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Den strafrechtlichen Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen
sexuellen Missbrauch zu verbessern, ist das erklärte Ziel eines Gesetzesentwurfs
von SPD und Bündnisgrünen.Den strafrechtlichen Schutz von Kindern und
behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch zu verbessern, ist das
erklärte Ziel eines Gesetzesentwurfs von SPD und Bündnisgrünen.
So soll der bestehende Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch von Kindern
(§ 176 Strafgesetzbuch, StGB) angehoben werden, wobei der Grundtatbestand
jedoch weiterhin ein Vergehen bleibt. Auch in §§ 176a, 179, 174ff. StGB
ist eine Anhebung des Strafrahmens vorgesehen. Des weiteren sind neue
Straftatbestände geplant, so z.B. der einfache sexuelle Missbrauch ohne
Körperkontakt (neuer § 176 Abs. 5 StGB) und ein eigener Tatbestand der
Kinderpornographie (neuer § 184b StGB). Zudem soll durch Erweiterung des
§ 138 StGB zukünftig auch die Nichtanzeige eines bevorstehenden sexuellen
Missbrauchs strafbar sein.
In der Strafprozessordnung (StPO) ist vorgesehen, durch eine Erweiterung
des Katalogs in § 81g StPO die Möglichkeiten einer DNA-Analyse und -Speicherung
auszudehnen.
Ein Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion fordert darüber hinaus, sexuellen
Missbrauch von Kindern generell als Verbrechen einzustufen und die Möglichkeit
einer Sicherungsverwahrung i.S.v. § 66 StGB zu erweitern.
Kritische Reaktionen hat vor allem die geplante Anzeigepflicht hervorgerufen.
Nach der Einschätzung von Kinderschutzorganisationen wird dies die Lage
der betroffenen Kinder nicht verbessern bzw. nach Ansicht des Deutschen
Richterbundes die Anzeigenquote eher nicht erhöhen. Die durch eine Anzeige
in Gang gesetzte Dynamik strafrechtlicher Ermittlungen könnte zu einer
Abschottung der betroffenen Familie führen und dadurch den Kindern sogar
den Zugang zu Hilfe versperren. Auch die grundsätzliche Bereitschaft,
sich Kindern als Vertrauensperson zur Verfügung zu stellen, werde womöglich
durch die Anzeigepflicht vermindert. Der Deutsche Anwaltverein warnt vor
einem Überwachungssystem, das Denunziationen Vorschub leisten würde.
Grundsätzlich begrüßt wird hingegen, dass nach dem Gesetzesentwurf von
SPD/Bündnisgrünen der sexuelle Missbrauch nicht generell zum Verbrechenstatbestand
erhoben werden soll. Denn dies hätte voraussichtlich vor allem für die
Opfer negative Folgen, da es dann stets zu einer für die Kinder äußerst
belastenden Hauptverhandlung käme.
Strafvorschriften kommen immer zu spät. Trotzdem ist das Schließen von
bestehenden Strafbarkeitslücken nicht zu kritisieren, es bleibt jedoch
fraglich ob die Anhebung von Strafrahmen sinnvoll ist, da von ihnen keinerlei
Abschreckungswirkung ausgeht. Wichtiger als das Strafrecht ist im Zusammenhang
mit sexuellem Missbrauch eine Gesellschaftspolitik, die die präventive
Verhinderung solcher Taten zum Ziel hat. Dabei kommt es wiederum vor allem
auf einen rationalen Umgang mit dem emotional sehr aufgeladenen Thema
des Kindesmissbrauchs an.
Karin Günther, Göttingen
Quellen: Bundestags-Drucksachen 15/350, 15/29
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