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In der rechtswissenschaftlichen Diskussion wird die rechtliche und soziale
Situation von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus praktisch ausgeblendet.
Dabei hat die Zahl der Menschen, die sich "illegal" in Deutschland und
anderen Staaten Europas aufhalten, in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Manche AutorInnen sprechen bereits von einer neuen sozialen Schicht und
befürchten, dass die "Illegalen" den Platz des Lumpenproletariats des
19. Jahrhunderts einnehmen werden.1 Schätzungen zufolge, welche die Beitrittsländer
bereits mit umfassen, leben in der Europäischen Union fast zehn Millionen
Menschen ohne Papiere. In der BRD dürften es allein zwischen 0,5 und 1,5
Millionen Menschen sein.2 Die Situation dieser Menschen zwingt dazu, sich
dem Problem der Illegalisierung anzunehmen.
Das Phänomen "Illegalität"
Es gibt unterschiedliche Gründe weshalb Menschen sich "illegal" in einem
Staat aufhalten: Manche reisen zunächst "legal" ein. Doch dann läuft die
Aufenthaltserlaubnis ab, die Abschiebung droht und die Betroffenen müssen
in die "Illegalität" abtauchen. In vielen Fällen erfolgt bereits die Einreise
"illegal": Seit der faktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl im
Jahr 1993 ist die Möglichkeit von MigrantInnen, auf legalem Weg in die
Bundesrepublik einzureisen, erheblich eingeschränkt worden.3 Die Aussicht,
im eigenen Herkunftsland wegen materieller Not nicht existieren zu können,
ist seit eh und je weder ein Asyl- noch ein sonstiger Einreisegrund.
Menschen, die sich entschließen, ihr Heimatland zu verlassen, stehen unter
erheblichem Druck, unbemerkt in die EU einzureisen. Viele MigrantInnen
verkaufen ihr gesamtes Hab und Gut, um für sich und ihre Angehörigen eine
Reise nach Europa finanzieren zu können.
Da die "Festung Europa" ihre Grenzen hermetisch gegen das "neue Lumpenproletariat"
von "illegalen" EinwanderInnen abschirmt, sehen sich viele gezwungen,
auf immer riskanteren Wegen einzureisen. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands
sind mindestens 145 Menschen beim Versuch, in die BRD einzureisen, zu
Tode gekommen. Eltern ertranken mit ihren Kindern in der Neiße oder erstickten
in unzureichend mit Luft versorgten Containern von Schiffen und LKW.4
"Illegales" Leben in Deutschland
Diejenigen, die es schaffen, "illegal" in die Bundesrepublik zu gelangen,
sehen sich mit einer prekären Lebenssituation konfrontiert. Weil sich
die Illegalisierten praktisch immer in Gefahr sehen, abgeschoben zu werden,
sind sie in sämtlichen Lebensbereichen der Ausbeutung durch Dritte schutzlos
ausgesetzt. Staatliche Leistungen erhalten sie nicht - darüber hinaus
gestaltet sich der Gang zum Sozialamt als große Gefahr, seitdem die MitarbeiterInnen
des Sozialamtes gem. § 87 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verpflichtet sind,
Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus an die Ausländerbehörden zu melden.
Oftmals kommen "Illegale" zunächst bei Verwandten oder entfernt Bekannten
unter. Danach müssen sie sich eine eigene Unterkunft besorgen. Viele Illegalisierte
leben in völlig heruntergekommenen Behausungen und müssen an ihre VermieterInnen
horrende Mieten entrichten. Sexualisierte Übergriffe und sonstige Gewalt
durch die VermieterInnen sind keine Seltenheit. MieterInnenschutz können
sie auf Grund ihres ungesicherten Aufenthaltsstatus nicht in Anspruch
nehmen.
