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Bloß wohin? Diese Frage kennt jede Behörde, die Menschen aus Deutschland
abschieben will. Ohne gesicherte Erkenntnisse über das Herkunftsland eines
Flüchtlings kann man sich seiner oder ihrer legal nicht entledigen. Doch
keine Sorge: Wenn es um Abschiebungen geht, zeigen deutsche Behörden ungeahnte
Kreativität.
Die allerwenigsten Flüchtlinge kommen nach Deutschland mit Papieren, aus
denen sich ihr Herkunftsland ablesen lässt. Der Besitz von amtlichen Identitätspapieren
ist in weiten Teilen der Welt eine Seltenheit, so in vielen Ländern Afrikas.
Pässe werden dort nur bei Bedarf ausgestellt, und was auch immer einen
Menschen zu der Flucht aus seiner Heimat bewegt, für Behördengänge ist
dann selten Zeit. In Fällen staatlicher Verfolgung gilt dies natürlich
erst recht. Dass von den wenigen Personen, die über einen Pass verfügen,
eine Dunkelziffer diesen noch selbst beseitigt, um sich dem Zugriff des
Fluchtlandes zu entziehen, ist kein Geheimnis, sondern eine vom UN-Flüchtlingskommissariat
weltweit beobachtete Erscheinung. So verfügen neun von zehn Flüchtlingen
schließlich bei ihrer Ankunft in Deutschland über keine gültigen staatlichen
Dokumente. Scheinen die eigenen Angaben des Flüchtlings den hiesigen Behörden
nicht vertrauenswürdig, kommt in Formulare erst einmal das Kürzel 998
"Staatsangehörigkeit unbekannt".
Doch was tun mit den sans papiers? Die Ausländerbehörden hierzulande bedienen
sich verschiedenster Methoden, um die Nationalitäten von Menschen zu bestimmen,
die in die BRD geflohen sind. Denn nur wenn die Staatsangehörigkeit geklärt
ist, bestehen Aussichten, von der Botschaft des jeweiligen Herkunftslandes
Reisepapiere für den Flüchtling zu bekommen, die eine Abschiebung ermöglichen.
Seit Jahren kennt man in Hamburg die sog. Botschaftsanhörungen: Mehrtätige
Veranstaltungen, bei denen afrikanische Flüchtlinge, die weder Pass- noch
Passersatzpapiere besitzen, in Räumen der Hamburger Behörde vor Angehörige
von afrikanischen Botschaften geführt werden. Die MitarbeiterInnen der
Botschaft sollen bestätigen, dass es sich bei den Vorgeführten um Staatsangehörige
ihres Landes handelt. Oder zumindest, dass dies definitiv ausgeschlossen
werden kann.
Viele Botschaften sind jedoch vorsichtig, genau wie deutsche Auslandsvertretungen,
die man ohne jedes Identifikationspapier aufsucht und um einen deutschen
Ersatzpass bittet. Vorsichtig auch, da klar ist, dass die Ausländerbehörde
ihnen afrikanische Flüchtlinge wahllos vorführt. Gesucht wird - in fünf
Minuten - v.a. nach sprachlichen Eigenheiten. Manchmal verlangen Botschaften
zudem genaues landeskundliches Wissen oder die Beibringung von ZeugInnen,
um eine/n sans papier als Staatsangehörige/n anzuerkennen. Genügt das
Gesehene und Gehörte nicht, gehen selbst solche Betroffenen leer aus,
die an dem Verfahren nach Kräften aktiv mitwirken. Niedrige "Erfolgsquoten"
von Botschaftsanhörungen können daher niemanden überraschen.
Oder? Die Ausländerbehörde gab sich trotzdem nicht geschlagen und bemühte
sich intensiver um die afrikanischen BeamtInnen, zahlte pro Person und
Tag "Missionsgebühren" von 200 DM aufwärts und spendierte Hamburg-Rundfahrten
und Musicalbesuche.1 Für eine eigens aus Guinea angereiste Delegation
kostete das "Rahmenprogramm" für drei Tage im November 1999 mit 2181,76
DM mehr als die Anreise. Aber selbst die zuletzt von der Behörde angebotenen
"Kopfprämien" pro ausgestelltem Reisepapier2 führten nicht bei jeder Botschaft
zum "Erfolg".
