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OVG Berlin hält an Meinungszensur fest | Heft
2/2004 freie Leere Bildung für den Wettbewerb Seite 66 |
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Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der FU Berlin hat wegen "allgemeinpolitischer
Betätigung und Unterstützung politischer Tätigkeit von Dritten" einen
Rechtsstreit gegen einen Studenten im vorläufigen Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht
(OVG) verloren. Neben den inhaltlich haarsträubenden Vorwürfen gegen den
AStA ist die Begründung des OVG bemerkenswert, welche die rechtliche Entwicklung
sowohl im Hochschulrahmengesetz (HRG) wie im Berliner Hochschulgesetz
(BerlHG) faktisch ignoriert. Dies hat das OVG - so kann man dem Urteil entnehmen - komplett verschlafen.
Die Reformulierung der Gesetze, insbesondere der Normen zur Studierendenschaft,
müsste nach dieser Logik nur zum Spaß der jeweiligen Gesetzgeber erfolgt
sein Denn: Würden die Gesetzgeber die alte Gesetzeslage und die damit
verbundene, äußerst gefestigte Rechtsprechung beibehalten wollen, dann
hätten sie wohl kaum das HRG wie das BerlHG reformiert, sondern es schlichtweg
in seinem alten Zustand belassen. Mit der Reformierung sollte aber gerade
die politische Betätigung der ASten auf eine legale Basis gestellt werden.
Zudem hat sich das OVG zu der weiteren entscheidenden Rechtsfrage, ob
ein Student überhaupt von der Betätigung der Studierendenschaft in Grundrechten
verletzt ist, nicht geäußert. Hans Gabriele, Berlin |