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Leserinnenzuschrift und Stellungnahme der Forum Recht Redaktion   Heft 2/2003
Ohne Substanz
Drogenpolitik

Seite 68/69
   
 

LeserInnenzuschrift

Im folgenden dokumentieren wir einen Leserinnenbrief. Er enthält Passagen, die den in der Redaktion vertretenen Meinungen so stark widersprechen, dass es eine Diskussion darüber gab ob wir ihn überhaupt abdrucken. Wir haben uns dazu entschlossen, weil wir es als unsere Aufgabe ansehen, Diskussionen im Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen (BAKJ) zu fördern und uns diesen zu stellen, wenn sie an uns herangetragen werden. Wegen der starken inhaltlichen Differenzen haben wir eine Antwort der Redaktion auf den Brief verfasst.

LeserInnenbrief

Nach einem Austausch mit der Redaktion über den folgenden, im vergangenen Herbst entstandenen Leserbrief, ist es mir wichtig, eine kurze Bemerkung voranzustellen: Ich war gegen den Kosovo-Krieg und sehe ihn auch im nachhinein nicht durch das Geschehene legitimiert. Ich bin grundsätzlich gegen die Anwendung kriegerischer Mittel. Aber gerade aufgrund des Prinzipiellen in dieser Haltung muss ich mich der Frage stellen, ob nicht doch unter bestimmten Voraussetzungen ein Krieg legitimiert sein kann. Gegenstand des Leserbriefes ist die Frage, ob innerhalb der Disskusion, ob bzw. ab wann ein Krieg tatsächlich legitimiert sein könnte, der Holocaust als Vergleichsobjekt herangezogen werden darf. Dies habe ich im Leserbrief, der konkret den Kosovo-Krieg nennt, nicht deutlich herausgearbeitet. Ich bedanke mich bei der Redaktion, die mich auf die Missverständlichkeit meiner Formulierungen aufmerksam gemacht hat, und bitte, das Gesagte bei der Lektüre im Hinterkopf zu behalten.

In dem AutorInnenaufruf für das Heft 1/2003 heißt es im Zusammenhang mit der Rechtfertigung des Kosovo-Krieges:
"Dabei sind sich die Politiker nicht zu schade, nebenbei die Vertreibung im Kosovo mit dem Holocaust gleichzusetzen und so die Relativierung desselben voranzutreiben. Gleichzeitig kann ein Schlussstrich unter die deutsche Geschichte gemacht werden."

Diese Aussage halte ich für missglückt. Denn die VerfasserInnen des Aufrufes differenzieren nicht zwischen einer manipulativen Berufung auf den Holocaust und der einer aktiven Erinnerung an die damaligen Ereignisse. Eine Unterscheidung ist jedoch notwendig, will man nicht den Umgang mit der Vergangenheit durch einseitige moralische Vorgaben zum Privileg Einzelner oder bestimmter Gruppen machen.
Es ist wichtig, aktiv mit der Erinnerung an die Vergangenheit umzugehen. Aktiver Umgang bedeutet, sich Vergangenes zu vergegenwärtigen, Geschehnisse und Verhaltensweisen zu analysieren und gegebenfalls Schlussfolgerungen für die Zukunft daraus ziehen. Nur so kann die Vergangenheit emotional verarbeitet werden, nur so besteht Hoffnung, dass Untaten der Vergangenheit nicht wiederholt werden.
Großbritannien und Frankreich wird vorgeworfen, dass sie zu Beginn der 40er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, nicht intervenierten, obwohl ihnen das Hegemoniestreben Hitlers und die massiven Menschenrechtsverletzungen in Deutschland bekannt waren.
Kann man diese Staaten einerseits für ihr damaliges Verhalten in Verantwortung nehmen, ihnen andererseits aber verwehren, bei aktuellen Ereignissen Parallelen zur Vergangenheit zu ziehen, um sich zu fragen, ob ein Eingreifen erforderlich ist? Ist es tatsächlich verwerflich, Massenerschießungen im Kosovo und Massenerschießungen von Juden während des Holocausts zu vergleichen?

