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"Illegal" in Deutschland   Heft 4/2004
unmenschlich -
Migrationspolitik

Seite 120
Zur rechtlichen und sozialen Situation Illegalisierter in der Bundesrepublik Deutschland  
 

In der rechtswissenschaftlichen Diskussion wird die rechtliche und soziale Situation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus praktisch ausgeblendet. Dabei hat die Zahl der Menschen, die sich "illegal" in Deutschland und anderen Staaten Europas aufhalten, in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Manche AutorInnen sprechen bereits von einer neuen sozialen Schicht und befürchten, dass die "Illegalen" den Platz des Lumpenproletariats des 19. Jahrhunderts einnehmen werden.1 Schätzungen zufolge, welche die Beitrittsländer bereits mit umfassen, leben in der Europäischen Union fast zehn Millionen Menschen ohne Papiere. In der BRD dürften es allein zwischen 0,5 und 1,5 Millionen Menschen sein.2 Die Situation dieser Menschen zwingt dazu, sich dem Problem der Illegalisierung anzunehmen.

Das Phänomen "Illegalität"

Es gibt unterschiedliche Gründe weshalb Menschen sich "illegal" in einem Staat aufhalten: Manche reisen zunächst "legal" ein. Doch dann läuft die Aufenthaltserlaubnis ab, die Abschiebung droht und die Betroffenen müssen in die "Illegalität" abtauchen. In vielen Fällen erfolgt bereits die Einreise "illegal": Seit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl im Jahr 1993 ist die Möglichkeit von MigrantInnen, auf legalem Weg in die Bundesrepublik einzureisen, erheblich eingeschränkt worden.3 Die Aussicht, im eigenen Herkunftsland wegen materieller Not nicht existieren zu können, ist seit eh und je weder ein Asyl- noch ein sonstiger Einreisegrund.
Menschen, die sich entschließen, ihr Heimatland zu verlassen, stehen unter erheblichem Druck, unbemerkt in die EU einzureisen. Viele MigrantInnen verkaufen ihr gesamtes Hab und Gut, um für sich und ihre Angehörigen eine Reise nach Europa finanzieren zu können.
Da die "Festung Europa" ihre Grenzen hermetisch gegen das "neue Lumpenproletariat" von "illegalen" EinwanderInnen abschirmt, sehen sich viele gezwungen, auf immer riskanteren Wegen einzureisen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands sind mindestens 145 Menschen beim Versuch, in die BRD einzureisen, zu Tode gekommen. Eltern ertranken mit ihren Kindern in der Neiße oder erstickten in unzureichend mit Luft versorgten Containern von Schiffen und LKW.4

"Illegales" Leben in Deutschland

Diejenigen, die es schaffen, "illegal" in die Bundesrepublik zu gelangen, sehen sich mit einer prekären Lebenssituation konfrontiert. Weil sich die Illegalisierten praktisch immer in Gefahr sehen, abgeschoben zu werden, sind sie in sämtlichen Lebensbereichen der Ausbeutung durch Dritte schutzlos ausgesetzt. Staatliche Leistungen erhalten sie nicht - darüber hinaus gestaltet sich der Gang zum Sozialamt als große Gefahr, seitdem die MitarbeiterInnen des Sozialamtes gem. § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet sind, Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörden zu melden.
Oftmals kommen "Illegale" zunächst bei Verwandten oder entfernt Bekannten unter. Danach müssen sie sich eine eigene Unterkunft besorgen. Viele Illegalisierte leben in völlig heruntergekommenen Behausungen und müssen an ihre VermieterInnen horrende Mieten entrichten. Sexualisierte Übergriffe und sonstige Gewalt durch die VermieterInnen sind keine Seltenheit. MieterInnenschutz können sie auf Grund ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus nicht in Anspruch nehmen.
Mit ähnlichen Bedingungen müssen die Illegalisierten auch im Arbeitssektor fertig werden. Sie arbeiten regelmäßig zu äußerst schlechten finanziellen und nicht selten auch gesundheitsschädlichen Konditionen. Häufig werden sie von ihren ArbeitgeberInnen um ihren Lohn geprellt. Ausstehende Löhne können wegen der Gefahr abgeschoben zu werden vor Gericht nicht eingeklagt werden. Unfallversicherung und Rentenansprüche bestehen nicht. Viele Frauen sehen sich gezwungen, sich zu prostituieren.5