Mit ähnlichen Bedingungen müssen die Illegalisierten auch im Arbeitssektor
fertig werden. Sie arbeiten regelmäßig zu äußerst schlechten finanziellen
und nicht selten auch gesundheitsschädlichen Konditionen. Häufig werden
sie von ihren ArbeitgeberInnen um ihren Lohn geprellt. Ausstehende Löhne
können wegen der Gefahr abgeschoben zu werden vor Gericht nicht eingeklagt
werden. Unfallversicherung und Rentenansprüche bestehen nicht. Viele Frauen
sehen sich gezwungen, sich zu prostituieren.5
Illegalisierung macht krank und rechtlos
Ein weiteres Problem ist, dass viele "Illegale" krank sind. Dies hängt
nicht zuletzt damit zusammen, dass diese unter dem erheblichen Druck der
Entdeckung stehen. Sie sind jedoch grundsätzlich auch von der medizinischen
Versorgung ausgeschlossen. Ohne legalen Aufenthaltsstatus ist es nicht
möglich, Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Darüber hinaus sind sie
oft nicht in der Lage - was theoretisch aber möglich wäre - ÄrztInnen
bar zu bezahlen.
Viele lassen sich nicht behandeln, weil sie befürchten, an die Abschiebungsbehörden
verraten zu werden. Staatliche Krankenhäuser sind nämlich gem. § 87 AufenthG
verpflichtet, "illegale" PatientInnen bei der Polizei und den Abschiebebehörden
zu denunzieren. Freilich gibt es auch positive Beispiele, in denen ÄrztInnen
ihrem ärztlichen Gelöbnis entsprechend "Illegalen" kostenlos in Notsituationen
helfen. In vielen Großstädten haben sich ehrenamtliche medizinische Flüchtlingshilfen
gebildet, welche jedoch nicht in sämtlichen Fällen in der Lage sein dürften,
dem erheblichen Hilfsbedarf gerecht zu werden.6
Die ständigen finanziellen Probleme zwingen die Betroffenen, sich entweder
durch Ladendiebstahl die erforderlichen Sachgüter zu beschaffen oder sich
auf Kosten der eigenen Gesundheit extrem sparsam und einseitig lediglich
von Brot, Kartoffeln, Reis oder Nudeln zu ernähren. Viele sehen sich gezwungen,
in den Müllcontainern der Supermärkte nach abgelaufenen weggeworfenen
Lebensmitteln zu suchen.7
Nicht zuletzt sehen sich "Illegale" tätlichen rassistischen Angriffen
besonders schutzlos ausgeliefert, weil sie die TäterInnen nicht einmal
bei der Polizei anzeigen können, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.
Selbst wenn "Illegale" Opfer von Verbrechen werden, wird kein Abschiebeschutz
gewährt. Damit erklärt der Staat "Illegale" für "vogelfrei"; sie haben
"kein Recht auf Recht."8
Abschiebehaft
Werden "Illegale" von den Ausländerbehörden entdeckt, werden sie in der
Regel in sog. Abschiebehaft genommen. Abschiebehaft wird in gefängnisgleichen
Abschiebeknästen und z.T. sogar im Strafvollzug durchgeführt. Man kann
sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Betroffenen - wie dies im
übrigen auch sonst im Umgang mit AsylbewerberInnen und "Illegalen" geschieht
- bewusst besonders schlecht behandelt werden, um andere von dem Versuch,
nach Deutschland einzureisen, abzuschrecken.9 Dies wird auch durch die
Aussage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Lothar
Späth belegt, der sich 1982 für die Einrichtung von Internierungslagern
für Flüchtlinge aussprach: "Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren
- kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager."10
Die Abschiebehäftlinge sind oft härteren Unterbringungsbedingungen unterworfen
als Strafgefangene, die eine Freiheitsstrafe verbüßen. Doppelt vergitterte
Fenster und der Einsatz von Trennscheiben bei Besuchen sind keine Seltenheit.11
Gewährtes Taschengeld reicht in der Regel gerade, um eine Telefonkarte
zu kaufen. Für sonstige Lebensmittel oder Zigaretten bleibt kein Geld
übrig.12
In den Abschiebegefängnissen steht den Betroffenen eine hinreichende therapeutisch-medizinische
sowie sozialarbeiterische Betreuung nicht zur Verfügung. Zum Teil wird
gefordert, einen Personalschlüssel von mindestens einem/r SozialarbeiterIn
auf 100 Abschiebehäftlinge anzustreben.13 Die Realität in vielen Abschiebehafteinrichtungen
sieht nämlich wesentlich schlechter aus. Vergegenwärtigt man sich, dass
ein ganz überwiegender Teil der Inhaftierten traumatisiert ist und unter
psychischen Erkrankungen leidet, zeigt sich, dass ein wesentlich niedrigerer
Personalschlüssel von eins zu zehn oder noch darunter dringend erforderlich
wäre.