Dies ist es nicht, wenn das Vergleichsergebnis Grundlage für die Entscheidung ist, ob eine Intervention (ob friedlich oder kriegerisch) gerechtfertigt und notwendig erscheint. Natürlich ist der Holocaust in Ausmaß und Durchführung einzigartig, aber die perfide, weil straffe Organisation der antijüdischen Maßnahmen, die eines der besonderen Merkmale des Holocausts ist, entwickelte sich erst mit den Jahren (Stichwort Wannseekonferenz). Will man also eine Wiederholung der Geschichte verhindern, kann nicht gewartet werden, bis ähnliche Strukturen wie im Dritten Reich aufgebaut werden. Vielmehr müssen bereits die Anfänge oder Einzelelemente des Holocausts als Vergleichsobjekt herangezogen werden und auf Grundlage einer Prognose, wie die Situation sich weiter entwickeln könnte, über mögliche Interventionen entschieden werden.

Natürlich wurden inzwischen mit der UN-Charta und anderern international geltenden Rechtsregeln abstrakte Maßstäbe für zulässiges staatliches Handeln oder statthaftes Intervenieren durch andere Staaten aufgestellt. An sich würde also eine ordentliche Subsumtion unter diese Regeln die Frage, wie auf eine menschenrechtsverletzende Situation zu reagieren ist, ausreichen. Doch auch hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass dort, wo grundlegende politische Interessen betroffen sind, ein abstrakter Entscheidungsmechanismus nicht funktioniert. Zudem muss ein abstraktes Regelsystem seine Funktionalität und Qualität beweisen - so dass es auch unter diesem Gesichtspunkt einer Bewertung und einem Vergleich unterliegt.
Meines Erachtens ist also bei der Interventionsfrage das Vergleichen mit dem Holocaust als Prozess (gibt es Parallelen oder nicht?), solange nicht einziger Maßstab, grundsätzlich sinnvoll. Nicht aber bei einer manipulativen Nutzung der Erinnerung an die Vergangenheit. Ein Vergleich mit dem Holocaust ist auf jeden Fall verwerflich, wenn hierdurch gezielt eine Emotionalisierung des Entscheidungsprozesses herbeigeführt werden soll, um von den eigentlichen Handlungsgründen abzulenken oder unbequeme Kritik moralisch abzustempeln. Dies beweist zum einen mangelnde Achtung vor den Opfern des Holocausts. Zum anderen verhindert es eine offene gesellschaftliche und damit demokratische Auseinandersetzung mit der Interventionsfrage, denn derjenige, der ein Eingreifen ablehnt, macht sich automatisch moralisch verdächtig.

Solches manipulatives Verhalten im Rahmen der Diskussion um eine Intervention im Kosovo ist auch berechtigterweise Gegenstand der Kritik der VerfasserInnen des AutorInnenaufrufs. Tatsächlich schlägt diese berechtigte Kritik jedoch ins Leere. Denn die AutorInnen nutzen zur Untermauerung ihrer Position ebenfalls die mit dem Holocaust verhafteten Emotionen und instrumentalisieren sie.