Illegalisierung macht krank und rechtlos

Ein weiteres Problem ist, dass viele "Illegale" krank sind. Dies hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass diese unter dem erheblichen Druck der Entdeckung stehen. Sie sind jedoch grundsätzlich auch von der medizinischen Versorgung ausgeschlossen. Ohne legalen Aufenthaltsstatus ist es nicht möglich, Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Darüber hinaus sind sie oft nicht in der Lage - was theoretisch aber möglich wäre - ÄrztInnen bar zu bezahlen.
Viele lassen sich nicht behandeln, weil sie befürchten, an die Abschiebungsbehörden verraten zu werden. Staatliche Krankenhäuser sind nämlich gem. § 87 AufenthG verpflichtet, "illegale" PatientInnen bei der Polizei und den Abschiebebehörden zu denunzieren. Freilich gibt es auch positive Beispiele, in denen ÄrztInnen ihrem ärztlichen Gelöbnis entsprechend "Illegalen" kostenlos in Notsituationen helfen. In vielen Großstädten haben sich ehrenamtliche medizinische Flüchtlingshilfen gebildet, welche jedoch nicht in sämtlichen Fällen in der Lage sein dürften, dem erheblichen Hilfsbedarf gerecht zu werden.6
Die ständigen finanziellen Probleme zwingen die Betroffenen, sich entweder durch Ladendiebstahl die erforderlichen Sachgüter zu beschaffen oder sich auf Kosten der eigenen Gesundheit extrem sparsam und einseitig lediglich von Brot, Kartoffeln, Reis oder Nudeln zu ernähren. Viele sehen sich gezwungen, in den Müllcontainern der Supermärkte nach abgelaufenen weggeworfenen Lebensmitteln zu suchen.7
Nicht zuletzt sehen sich "Illegale" tätlichen rassistischen Angriffen besonders schutzlos ausgeliefert, weil sie die TäterInnen nicht einmal bei der Polizei anzeigen können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Selbst wenn "Illegale" Opfer von Verbrechen werden, wird kein Abschiebeschutz gewährt. Damit erklärt der Staat "Illegale" für "vogelfrei"; sie haben "kein Recht auf Recht."8

Abschiebehaft

Werden "Illegale" von den Ausländerbehörden entdeckt, werden sie in der Regel in sog. Abschiebehaft genommen. Abschiebehaft wird in gefängnisgleichen Abschiebeknästen und z.T. sogar im Strafvollzug durchgeführt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Betroffenen - wie dies im übrigen auch sonst im Umgang mit AsylbewerberInnen und "Illegalen" geschieht - bewusst besonders schlecht behandelt werden, um andere von dem Versuch, nach Deutschland einzureisen, abzuschrecken.9 Dies wird auch durch die Aussage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar Späth belegt, der sich 1982 für die Einrichtung von Internierungslagern für Flüchtlinge aussprach: "Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren - kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager."10
Die Abschiebehäftlinge sind oft härteren Unterbringungsbedingungen unterworfen als Strafgefangene, die eine Freiheitsstrafe verbüßen. Doppelt vergitterte Fenster und der Einsatz von Trennscheiben bei Besuchen sind keine Seltenheit.11 Gewährtes Taschengeld reicht in der Regel gerade, um eine Telefonkarte zu kaufen. Für sonstige Lebensmittel oder Zigaretten bleibt kein Geld übrig.12
In den Abschiebegefängnissen steht den Betroffenen eine hinreichende therapeutisch-medizinische sowie sozialarbeiterische Betreuung nicht zur Verfügung. Zum Teil wird gefordert, einen Personalschlüssel von mindestens einem/r SozialarbeiterIn auf 100 Abschiebehäftlinge anzustreben.13 Die Realität in vielen Abschiebehafteinrichtungen sieht nämlich wesentlich schlechter aus. Vergegenwärtigt man sich, dass ein ganz überwiegender Teil der Inhaftierten traumatisiert ist und unter psychischen Erkrankungen leidet, zeigt sich, dass ein wesentlich niedrigerer Personalschlüssel von eins zu zehn oder noch darunter dringend erforderlich wäre.
Die Abschiebehäftlinge werden mit ihren elementaren Existenzängsten allein gelassen. Daher und weil viele der Betroffenen sich zu Recht vor ihrer Abschiebung, vor erneuter Folter, Erniedrigung oder elementarer materieller Not, fürchten müssen, verwundert es nicht, dass sich viele Abschiebehäftlinge aus Furcht vor der Abschiebung selbst verletzen oder keinen anderen Ausweg als den Suizid sehen.14
Zu Recht wird die Abschiebehaft in ihrer jetzigen Form als verfassungsrechtlich bedenklich angesehen. So verstößt etwa die Höchstdauer der Abschiebehaft von bis zu 18 Monaten gegenüber MigrantInnen (§ 62 Abs. 3 AufenthG), die sich keiner Straftat schuldig gemacht haben, gegen die Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen, Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG), und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.15
Am Ende der Abschiebehaft steht meist die Abschiebung. Jährlich werden rund 50.000 AsylbewerberInnen und "Illegale" abgeschoben.16 Bei gewaltsamen Abschiebungen bedienen sich die MitarbeiterInnen des Bundesgrenzschutzes nicht selten regelrechter Foltermethoden. In der Bundesrepublik sind bereits mindestens fünf Menschen durch gewalttätige Abschiebungen zu Tode gekommen.17

