xxx

    Forum Recht Home

 

Politische Justiz   Heft 4/2003
Arbeit
Ausgrenzung und Ausbeutung

Seite 142
 
 

Black Box Bad Kleinen

Mehrere linke Initiativen erinnerten im vergangenen Sommer an den gewaltsamen Tod von Wolfgang Grams vor zehn Jahren.
Das mutmaßliche Mitglied der Roten Armee Fraktion (RAF) starb am 27. Juni 1993 bei einer Staatsschutzaktion auf dem Bahnhof von Bad Kleinen, bei der Grams und Birgit Hogefeld von PolizeibeamtInnen des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Spezialtruppe GSG 9 verhaftet werden sollten. Den Tipp bekam das BKA durch den Spitzel Klaus Steinmetz, der jahrelang vom Verfassungsschutz aufgebaut worden war und dem es zuletzt gelang, direkten Kontakt zu den beiden Untergetauchten zu bekommen. Obgleich die Festnahme deshalb lange hatte vorbereitet werden können, geriet sie erheblich außer Kontrolle. Während Hogefeld offensichtlich problemlos festgenommen werden konnte, kam es bei der Ergreifung von Grams auf dem Bahnsteig 3/4 zu einer wilden Schießerei, in dessen Folge Grams und der GSG 9-Beamte Newrzella ums Leben kamen.
Die unter dem Codewort "Weinlese" gelaufene Aktion wurde zunächst noch als Erfolg in der Bekämpfung des Terrorismus gefeiert. Doch bereits mit der Erklärung der Polizeiführung, Grams habe bei dem Schusswechsel den Grenzschützer getötet und sich danach schwer verletzt auf den Gleisen liegend mit einem aufgesetzten Schuss in die rechte Schläfe selbst das Leben genommen, kamen erste Zweifel auf. Die verdichteten sich zu einem handfesten Verdacht als die Aussagen zweier AugenzeugInnen bekannt wurden. Die Verkäuferin im Kiosk berichtete, sie habe beobacht, wie GSG 9-Leute aus unmittelbarer Nähe auf den im Gleisbett liegenden Grams feuerten. Ein anonym gebliebener beteiliger Beamte schilderte das Geschehen dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel in ähnlicher Weise und verglich es wörtlich mit einer Exekution. Andere TatzeugInnen hielten sich dagegen bedeckt. Tatsächlich wurde bereits unmittelbar nach dem Vorfall in Bad Kleinen eine Nachrichtensperre verhängt und keineR der beteiligten PolizistInnen konnte später Angaben dazu machen, wie es zu dem tödlichen Schuss gekommen war.

Die Medien recherchierten währenddessen weitere Pannen bei Vorbereitung und Ausführung des Einsatzes und lösten damit eine Staatskrise aus. Innenminister Rudolf Seiters musste zurücktreten, Generalbundesanwalt Alexander von Stahl sowie mehrere leitende BeamtInnen in Wiesbaden wurden entlassen. Als Panne wollte der spätere Untersuchungsbericht allerdings auch die nahezu systematisch erscheinende Spurenvernichtung bezeichnen. So wurden unter anderem vor der gerichtspathologischen Untersuchung des Leichnams von Grams Schmauchspuren weggewaschen und die Kopfwunde gesäubert, die Waffen der GSG 9 wurden voreilig gereinigt, Ton- und Filmdokumente des Einsatzes verschwanden. Dennoch schlossen die Regierung und die mit dem Todesermittlungsverfahren beauftragte Schweriner Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen mit dem Ergebnis ab, dass die Todesumstände "widerspruchsfrei durch Selbstbeibringung" zu erklären seien. Den Eltern von Grams gelang es in der Folge nur noch, die Vorgänge in einem Zivilverfahren, bei dem es vordergründig um die Beerdigungskosten ging, gerichtlich behandeln zu lassen. 1998 lehnte das Bonner Landgericht die Klage ab, stellte aber fest, dass es weder für eine Fremdtötung noch für den Selbstmord Grams überzeugende Beweise geben würde. Dessen ungeachtet reagierten die Behörden auf die These der gezielten Tötung Grams äußerst empfindlich. Immer wieder wurde die Ansicht, die sich auf mehrere Gutachten stützt, als Staatsverunglimpfung strafrechtlich verfolgt.
(str)

Putativnotwehr

Die Abwehr von neonazistischen Strukturen ist niedriger Beweggrund genug, um bei gewalttätigen Auseinandersetzungen Mord oder Mordversuch annehmen zu können. So urteilte am 11. Juli 2003 der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Vorfall, der sich in Siegburg abspielte. Dort wollte eine Gruppe von Jugendlichen migrantischen Hintergrunds neonazistische Skinheads vertreiben. Als einer der Skins sich mit zwei Gaspistolen zur Wehr setzen wollte, schlugen die Jugendlichen eine härtere Gangart ein und verprügelten einen der Skinheads solange, bis der regungslos am Boden liegen blieb.
Auf die Revision des Geschundenen hob der BGH das Urteil des Landgerichts Bonn auf, das die Tat als versuchten Totschlag bewertete. Die BundesrichterInnen hielten diese Ansicht für "zu wohlwollend" und drehten den Spieß hinsichtlich der Motivationslage um: Ein Mordversuch könne vorliegen, wenn einem Opfer wegen einer Zugehörigkeit zu einer politischen oder sozialen Gruppe das Lebensrecht abgesprochen werde. Antifaschismus lässt sich unter diesen Umständen wohl nur noch als Putativnotwehr entschuldigen. (Az.: 2 StR 531/02)

Nachbarn

Die staatsanwaltschaftliche Abteilung des Instituts für das Nationale Gedenken (IPN) in Warschau hat die Ermittlungen über die im Juli 1941 begangene Ermordung der jüdischen EinwohnerInnen der ostpolnischen Kleinstadt Jedwabne abgeschlossen. Dabei konnte sie keine noch lebenden einheimischen TäterInnen ausmachen, die nicht bereits 1949 rechtskräftig verurteilt worden waren. Die IPN hatte im September 2000 die Ermittlungen aufgenommen, nachdem in Polen durch das Buch "Nachbarn" des us-amerikanischen Politologen Jan T. Gross eine Debatte über die Tatbeteiligung von PolInnen an der Shoa entfacht worden war. Die IPN kam bei ihrer Untersuchung zu der Erkenntnis, dass ein unter dem Befehl des Hauptsturmführers Hermann Schaper agierendes SS-Kommando die Einheimischen sowohl in Jedwabne als auch in etwa 30 weiteren Orten zu Pogromen gegen ihre jüdischen MitbürgerInnen aufstachelte und auch selbst Massenerschießungen vornahm. Der 91 Jahre alte Schaper lebt heute in München. 1976 wurde er bereits wegen ähnlicher Verbrechen in Mittelpolen vom Landgericht Gießen verurteilt. Der BGH hob jedoch das Strafurteil wegen eines Formfehlers auf. Zu einem neuem Prozess wird es aufgrund einer Erkrankung, die den SS-Soldaten verhandlungsfähig mache, nicht kommen.