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Die ökologische Krise hält an: Klimawandel, Ozonloch, Artensterben, Atommüllberge
und Ölpest zeigen, dass die Bedrohung von Umwelt und Natur durch menschliche
Eingriffe nicht abgenommen hat. Auch wenn das Thema Umweltverschmutzung
nicht mehr Thema Nummer eins ist, ist eine Politik, die dem ökologischen
Kollaps entgegen wirkt, weiterhin unabdingbar.
Scheinbar hat die Politik diese Herausforderung in den letzten Jahrzehnten
angenommen. Recht wird dabei als wichtiges Instrument zur Umsetzung der
Umweltpolitik genutzt. Verbote, Förderrichtlinien, internationale Konventionen,
rechtliche Rahmen für Selbstverpflichtungen, Partizipation an Planungsverfahren
usw. sind nur ein Ausschnitt aus der umweltrechtlichen Maßnahmenpalette.
Es scheint, als habe die Politik die Zeichen der Zeit erkannt und handele
danach.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie effektiv die Umweltpolitik
der letzten Jahre war und ist, und wie eine Bilanz bezogen auf einzelne
Maßnahmen und Instrumente der Umweltpolitik ausfällt.
Bei einer Betrachtung der umweltpolitischen Aktivitäten der letzten Jahre
fällt zunächst die internationale Ebene in den Blick. Das Leitbild der
nachhaltigen Entwicklung und der Klimaschutz stehen exemplarisch für die
Bedeutung, die das Völkerrecht im Umweltbereich in den letzten Jahren
gewonnen hat. Ist es aber gelungen, ökonomische, ökologische und soziale
Interessen besser in Einklang zu bringen? Oder wird unter dem Deckmantel
der Nachhaltigkeit so weiter gemacht wie bisher, mit der Folge, dass sich
an der Vormachtstellung wirtschaftlicher Interessen nichts geändert hat?
Auch die EU spielt für das Umweltrecht eine bedeutende Rolle. Zahlreiche
nationale umweltrechtliche Regelungen sind erst aufgrund europäischer
Vorgaben geschaffen worden. Doch ist die EU wirklich Motor des Umweltrechts?
Und wie sieht es mit der Umweltfreundlichkeit der EU selbst aus?
Auf nationaler Ebene war die Entwicklung der letzten Jahre durch eine
wachsende Bedeutung der Öffentlichkeitsbeteiligung an Planungsverfahren
mit umweltrechtlich bedeutsamen Auswirkungen geprägt. Neben der Frage,
wie effektiv diese Rechte im Einzelfall sind und ob es gelingt, hier tatsächlich
Einfluss zugunsten des Umweltschutzes zu nehmen, machen gerade Planungsverfahren
für große Industrie- oder Verkehrsinfrastrukturvorhaben ein grundsätzliches
Problem von Umweltrechtspolitik deutlich: Ihr Verhältnis zu Wirtschaftspolitik
und ökonomischen Interessen. Nach unserer Bilanz bleibt dieses Verhältnis
nachhaltig gestört.
Viel Spaß beim Lesen wünschen Euch
Eure Reds
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