Ausreisezentren

Die deutschen Abschiebebehörden sehen sich zunehmend mit dem Problem konfrontiert, dass sie aufgegriffene Illegalisierte und abgelehnte AsylbewerberInnen, die sich weigern, ihr Herkunftsland zu nennen, nicht abschieben können. Um dem abzuhelfen, wurden sog. Ausreisezentren geschaffen. Die Betroffenen sind verpflichtet, in diesen Einrichtungen zu leben, werden aber nicht inhaftiert. Sie erhalten im Unterschied zur Abschiebehaft nicht einmal Taschengeld. Der (zeitlich unbegrenzt mögliche) Aufenthalt in den Ausreisezentren soll auf schmerzvolle Weise deutlich machen, dass die Betroffenen auf ein Leben in Frieden und Wohlstand in Deutschland nicht zu hoffen brauchen. Die Behörden wollen auf diese Weise zur "freiwilligen" Angabe der Informationen bzw. zur "freiwilligen" Ausreise zwingen. Faktisch bewirken die Ausreisezentren jedoch eher, dass die Betroffenen abtauchen, was allerdings als Erfolg verbucht wird, weil sie den Staat ab diesem Zeitpunkt nichts mehr kosten.18

Der Illegalisierung ein Ende setzen

Die Schilderung der Bedingungen, unter denen MigrantInnen "illegal" hier leben müssen, sowie der Umgang der Ausländerbehörden mit den "Illegalen" offenbart einen dringenden - jedoch bereits seit Jahren akut bestehenden - Handlungsbedarf, die soziale und rechtliche Situation der Betroffenen grundlegend zu verbessern. Es besteht Einigkeit, dass es den Wohlstandszentren angesichts eines weiter zunehmenden Wohlstandsgefälles19 nicht gelingen kann, die "illegale" Einwanderung zu stoppen - sie ist ein unabänderliches Faktum.
Inzwischen sind in Europa ganze Wirtschaftssektoren von den "illegalen" EinwanderInnen abhängig. In Italien etwa werden schätzungsweise 20 bis 30 % des Bruttosozialprodukts von "Illegalen" erwirtschaftet. In Berlin, in den 1990ern die größte Baustelle Europas, hätten die von der Bundesregierung vorgegebenen Kostenspielräume nicht ohne "illegale" Arbeitskräfte eingehalten werden können.20 Es herrscht eine Politik des "Laisser-faire".21 Es besteht eine regelrechte Nachfrage nach "illegalen" Arbeitskräften, die die Lohnnebenkosten nach unten drücken, anderseits jedoch nicht die Sozialsysteme in Anspruch nehmen.22 EinwanderInnen, die den "richtigen Deutschen" weniger nützen als sie kosten, sollen nach der Vorstellung nicht nur der CDU/CSU keine Möglichkeit haben, als ArbeitsmigrantInnen einen legalen Aufenthaltsstatus zu erlangen.23
Ein solcher Zustand ist nicht haltbar. Durch die Illegalisierung und Kriminalisierung von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus profitiert der Staat mittelbar von der menschenrechtswidrigen Ausbeutung der "Illegalen" durch Dritte. Die "Illegalen" sind Zuständen ausgesetzt, die mit dem Anspruch der BRD, ein Rechts- und Sozialstaat (Art. 20 GG) zu sein, nicht vereinbar sind. Durch die "Illegalisierung" sehen sich die Betroffenen genötigt, sich gesundheits- und z.T. sogar lebensgefährlichen Zuständen auszusetzen.