Die Abschiebehäftlinge werden mit ihren elementaren Existenzängsten allein
gelassen. Daher und weil viele der Betroffenen sich zu Recht vor ihrer
Abschiebung, vor erneuter Folter, Erniedrigung oder elementarer materieller
Not, fürchten müssen, verwundert es nicht, dass sich viele Abschiebehäftlinge
aus Furcht vor der Abschiebung selbst verletzen oder keinen anderen Ausweg
als den Suizid sehen.14
Zu Recht wird die Abschiebehaft in ihrer jetzigen Form als verfassungsrechtlich
bedenklich angesehen. So verstößt etwa die Höchstdauer der Abschiebehaft
von bis zu 18 Monaten gegenüber MigrantInnen (§ 62 Abs. 3 AufenthG), die
sich keiner Straftat schuldig gemacht haben, gegen die Fortbewegungsfreiheit
der Betroffenen, Art. 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz (GG), und gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.15
Am Ende der Abschiebehaft steht meist die Abschiebung. Jährlich werden
rund 50.000 AsylbewerberInnen und "Illegale" abgeschoben.16 Bei gewaltsamen
Abschiebungen bedienen sich die MitarbeiterInnen des Bundesgrenzschutzes
nicht selten regelrechter Foltermethoden. In der Bundesrepublik sind bereits
mindestens fünf Menschen durch gewalttätige Abschiebungen zu Tode gekommen.17
Ausreisezentren
Die deutschen Abschiebebehörden sehen sich zunehmend mit dem Problem
konfrontiert, dass sie aufgegriffene Illegalisierte und abgelehnte AsylbewerberInnen,
die sich weigern, ihr Herkunftsland zu nennen, nicht abschieben können.
Um dem abzuhelfen, wurden sog. Ausreisezentren geschaffen. Die Betroffenen
sind verpflichtet, in diesen Einrichtungen zu leben, werden aber nicht
inhaftiert. Sie erhalten im Unterschied zur Abschiebehaft nicht einmal
Taschengeld. Der (zeitlich unbegrenzt mögliche) Aufenthalt in den Ausreisezentren
soll auf schmerzvolle Weise deutlich machen, dass die Betroffenen auf
ein Leben in Frieden und Wohlstand in Deutschland nicht zu hoffen brauchen.
Die Behörden wollen auf diese Weise zur "freiwilligen" Angabe der Informationen
bzw. zur "freiwilligen" Ausreise zwingen. Faktisch bewirken die Ausreisezentren
jedoch eher, dass die Betroffenen abtauchen, was allerdings als Erfolg
verbucht wird, weil sie den Staat ab diesem Zeitpunkt nichts mehr kosten.18
Der Illegalisierung ein Ende setzen
Die Schilderung der Bedingungen, unter denen MigrantInnen "illegal" hier
leben müssen, sowie der Umgang der Ausländerbehörden mit den "Illegalen"
offenbart einen dringenden - jedoch bereits seit Jahren akut bestehenden
- Handlungsbedarf, die soziale und rechtliche Situation der Betroffenen
grundlegend zu verbessern. Es besteht Einigkeit, dass es den Wohlstandszentren
angesichts eines weiter zunehmenden Wohlstandsgefälles19 nicht gelingen
kann, die "illegale" Einwanderung zu stoppen - sie ist ein unabänderliches
Faktum.
