (Terrorismus!). Täglich überwacht er die Telekommunikationsverbindungen ins Ausland - insbesondere Telefonate und Telefaxe. Zumindest bei letzteren filtert die Botschaften dabei nach einer Hitliste von verdächtigen Schlüsselwörtern.
Bislang wird diese Praxis durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz aus dem Jahr 1994 gedeckt. Doch wurden im Dezember 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen verhandelt, die sich gegen dieses Gesetz richten. Ihr Einwand: Mit der verdachtsunabhängigen Kontrolle der Telefon- und Faxanschlüsse habe der Geheimdienst Überwachungsbefugnisse in einem Ausmaß erhalten, gegen die sich selbst der vieldiskutierte große Lauschangriff ausnimmt wie ein Waisenknabe.
Bei der mündlichen Gerichtsverhandlung fanden sich die Vertreter der Bundesregierung und des BND in der absurden Lage, daß sie ihre staubsaugerartige Lauschpraxis nur dadurch verteidigen konnten, daß sie sie herunterspielten: Nein, keinesfalls würden alle internationalen Telekommunikationsverbindungen überwacht, sondern nur die 10 %, die nicht über Kabel laufen. Von diesen etwa 800 000 Verbindungen täglich würden nur 15 000 tatsächlich beachtet, und von denen wiederum "nur" 700 als verdächtig herausgefiltert. Ungefähr 20 dieser Kontakte würden täglich auch gespeichert und ausgewertet. Nur in etwa 0,03 % der Fälle seien Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben worden.
Trotz dieses relativ geringen Ertrages aber sei die verdachtsunabhängige Kontrolle der Auslandskontakte für den Geheimdienst unverzichtbar, um sich ein Bild von der Lage des weltweiten Verbrechens zu machen.
Nun ist es keineswegs erwiesen, daß der BND überhaupt jemals eine nennenswerte Rolle bei der Vermeidung von Schmuggel- und Terroraktionen gespielt hätte. Doch selbst bei wohlwollender Betrachtung ist nicht einzusehen, weshalb der Geheimdienst beim Lauschen und Mitlesen nicht wenigstens denselben Regeln unterworfen sein sollte wie Polizei und Justiz: konkreter Tatverdacht, richterliche Anordnung und begrenzte Dauer (vgl. §§ 100 a ff. Strafprozeßordnung). Schon dieser große Lauschangriff strapaziert die Grundrechte auf Privatsphäre, Telefongeheimnis und Pressefreiheit über Gebühr. Man darf gespannt sein, wie das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage steht. Einen Urteilstermin hat es noch nicht bekanntgegeben. Es bleibt also noch Zeit, um sich dem BND ins Gedächtnis zu rufen. Fax ins Ausland: Schlapphut! Laß mich deine Heroine sein!

Plutonia Wapler, Göttingen

Quellen:

Tagespresse v. 16.12.1998; Der Spiegel v. 21.12.1998.