Benin oder Burkina Faso - Hauptsache Afrika
Seitdem im Sommer 2003 die Sonderabteilung "Rückführung Afrika" der Ausländerbehörde
Hamburg gegründet wurde, macht Hamburg mit wesentlich rabiateren Methoden
zur "Feststellung" der Staatsangehörigkeit von sich reden. Personen ohne
Identitätspapiere werden teilweise täglich in die Behörde vorgeladen,
wo sie Stunden mit Warten verbringen müssen. Ihre Duldung wird jeweils
nur um einen Tag verlängert. In der Behörde werden sie immer wieder befragt
und durchsucht. Die BeamtInnen beschlagnahmen Gegenstände, von denen sie
sich Aufschluss über die Herkunft einer Person erhoffen. Der Hamburger
Flüchtlingsrat, ein Plenum verschiedener kirchlicher und sozialer Organisationen,
berichtet von einzelnen Fällen, in denen Schlüssel beschlagnahmt und damit
Unterkünfte zur Durchsuchung betreten worden sind.
Wie die "freie Beweiswürdigung" der Ausländerbehörde im Einzelnen abläuft,
illustriert der Fall eines jungen Afrikaners, der vor vier Jahren als
Minderjähriger nach Hamburg eingereist war. Seinen Namen hatten ihm die
Behörden ebenso wenig geglaubt wie seine Angabe, 1984 in Burkina Faso
geboren zu sein. Im Adressverzeichnis des Handys, das eine Beamtin der
Ausländerbehörde dem Jungen abnahm, entdeckte sie neben einem Namen das
Kürzel "pf". "Petit frère" (kleiner Bruder) kombinierte die Beamtin -
und wählte zu der Nummer die Vorwahl der westafrikanischen Republik Benin
hinzu. Daraufhin sprach sie nach eigenen Angaben mit einem Mann, über
dessen Verwandtschaft zum Abschübling nichts gesagt wird, der sie dann
aber an einen anderen Mann in Togo weiter verwiesen habe. In Togo habe
sich dann ein Mann gemeldet, der erklärte, er habe einen "Cousin oder
Bruder" in Hamburg. Für die Behörde war der Fall damit klar, die beninische
Herkunft des Asylsuchenden erwiesen. Er wurde am 11. Februar 2004 nach
Benin abgeschoben.
Die Botschaft Benins erhob erst Einwände, gab letztlich aber nach. Rechtsanwalt
Mark Nerlinger, der seit Jahren Flüchtlinge in Hamburg vertritt und solche
dubiosen "Identitätsbestimmungen" reihenweise kennt, protestierte gegen
das Vorgehen. Der Flüchtlingsrat spricht von "systematischer Konstruktion".
Die Innenbehörde - politisch verantwortlich für das Treiben der Ausländerbehörde
- will von Kritik nichts wissen.
Während einerseits der Mangel an sachlich hilfreicher Mitwirkung eines
Flüchtlings an der Vorbereitung seiner eigenen Abschiebung mit Abschiebehaft
geahndet werden kann (denn: "Identitätsverschleierung indiziert Entziehungsgefahr"3),
fehlen andererseits für die Arbeit der SachbearbeiterInnen jegliche Sorgfaltsmaßstäbe.
Es ist offensichtlich, dass es nicht möglich ist, als Laie und nur aufgrund
zufällig sichergestellter Gegenstände wie Handys oder Fotos mit hinreichender
Sicherheit festzustellen, aus welchem Land Afrikas ein Mensch stammt,
wenn sich schon verschiedene Botschaftsdelegationen aus Afrika hierzu
nicht in der Lage sahen. Dennoch ist es in Hamburg Praxis, dass BeamtInnen
die Herkunft eines Ausländers/einer Ausländerin auch ohne konkrete Anhaltspunkte
beurkunden und damit willkürlich im wahrsten Sinne handeln.
Der "Clou" kommt aus Brüssel
Eines fehlt zur Abschiebung natürlich noch: Die Behörde braucht für alle
Flüchtlinge, die bei Botschaftsanhörungen nicht "vermittelt" werden konnten,
offizielle Reisepapiere mit der von ihr selber bestimmten Nationalität.
