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Sammelsurium   Heft 2/2004
freie Leere
Bildung für den Wettbewerb

Seite 71
 
 

Feministischer Juristinnentag

Vom 7. bis 9. Mai 2004 findet in Frankfurt am Main der 30. Feministische Juristinnentag statt. Im Vordergrund der Veranstaltung stehen die Auswirkungen der aktuellen Reformpolitik auf Frauen. In AGs und Foren findet darüber hinaus eine Auseinandersetzung mit der Berufsgeschichte und dem Anwältinnenberuf statt, das Verhältnis von Religion und Recht, Strategien der Strafjustiz in Menschenhandelsverfahren u.v.m. werden zur Diskussion gestellt. Der FJT dient zugleich dem Austausch und der Vernetzung von Juristinnen. Informationen und Anmeldung über Rechtsanwältin Turan-Schnieders, Tel.: 06181/253241 und www.feministischer-juristinnentag.de. Anwältinnen wird am 7. Mai eine familienrechtliche Fortbildung des Feministischen Rechtsinstituts angeboten, Kontakt: Rechtsanwältin Brodersen, Fax: 040/35537122.

BAKJ-Kongress

Der nächste Kongress des Bundesarbeitskreises kritischer Juragruppen (BAKJ) findet vom 18. bis 20. Juni in Freiburg statt. Thema wird die Innere und Äußere Sicherheit sein. Weitere Informationen unter www.akj-freiburg.de.

40 Jahre Auschwitz-Prozess

Vor 40 Jahren, vom 20. Dezember 1963 bis zum 20. August 1965, fand in Frankfurt a.M. der Auschwitz-Prozess statt. Das Verfahren gegen 22 Angeklagte ging auf die beharrliche Arbeit des damaligen Hessischen Generalstaatsanwalts Dr. Fritz Bauer zurück und stellte den bis dato größten Schwurgerichtsprozess der deutschen Justizgeschichte dar. Zusammen mit dem Eichmann-Prozess rückte das Frankfurter Verfahren den Massenmord an den Juden aber auch an Polen und sowjetischen Kriegsgefangenen erstmals in den Blick einer breiteren deutschen Öffentlichkeit.
Aus Anlass dieses Jahrestages veranstaltet das Fritz Bauer Institut eine historisch-dokumentarische Ausstellung zum Auschwitz-Prozess, die vom 27. März bis zum 25. Mai 2004 im Haus Gallus an der Frankenallee 111 (Frankfurt a.M.) zu sehen ist.
Begleitet wird die Ausstellung von einem im Pahl-Rugenstein Verlag erschienen Dokumentationsband, in dem die bisher nur Spezialisten zugängliche Urteilsbegründung textkritisch editiert und damit zum ersten Mal selbständig veröffentlicht wird. (Friedrich-Martin Balzer/Werner Renz (Hrsg.), Das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965). 623 Seiten, 39,90 Euro).

Klare Worte

Profunde marxistische Bildung findet sich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Großen Lauschangriff: "Der Mensch ist nicht selten bloßes Objekt nicht nur der Verhältnisse und der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern auch des Rechts, dem er sich zu fügen hat."
Das Ende des Rechtsstaats sieht dagegen die abweichende Ansicht zweier Richterinnen kommen: "Inzwischen scheint man sich an den Gedanken gewöhnt zu haben, dass mit den mittlerweile entwickelten technischen Möglichkeiten auch deren grenzenloser Einsatz hinzunehmen ist. Wenn aber selbst die persönliche Intimsphäre, manifestiert in den eigenen vier Wänden, kein Tabu mehr ist, vor dem das Sicherheitsbedürfnis Halt zu machen hat, stellt sich auch verfassungsrechtlich die Frage, ob das Menschenbild, das eine solche Vorgehensweise erzeugt, noch einer freiheitlich-rechtsstaatlichen Demokratie entspricht. Umso mehr ist Art. 79 Abs. 3 Grundgesetz streng und unnachgiebig auszulegen, um heute nicht mehr den Anfängen, sondern einem bitteren Ende zu wehren."