Inzwischen sind in Europa ganze Wirtschaftssektoren von den "illegalen"
EinwanderInnen abhängig. In Italien etwa werden schätzungsweise 20 bis
30 % des Bruttosozialprodukts von "Illegalen" erwirtschaftet. In Berlin,
in den 1990ern die größte Baustelle Europas, hätten die von der Bundesregierung
vorgegebenen Kostenspielräume nicht ohne "illegale" Arbeitskräfte eingehalten
werden können.20 Es herrscht eine Politik des "Laisser-faire".21 Es besteht
eine regelrechte Nachfrage nach "illegalen" Arbeitskräften, die die Lohnnebenkosten
nach unten drücken, anderseits jedoch nicht die Sozialsysteme in Anspruch
nehmen.22 EinwanderInnen, die den "richtigen Deutschen" weniger nützen
als sie kosten, sollen nach der Vorstellung nicht nur der CDU/CSU keine
Möglichkeit haben, als ArbeitsmigrantInnen einen legalen Aufenthaltsstatus
zu erlangen.23
Ein solcher Zustand ist nicht haltbar. Durch die Illegalisierung und Kriminalisierung
von Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus profitiert der Staat mittelbar
von der menschenrechtswidrigen Ausbeutung der "Illegalen" durch Dritte.
Die "Illegalen" sind Zuständen ausgesetzt, die mit dem Anspruch der BRD,
ein Rechts- und Sozialstaat (Art. 20 GG) zu sein, nicht vereinbar sind.
Durch die "Illegalisierung" sehen sich die Betroffenen genötigt, sich
gesundheits- und z.T. sogar lebensgefährlichen Zuständen auszusetzen.
Legalisierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine staatliche Schutzpflicht gegenüber
den Rechtsgütern Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) anerkannt. Bei
der Erfüllung dieser Pflicht habe der Staat jedoch einen weiten Spielraum.24
Ob eine verfassungsrechtliche Pflicht besteht, diesen Zuständen durch
eine Legalisierung der Betroffenen abzuhelfen und v.a. ob eine solche
eventuell bestehende Verpflichtung Eingang in die Rechtsprechung finden
wird, erscheint jedoch fraglich, da - so die wohl zu erwartende Argumentation
- sich die MigrantInnen schließlich "freiwillig" in der BRD aufhalten
und darüber hinaus auch noch "illegal" eingereist sind.
Denkbar wäre es aber, aus dem Sozialstaatsgebot oder Art. 2 Abs. 2 S.
1 GG eine Pflicht des Staates abzuleiten, zumindest Maßnahmen zu unterlassen,
welche dazu führen, dass "Illegale" sich gezwungen sehen, keine staatliche
Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Schutzpflicht des Staates für die Rechtsgüter
Leib und Leben sollte Vorrang vor dem erklärten verwaltungsrechtlichen
Bedürfnis der Beendigung "illegaler" Aufenthalte eingeräumt werden. Daraus
würde etwa folgen, die Meldepflicht aus § 87 AufenthG für ÄrztInnen in
öffentlichen Einrichtungen zu beseitigen. Letztendlich handelt es sich
bei solchen Überlegungen um verzweifelte Bemühungen in dem Wissen, dass
"etwas" geschehen muss.