Im AutorInnenaufruf wird behauptet, die PolitikerInnen bezweckten, dass unter die jüngere deutsche Geschichte ein Schlussstrich gezogen werde. Durch die Walser-Debatte hat sich deutlich gezeigt, dass schon allein die Überlegung, den Umgang mit dem Holocaust zu verändern, Emotionen berührt und strenger moralischer Bewertung unterfällt. Das Beenden einer Auseinandersetzung mit dem Holocaust (oder was ist unter dem Ziehen eines Schlusstriches unter die Geschichte zu verstehen?) wäre gesellschaftlich nicht tragbar - jeglicher Versuch in diese Richtung wäre ein Affront gegen Opfer und gegen diejenigen, die sich der Diktatur widersetzten. Wird im AutorInnenaufruf gerade solches Vorgehen aber behauptet, so werden tiefe Emotionen freigesetzt und der Verdächtigte steht im moralischen Abseits. Eine sachliche Diskussion ist nur noch schwerlich möglich. Dies ist nicht zu beanstanden, wenn tatsächlich ein Abschluss mit der Geschichte bezweckt wird. Eine entsprechende Behauptung muss aber gerade wegen der Sensibilität des Themas und der Ungeheuerlichkeit des vorgeworfenen Verhaltens belegt werden. Dies haben die VerfasserInnen unterlassen.

Gleiches gilt auch für die Behauptung, die PolitikerInnen würden die Relativierung des Holocausts vorantreiben, denn hierdurch werden diese in die Nähe solcher Gruppen gerückt, die Ausschwitz negieren oder verharmlosen.
Schließlich hat die gewählte Sprache ("nicht zu schade", "nebenbei", "voranzutreiben") einen leicht polemischen Schlag, der zwar in einem sich als politisch und kritisch verstehenden Zusammenhang durchaus seinen Platz haben darf, aber eben auch zur Emotionalisierung des Themas führt.
Natürlich muss man nicht den Anspruch haben, seine Postitionen mit "moralisch besseren" Mitteln (denn auch schon diese Werte sind diskutabel) zu vertreten, als diejenigen, die man kritisiert. Es macht aber die Kritik glaubhafter. Dies sollten wir, da sich Forum Recht ja auch an Außenstehende richtet, nicht unterschätzen, wenn wir wollen, dass uns zugehört wird.
Trotz dieser langatmigen Kritik möchte ich, stets nur Konsumentin des Forum Rechts, mich bei all denen bedanken, die das Erscheinen des Hefts durch ihr Engagement ermöglichen und durch das Einnehmen von Positionen Diskussionen und Kritik erst den Boden ebnen.

Nele Meyer, Referendarin in Wuppertal

 

Stellungnahme der Forum Recht Redaktion

Einleitend möchten wir zu der geäußerten Kritik bemerken, dass die Kritik mit dem AutorInnenaufruf das falsche Medium trifft. Denn ein AutorInnenaufruf soll nur einzelne Aspekte anreißen, um einen Überblick über die in Frage kommenden Themen zu geben. Demgegenüber ist die differenzierte Herleitung einer These Aufgabe eines Artikels.

Neben diesem eher formalen Argument stehen wir zu den im Aufruf enthaltenen Thesen. Wir halten die maßgebliche Beteiligung Deutschlands am Krieg gegen Jugoslawien und deren Legitimation für eine der einschneidendsten Entwicklungen deutscher Außen- und Innenpolitik der letzten Jahre. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Vereinnahmung des Holocausts in der tagespolitischen Diskussion.
Der Holocaust ist einzigartig. Er hat erstmals einen Zivilisationsbruch geschaffen, den die Weltgeschichte noch nicht gesehen hatte. Bis heute kann er in Idee und Umsetzung mit nichts bisher Dagewesenem gleichgesetzt werden. Die Betonung seiner Singularität ist essentiell wichtig, um ihn nicht zu relativieren und damit zu verharmlosen. Das setzt diskursiv zwar eines voraus: den Vergleich, sofern man ihn als analytische Herangehensweise begreift. Logische Voraussetzung für die Bewertung eines Phänomens als einzigartig ist, es zu einem irgendwie gearteten Außen in Bezug zu setzen. Anders gesagt: wenn man den Holocaust betrachtet, dient die Menschheitsgeschichte als Bezugspunkt, um zu dem Ergebnis zu gelangen, dass sich in ihr nichts finden lässt was, dem deutschen Vernichtungswahn im Dritten Reich gleichsteht.