Einen Pass oder Passersatzpapiere stellen allerdings nur die Vertretungen
des jeweiligen Herkunftslandes aus. Wie soll man bloß die Botschaft eines
souveränen Staates dazu bewegen, einem Flüchtling Identitätspapiere auszustellen,
obwohl die Botschaft ihn ausdrücklich nicht als Staatsangehörigen anerkannt
hat? Wie würden wohl deutsche Auslandsvertretungen reagieren, wenn man
sie darum bäte, Reisepapiere für Personen auszustellen, die von BeamtInnen
in Sierra Leone, aber von niemandem sonst, für Deutsche gehalten würden?
In der Umgehung dieses "Problems" liegt das wahre Meisterstück der Sonderabteilung
"Rückführung Afrika". Hervorgezaubert aus der wahrlich untersten Schublade
wurde ein sog. EU-Standardreisepapier. Das in Hamburg bisher unbekannte
Papier dient offiziell dem "Bemühen um wirksamere Durchführung von Rückführungsmaßnahmen".4
Das grüne Formular mit EU-Sternenbanner berechtigt den/die TrägerIn zum
einmaligen Grenzübertritt. Als Dokument ist es völlig neutral, mit offenen
Feldern für "Staatsangehörigkeit" und "Ausstellende Behörde" und dennoch
"Gültig für die einmalige Einreise nach ......". Wer immer in Hamburg
die Idee hatte, die Innenbehörde könnte damit Flüchtlingen eine Staatsangehörigkeit
einfach selbst beurkunden und die Personen scheinbar "gültig" auf eine
"einmalige Einreise" in afrikanische Staaten schicken, scheint sich um
das asylpolitische Ziel des Hamburger Senats sehr verdient gemacht haben.
Seit September 2003 macht die Ausländerbehörde aus dem EU-Standardreisepapier
ihr ganz eigenes Passersatzpapier für afrikanische Staaten. Nicht mit,
sondern anstatt des erforderlichen Einverständnisses des afrikanischen
Staates werden so von deutschen BeamtInnen Einreisepapiere für z.B. Burundi
ausgestellt. Lehnte die Botschaft dieses Staates zuvor die Ausstellung
von Einreisedokumenten für eineN BetroffeneN mit der Begründung ab, dieseR
sei ganz offensichtlich keinE StaatsangehörigeR, so beurkundet die Ausländerbehörde
die vermeintliche Nationalität nun einfach selber. An Stelle des Kürzels
998 finden auf diese Weise konstruierte Staatsangehörigkeiten Eingang
in offizielle Dokumente der Flüchtlinge. Abschiebungen werden möglich,
auch wenn kein Staat sich zuständig erklärt oder der Einreise des/der
Betroffenen zugestimmt hat. Umgekehrt müsste man sich vorstellen, ein
Land wie Sierra Leone würde unerwünschte Flüchtlinge mit selbst gemachten
Reisepapieren, die die Flüchtlinge als vermeintliche Deutsche auswiesen,
in die BRD abschieben. Problem gelöst?
Eine unzählbare Handvoll Einzelfälle
Wie vielen abgelehnten Asylsuchenden das EU-Standardreisepapier in Hamburg
inzwischen ausgestellt wurde, ist bislang unklar. Flüchtlingsrat und AnwältInnen
gehen von mehreren Hundert Personen aus. Die Grün-Alternative Liste (GAL)
stellte hierzu zweimal eine Senatsanfrage und erhielt die Antwort, statistische
Erhebungen lägen nicht vor. Vollkommen unverständlich, wenn man weiß,
dass die EU-Standardreisepapiere von der Bundesdruckerei mit einer laufenden
Nummer versehen werden. Zwar spricht der Senat strikt von "Einzelfällen",
die Zahl der bisherigen "Einzelfälle" auszurechnen ist ihm aber "mit vertretbarem
Aufwand nicht leistbar".5
BeamtInnen, die eine "rechtlich erhebliche Tatsache" wissentlich falsch
beurkundet, machen sich nach § 348 Strafgesetzbuch wegen Falschbeurkundung
im Amt strafbar.