Eine bessere rechtliche Absicherung der Betroffenen lässt sich nur mit
deren voller Legalisierung erreichen, wie dies in der Vergangenheit bereits
in einigen europäischen Staaten (Italien, Spanien, Belgien, Frankreich,
Portugal) erreicht wurde.25 Das derzeitige gesellschaftliche Klima und
die Positionen aller Parteien im Bundestag stehen dieser Forderung ablehnend
gegenüber. Die Frage, ob sich eine Legalisierung lang- oder mittelfristig
erreichen lassen wird, wird deshalb nicht zuletzt davon abhängen, inwiefern
es die betroffenen Subjekte und ihre UnterstützerInnen, z.B. die in Deutschland
aktive "Gesellschaft für Legalisierung", schaffen, sich - etwa wie die
"Sans Papiers" in Frankreich - zu organisieren und ihren Forderungen kraftvoll
Ausdruck zu verleihen.
Tobias Mushoff ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der
Universität Bielefeld.
Anmerkungen:
1 Düvell 2000, 69; Van Kalmthout, Anton, Abgewiesen und Abgeschoben,
in: Neue Kriminalpolitik 1999, 25 (26).
2 Vgl. Düvell 2000, 55; gleiche Zahlen bei Kieser, Albrecht, Rentabel
und Verfolgt, in: Tolmein, Oliver, Besonderes Kennzeichen D, 2001, 48
(51).
3 Näher zum aktuellen Asylrecht Habbe, Heiko, Forum Recht (FoR)
2004, 114-117.
4 Herzog / Wälde 2004, 15; Reader, Der Bundesgrenzschutz und die deutsche
Ostgrenze, 1996.
5 Hierzu: Dokumentation zur Demonstration gegen den Frauen-Abschiebeknast
in Neuss, 1999, 26.
6 Hierzu: Adler, Uta, Medizinische Versorgung für Flüchtlinge, in: Kein
Mensch ist illegal (Hrsg.), Cross the border, 1999, 41, mit einer Adressenliste
verschiedener med. Beratungsstellen, 141.
7 Kieser 2001, 54.
8 Ausführlich hierzu: Assall, Moritz, Kein Recht auf Recht, FoR
2004, 118 f.
9 Vgl. Rommelspacher, Birgit, Vorwort, in: Herzog / Wälde 2004, 12.
10 Zitiert nach: Herzog / Wälde 2004, 32.
11 Horstkotte, Hartmuth, Realität und notwendige Grenzen der Abschiebehaft,
Neue Kriminalpolitik 1999, 31 (34).
12 Graunke, Markus, Abschiebungshaft, 2001, 116.
13 Horstkotte, a.a.O., 36.
14 Vgl. die Fallschilderungen bei Herzog / Wälde 2004.
15 Wegener, Jörg, Die Abschiebungshaft auf dem verfassungsrechtlichen
Prüfstand, Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik
1996, 77 (85).
16 Vgl. hierzu ausführlich Röhl, Katharina, FoR 2004, 112-113.
17 Frankfurter Rundschau (FR) v. 12.07.2004.
18 Grundlegend: Löhr, Tilmann, Ausreisezentren - Ein gescheitertes Modell
setzt sich durch, in: FoR 2002, 131-132.
19 In der demokratischen Republik Kongo etwa beträgt das jährliche Pro-Kopf-Einkommen
90 US-Dollar; in Luxemburg hingegen 41.770 US-Dollar, vgl. die Welteinkommenspyramide
in der FR v. 22.01.2004.
20 Kieser 2001, 57.
21 Düvell 2002, 55.
22 Düvell 2002, 66 f.
23 Vgl. Hommel, Gabi, Rechtlos auf Arbeit, in: Tolmein 2001, 44.
24 Vgl. Jarass, Hans / Pieroth, Bodo, Grundgesetzkommentar, 2002, Art.
2 Rn. 50 ff.
25 Vgl. Kieser 2001, 69 f.
Literatur:
Düvell, Frank, Die Globalisierung des Migrationsregimes, 2002.
Herzog, Heike / Wälde, Eva, Sie suchten das Leben. Suizide als
Folge deutscher Abschiebepolitik, 2004.
( Der Verfasser dankt Claudia, Christoph, Michael, Nursemin und Stephen
für wichtige Hinweise.
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