Ein derartig verstandener Begriff von Vergleich ist aber etwas grundlegend anderes als das, was sich insbesondere seit dem Kosovokrieg in der tagespolitischen Diskussion abspielt und Gegenstand der im AutorInnenaufruf enthaltenen Kritik ist: die Gleichsetzung. Die Geschehnisse im Kosovo wurden unmittelbar mit den Geschehnissen im Dritten Reich gleichgesetzt, um dann, von dieser Gleichartigkeit ausgehend, die Frage weiterzudiskutieren, wie nun damit umzugehen sei. Ein Vergleich im oben geschilderten Sinne, der nicht stattfand, hätte demgegenüber zu der Bewertung führen müssen, dass die Geschehnisse im Kosovo schlimm gewesen sein mögen, aber unabhängig vom Holocaust zu beurteilen sind, da sie schlicht und ergreifend etwas anderes waren.
Es wird also allein eine unreflektierte Gleichsetzung betrieben, ohne dass vorher eine Analyse auch nur im Ansatz stattgefunden hätte. Hier wird deutlich, dass der im Aufruf enthaltene Vorwurf des Manipulativen begründet ist. Denn ab hier erfüllte die sich ewig wiederholende Gleichsetzung nur den Sinn, für Zwecke nutzbar gemacht zu werden, von denen einer verhängnisvoller war als der andere.

Erstens hatte man das, was man bekämpfen wollte, auf die Ebene des schlimmstmöglichen Bösen gehoben. Damit wurde jede Stimme, die es noch wagte, sich gegen eine Intervention zu stellen, moralisch diskreditiert. Zweitens zeigte sich Deutschland rehabilitert: endlich sollten auch mal die anderen böse sein, und die Deutschen wähnten sich, endlich nicht mehr in ihrer Schuld allein zu sein. Zudem meinten sie mit der vermeintlichen Verhinderung von Verbrechen ausgerechnet dort Wiedergutmachung leisten zu können, wo einst deutsche Truppen schlimmstes Unwesen trieben. Drittens war der Dammbruch geschafft, Deutschland als international agierende Militärmacht zu reetablieren. Abgesehen von diesen Konsequenzen fiel vor dem Hintergrund des moralisch einwandfreien Standpunktes, den man sich in der Diskussion nun als Retter der Vertriebenen erarbeitet hatte, unter den Tisch, dass die in ihr enthaltene Relativierung der Shoah nichts anderes war als ein Schlag ins Gesicht der Opfer.

Vor diesem Hintergrund kann die im Leserinnenbrief aufgeworfene Frage, ob es verwerflich sei, Massenerschießungen im Kosovo mit Massenerschießungen von Juden im Dritten Reich zu vergleichen, nur mit einem klaren Ja beantwortet werden.
Dazu kommt, dass dem Brief Annahmen zugrunde liegen, die wir im Bereich der Kriegspropaganda ansiedeln. Dem halten wir Annahmen entgegen, die den unsererseits erhobenen Vorwurf der Instrumentalisierung stützen.
Dem Brief liegt die unausgesprochene Annahme zugrunde, dass ein militärisches Eingreifen zum Schutz der Kosovo-AlbanerInnen ultima ratio war, nachdem alle Verhandlungen gescheitert waren. Das entspricht der regierungstreuen Position, die damals die deutsche Presselandschaft dominierte. Dabei wurde im nachhinein bekannt, dass im geheimen Annex B der Rambouillet-Verhandlungen die Jugoslawische Regierung der Besatzung von ganz Jugoslawien durch Nato-Truppen zustimmen sollte, nachdem diese sich bereits mit einem Autonomiestatus für den Kosovo einverstanden erklärt hatten.1 Die beteiligten Nato-Staaten haben die Verhandlungen bewusst scheitern lassen.
Außerdem bezieht sich der Leserinnenbrief auf das "Entstehen ähnlicher Strukturen wie im Dritten Reich". Worin diese zu sehen sind, wird nicht näher begründet. Wenn aber eine entsprechende Bezugnahme ohne Konkretisierung erfolgt, assoziieren wir damit das, was in der von PolitikerInnen geführten Diskussion um den Krieg als Parallele zum Dritten Reich propagiert wurde. Diesbezüglich ist bekannt, dass Verteidigungsminister Scharping in seinen entscheidenden Reden und Argumentationen mit gefälschten Fakten ebenso wie mit gefälschten Bildern gearbeitet hat.2