Legalisierung

Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatliche Schutzpflicht gegenüber den Rechtsgütern Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) anerkannt. Bei der Erfüllung dieser Pflicht habe der Staat jedoch einen weiten Spielraum.24 Ob eine verfassungsrechtliche Pflicht besteht, diesen Zuständen durch eine Legalisierung der Betroffenen abzuhelfen und v.a. ob eine solche eventuell bestehende Verpflichtung Eingang in die Rechtsprechung finden wird, erscheint jedoch fraglich, da - so die wohl zu erwartende Argumentation - sich die MigrantInnen schließlich "freiwillig" in der BRD aufhalten und darüber hinaus auch noch "illegal" eingereist sind.
Denkbar wäre es aber, aus dem Sozialstaatsgebot oder Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG eine Pflicht des Staates abzuleiten, zumindest Maßnahmen zu unterlassen, welche dazu führen, dass "Illegale" sich gezwungen sehen, keine staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Schutzpflicht des Staates für die Rechtsgüter Leib und Leben sollte Vorrang vor dem erklärten verwaltungsrechtlichen Bedürfnis der Beendigung "illegaler" Aufenthalte eingeräumt werden. Daraus würde etwa folgen, die Meldepflicht aus § 87 AufenthG für ÄrztInnen in öffentlichen Einrichtungen zu beseitigen. Letztendlich handelt es sich bei solchen Überlegungen um verzweifelte Bemühungen in dem Wissen, dass "etwas" geschehen muss.
Eine bessere rechtliche Absicherung der Betroffenen lässt sich nur mit deren voller Legalisierung erreichen, wie dies in der Vergangenheit bereits in einigen europäischen Staaten (Italien, Spanien, Belgien, Frankreich, Portugal) erreicht wurde.25 Das derzeitige gesellschaftliche Klima und die Positionen aller Parteien im Bundestag stehen dieser Forderung ablehnend gegenüber. Die Frage, ob sich eine Legalisierung lang- oder mittelfristig erreichen lassen wird, wird deshalb nicht zuletzt davon abhängen, inwiefern es die betroffenen Subjekte und ihre UnterstützerInnen, z.B. die in Deutschland aktive "Gesellschaft für Legalisierung", schaffen, sich - etwa wie die "Sans Papiers" in Frankreich - zu organisieren und ihren Forderungen kraftvoll Ausdruck zu verleihen.

Tobias Mushoff ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld.

Anmerkungen:

1 Düvell 2000, 69; Van Kalmthout, Anton, Abgewiesen und Abgeschoben, in: Neue Kriminalpolitik 1999, 25 (26).
2 Vgl. Düvell 2000, 55; gleiche Zahlen bei Kieser, Albrecht, Rentabel und Verfolgt, in: Tolmein, Oliver, Besonderes Kennzeichen D, 2001, 48 (51).
3 Näher zum aktuellen Asylrecht Habbe, Heiko, Forum Recht (FoR) 2004, 114-117.
4 Herzog / Wälde 2004, 15; Reader, Der Bundesgrenzschutz und die deutsche Ostgrenze, 1996.
5 Hierzu: Dokumentation zur Demonstration gegen den Frauen-Abschiebeknast in Neuss, 1999, 26.
6 Hierzu: Adler, Uta, Medizinische Versorgung für Flüchtlinge, in: Kein Mensch ist illegal (Hrsg.), Cross the border, 1999, 41, mit einer Adressenliste verschiedener med. Beratungsstellen, 141.
7 Kieser 2001, 54.
8 Ausführlich hierzu: Assall, Moritz, Kein Recht auf Recht, FoR 2004, 118 f.
9 Vgl. Rommelspacher, Birgit, Vorwort, in: Herzog / Wälde 2004, 12.
10 Zitiert nach: Herzog / Wälde 2004, 32.
11 Horstkotte, Hartmuth, Realität und notwendige Grenzen der Abschiebehaft, Neue Kriminalpolitik 1999, 31 (34).
12 Graunke, Markus, Abschiebungshaft, 2001, 116.
13 Horstkotte, a.a.O., 36.
14 Vgl. die Fallschilderungen bei Herzog / Wälde 2004.
15 Wegener, Jörg, Die Abschiebungshaft auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik 1996, 77 (85).
16 Vgl. hierzu ausführlich Röhl, Katharina, FoR 2004, 112-113.
17 Frankfurter Rundschau (FR) v. 12.07.2004.
18 Grundlegend: Löhr, Tilmann, Ausreisezentren - Ein gescheitertes Modell setzt sich durch, in: FoR 2002, 131-132.
19 In der demokratischen Republik Kongo etwa beträgt das jährliche Pro-Kopf-Einkommen 90 US-Dollar; in Luxemburg hingegen 41.770 US-Dollar, vgl. die Welteinkommenspyramide in der FR v. 22.01.2004.
20 Kieser 2001, 57.
21 Düvell 2002, 55.
22 Düvell 2002, 66 f.
23 Vgl. Hommel, Gabi, Rechtlos auf Arbeit, in: Tolmein 2001, 44.
24 Vgl. Jarass, Hans / Pieroth, Bodo, Grundgesetzkommentar, 2002, Art. 2 Rn. 50 ff.
25 Vgl. Kieser 2001, 69 f.

Literatur:

Düvell, Frank, Die Globalisierung des Migrationsregimes, 2002.
Herzog, Heike / Wälde, Eva, Sie suchten das Leben. Suizide als Folge deutscher Abschiebepolitik, 2004.
( Der Verfasser dankt Claudia, Christoph, Michael, Nursemin und Stephen für wichtige Hinweise.