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Politische Justiz | Heft
3/2003 nachhaltig gestört Das ökologisch-ökonomische Gleichgewicht Seite 106 |
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Globalisierungskritik Noch heute wird in Italien von der "chilenischen Nacht" gesprochen, um
ein Szenario zu beschreiben, das sich im Juli 2001 bei dem G8-Gipfel in
Genua abgespielt hatte. Seinerzeit führten italienische Sonderheiten der
Polizei eine nächtliche Razzia in der Diaz-Schule durch. Dutzende Menschen
wurden von den polizeilichen Spezialtrupps verprügelt und zum Teil schwer
verletzt. Viele wurden festgenommen, in auswärtige Gefängnisse verschleppt
und dort tagelang festgehalten und teilweise misshandelt. Die Schule diente
als Pressezentrum und Übernachtungsplatz. Die Polizei machte daraus eine
Art Krawallzentrale und leitete in der Folge Strafverfahren gegen 93 Betroffene
ein. Als Beweise dienten den StrafverfolgerInnen Molotowcocktails und
vermeintlich waffenartige Gegenstände. Diese Verfahren sind nun nach zwei
Jahren eingestellt worden. Die mit dem Fall betraute Richterin hatte "keinerlei
Aggression" bei den Verhafteten feststellen können. Tatsächlich war bei
dem Ermittlungen herausgekommen, dass die präsentierten Molotowcocktails
von der Polizei selbst mitgebracht worden waren. Sächsischer Scheiß Irgendwann hört der Spaß auf. Zum Anfang des Jahres betrachteten es noch viele als vergnüglichen Spott, die NPD aufgrund der personellen Verflechtung mit Verfassungsschutzleuten als eine Vorfeld- oder Unterorganisation des Geheimdienstes zu bezeichnen. Mittlerweile trifft das aber den eigentlichen Kern des Problems. Die seit Mitte der neunziger Jahre in der Umgebung von Dresden agierenden "Skinheads Sächsische Schweiz" (SSS) verfolgten und überfielen in lebensbedrohlicher Regelmäßigkeit MigrantInnen, Andersaussehende und Linke, deren Personendaten sie einer "Feindesliste" zusammengetragen hatten, und versuchten so, die in neonazistischen Kreisen weit verbreitete Strategie der "national befreiten Zone" systematisch umzusetzen. Ende Mai wurden fünf Angehörige der SSS wegen der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach §129 Strafgesetzbuch zu Bewährungsstrafen verurteilt. Strafmildernd, so die Staatsschutzkammer des LG Dresden, habe sich neben Geständnissen ausgewirkt, dass unklar blieb, ob das Landesamt für Verfassungsschutz innerhalb der SSS Einfluss hatte und ob nicht sogar V-Leute an deren Gründung beteiligt waren. Dafür hatte es in den Verhandlungen immer wieder konkrete Hinweise gegeben, denen aber durch eine Sperr-erklärung des sächsischen Innenministeriums nicht nachgegangen werden konnte. Kommando: freilassen In Sachsen-Anhalt werden mehrere Brandanschläge auf einige Fahrzeuge als Taten einer "terroristischen Vereinigung" nach § 129a Strafgesetzbuch bewertet. Seit November letzten Jahres sitzen deswegen Marco H. und Daniel W. als vermeintliche Mitglieder der Gruppe mit dem sinnstiftenden Namen "kommando freilassung aller politischen gefangenen" in Untersuchungshaft. Um aber eine Anklage nach § 129a StGB einreichen zu können, bedarf es dreier Beschuldigter. Und so wurde im März mit Carsten S. ein angebliches drittes Mitglied dingfest gemacht. [Näheres unter: www.rote-hilfe.de/magdeburg und www.soligruppe.de] Gebirgsjagd Die deutschen Gebirgsjäger blicken auf eine lange Tradition zurück. Sie
reicht von den kaiserlichen Truppen des Ersten Weltkrieges über die nationalsozialistische
Wehrmacht bis hin zu den Spezialeinheiten der Bundeswehr, die heute bei
den Mandaten der SFOR und KFOR ihren Auftrag erfüllen. Das Andenken an
die Einsätze der Gebirgstruppe wird jährlich bei der größten Soldatenfeier
in Deutschland gewahrt. 8000 Mitglieder zählt der Traditionsverband, darunter
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber, bis zu 5000 sind über Pfingsten
bei der Feier im bayerischen Mittenwald zugegen. |