Zuletzt taucht der Schriftsteller Walser in dem Brief auf. Bei der sog. Walserdebatte habe sich gezeigt, dass "schon allein die Überlegung, den Umgang mit dem Holocaust zu verändern, Emotionen berührt und strenger moralischer Bewertung unterfällt." Gleichzeitig steht die Feststellung im Konjunktiv, die Forderung nach einem Schlussstrich, wenn sie das Beenden einer Auseinandersetzung mit dem Holocaust bedeutete, wäre gesellschaftlich nicht tragbar. Das legt nahe, dass der von Walser angeregte "andere" Umgang etwas anderes wolle als eben diese Beendigung.
Wenn der AutorInnenaufruf demgegenüber behauptet, die Ziehung eines Schlussstriches sei beabsichtigt, tut er das zu Recht. Walser hat sich als personifizierte Forderung nach dem Schlussstrich inszeniert. Seit der Friedenspreisrede und den darauf folgenden Äußerungen und Veröffentlichungen hat er deutlich gemacht, wo er steht. Und das ist so weit im antisemitischen und nationalistischen Argumentationsfeld, dass jede Erwähnung Walsers in einer progressiven Zeitschrift nur in einer eindeutigen Abgrenzung von ihm bestehen kann.
Er fordert, dass wieder eine positive Bezugnahme auf die deutsche Nation möglich sein müsse. Dies in einer Zeit, in der Nationalismus, Rassismus und eine Militarisierung deutscher Politik wieder selbstverständliche Bestandteile des Alltags werden. Wenn er gleichzeitig fordert, dass auch in Deutschland endlich ein "normaler" Umgang mit der Vergangenheit gefunden werden müsse, so beinhaltet das, dass die unangenehme Vergangenheit endlich abgeschüttelt werden soll. Eine Vergangenheit, die das Phänomen des Holocausts beinhaltet, steht jenseits dessen was mit dem Begriff normal in Verbindung gebracht werden kann. Auschwitz verbietet jeden Ruf nach Normalität in Deutschland.
Gleichzeitig bedient Walser sich eines gängigen Argumentationsmusters - man habe nichts gegen Juden, ist aber die ewigen Schuldzuweisungen leid. Die Opfer werden so in die Rolle derer gebracht, die zu Unrecht auf etwas beharren, was sich längst erledigt hat, mit anderen Worten: "die" sollen "uns" endlich in Ruhe lassen. Wer so in Zeiten argumentiert, in denen antisemitische Äußerungen und Übergriffe zunehmen wie in den letzten Jahren geschehen, ist ein Brandstifter, aber kein politischer Diskussionspartner.
Sowohl der Schlussstrich-Vorwurf als auch der Vorwurf der Holocaust-Relativierung finden ihren Ursprung also nicht, wie im Leserinnenbrief kritisiert, in einer Emotionalisierung des Themas unsererseits, sondern in den Tatsachen, die die AkteurInnen der bundesdeutschen Politik in den letzten Jahren geschaffen haben.

Redaktion Forum Recht

Anmerkungen

1 Vgl. z.B. Wetzel, Krieg ist Frieden, S. 60.
2 Jürgen Elsässer, Kriegsverbrechen - Die tödlichen Lügen der Bundesregierung und ihre Opfer im Kosovo-Konflikt, Hamburg 2000.