Aline Oloff |
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Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Kinder erwerbsloser Eltern | Heft
2/2003 Ohne Substanz Drogenpolitik Seite 65 |
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Die Stadt Dresden sieht sich in Zeiten leerer Kassen dazu gezwungen,
das Angebot an öffentlich geförderter Kinderbetreuung für Kinder ohne
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (vor dem drittem Lebensjahr und ab
Schuleintritt) zu reduzieren und hat im Dezember 2002 per Stadtratsbeschluss
Kriterien aufgestellt, die den Zugang zu Kinderbetreuung in Krippen und
Horten regeln sollen. In Zukunft sollen die Berufstätigkeit bzw. eine
Aus- und Weiterbildung der Eltern ausschlaggebend für die so genannte
Bedarfsplanung sein und somit über den Erhalt eines Krippen- oder Hortplatzes
entscheiden. Alleinerziehende sollen dann bei Vorliegen der genannten
Kriterien vorrangig berücksichtigt werden. Die Stadt kündigte in Folge
8.300 Betreuungsverhältnisse aufgrund der Erwerbslosigkeit der Eltern. In der Urteilsbegründung des Dresdener VG wird die Problematik der Bedarfsorientierung
deutlich, mit der die KitaG der Länder die Betreuung von Kindern unter
drei Jahren und Kindern im Grundschulalter regeln und dabei offen lassen,
an wessen "Bedarf" sich orientiert wird: An dem des Kindes nach Förderung
durch pädagogisches Angebot und Zusammensein mit anderen Kindern? An dem
der Arbeit suchenden Mutter/ des Arbeit suchenden Vaters, die flexibel
auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren sollen? Aline Oloff, Berlin Quelle: VG Dresden vom 28.01.2003, Az: 6 K 102/03 |