Heft 1 / 2002:
könnte besser sein
Sozialrecht
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Schwerpunkt Sozialrecht
 

Die Zahlen des ersten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung sprechen eine deutliche Sprache: Knapp drei Millionen Menschen leben von der Sozialhilfe. 1,1 Millionen davon sind Kinder. 30% der allein erziehenden Frauen und ihre Kinder benötigen Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die Zahl der überschuldeten Haushalte ist in den letzten fünf Jahren um 30% gestiegen. Gleichzeitig besitzen in Westdeutschland 10% der BürgerInnen 42% des privaten Vermögens. Sie haben im Schnitt 1,1 Millionen Mark, während die untere Hälfte nur 22000 zur Verfügung hat. Im Osten war das Verhältnis 442000 Mark zu 8000 Mark. Handeln wäre also dringend geboten, wenn mensch an einer Umkehrung des Trends interessiert ist. Aber wo ist zuerst ansetzen? Eine genauere Analyse des Armutsberichts im Hinblick auf die dringensten sozialrechtlichen Probleme ist von Nöten.

Dramatisch sieht die Situation für Obdachlose und Flüchtlinge aus. Erstgenannte werden in so mancher Gemeinde schon seit geraumer Zeit als ordnungsrechtliches Problem betrachtet und nicht als soziales. Die Gemeinden erlassen Satzungen, die den Aufenthalt in Fußgängerzonen und anderen öffentlichen Straßen und Plätzen regeln, und sind so ausgestaltet, dass sie "Sperrzonen" für sich dort in "auffälliger Weise" Aufhaltende schaffen. Auf Grundlage dieser Satzung werden dann Platzverweise erlassen, Verbringungsgewahrsame durchgeführt oder Zwangshaft angeordnet. Verschärft wird diese Situation noch durch das schleichende verschwinden des öffentlichen Raums, welches zuerst Obdachlose trifft, und soziale Probleme gänzlich staatlicher Handlungsmöglichkeiten entzieht.

Auf eine andere Weise findet die Ausgrenzung schon seit Mitte der 90er Jahre für Flüchtlinge statt. Durch die Sondergesetzgebung zur Regelung der Sozialhilfe in Form des Asylbewerberleistungsgesetz wird einem erheblichen Teil der Flüchtlinge zum einen verboten zu arbeiten, zum anderen die so notwendig werdende Sozialhilfe auf 80% gekürzt und teilweise in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewährt.

Aber im Bereich des Sozialrecht gibt es nicht nur negatives zu vermelden. Die ersten Änderung der Insolvenzordnung und das Behindertengleichstellungsgesetz scheinen für die Betroffenen echte Erleichterungen zu bringen. Ob diese Versprechen wirklich durch die Gesetze eingelöst werden und wo immer noch Defizite liegen, soll in diesem Heft kritisch analysiert werden.