Der junge Afrikaner, dem das "pf" im Handy zum vermeintlichen Beweis seiner
Herkunft aus Benin wurde, bekam als einer der ersten in Hamburg das Standardreisepapier
ausgestellt. Damit ignorierte die Behörde die Tatsache, dass die Botschaft
Benins zuvor bei einer Anhörung eine sog. "Negativ-Bescheinigung" gegeben
hatte, also definitiv ausgeschlossen hatte, dass es sich um einen Landsmann
handelte.
"Freie Beweiswürdigung"? Die Behörde zeigt einen Grad an Willkür, der
tief blicken lässt. Irrtümer und also Falschbeurkundungen sind bei dieser
Praxis zahlreich zu vermuten. Ein wissentliches Falschbeurkunden mag nicht
gegeben sein, StrafrichterInnen lassen in vergleichbaren Fällen aber schon
"bedingten Vorsatz" ausreichen.6 Es genügt also, dass Hamburger BeamtInnen
die nahe liegende Möglichkeit eines Irrtums kennen und beim Ausstellen
des Standardreisepapiers sehenden Auges in Kauf nehmen.
Liegt die Behörde mit ihrer Methode der Herkunftsbestimmung daneben und
beurkundet Nationalitäten falsch, sind die Betroffenen in ihren Grundrechten
verletzt. Denn als Teil des vom Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechtes
erwächst jedem Menschen das "Recht der individuellen Selbstbestimmung
in persönlichen Angelegenheiten".7 Kurz: Jeder Mensch hat Anspruch auf
die Achtung der ihn identifizierenden Daten durch den Staat. Dazu gehört
auch die Nationalität. Was auf amtlichem Papier steht, kann in bestimmten
Fällen dieses Grundrecht verletzen. Erst im Juni 2004 stellte das Verwaltungsgericht
Freiburg klar, dass die von Hamburg praktizierte willkürliche Altersfestlegung
für jugendliche Asylsuchende dieses Grundrecht verletzt und damit rechtlich
unzulässig ist.8 BeamtInnen, die Jugendlichen ihr Alter nicht glauben,
haben demnach kein Recht, ein fiktives Geburtsdatum in amtliche Papiere
einzutragen. Eine solche Praxis stellt laut dem Gericht eine schwerwiegende
Missachtung der Identität der Person dar. Die Behörde wurde dazu verurteilt,
wieder "Geburtsdatum: unbekannt" einzutragen.
Die Eintragung einer fingierten Nationalität in ein Passpapier durch die
Behörde wiegt noch viel schwerer. Zum einen spielt die Herkunft einer
Person normalerweise eine wesentlich wichtigere Rolle für deren Selbstbestimmung
als das Geburtsdatum. Zum anderen besteht der Nachteil einer falschen
Eintragung in das einzige offizielle Ausweispapier des "Abschüblings"
nicht nur überhaupt in der Ermöglichung einer womöglich rechtswidrigen
Abschiebung, sondern zudem in der Abschiebung in das falsche Land. Dennoch
leichtfertig die falsche Herkunft zu bestimmen, stellt eine krasse Missachtung
der Identität und Individualität der betroffenen Person dar.
Sans papiers ohne Recht und Schutz
"Stellt sich bei der Einreise dann heraus, dass der Flüchtling nicht
aus dem Land stammt, muss die Ausländerbehörde selbstverständlich für
seinen Rücktransport aufkommen", sagt Norbert Smekal, Pressesprecher der
Hamburger Innenbehörde. Kommt es also zu Abschiebungen mit Hin- und Rückflug?
Das zu glauben, hieße die Hamburger Ausländerbehörde zu unterschätzen.
Ein eventuell notwendiger Rücktransport wird durch verzweigte Reiserouten
erschwert. So schickt die Behörde Flüchtlinge z.B. mit Air Brussels nach
Dakar, wo sie nach einem Aufenthalt im Transit in eine Maschine einer
afrikanischen Fluggesellschaft gesetzt werden, um in das eigentliche Zielland
zu fliegen. Falls das Zielland den Flüchtling mit dem unbekannten europäischen
Reisepapier dann nicht annimmt, haftet statt Air Brussels die afrikanische
Airline für den Rücktransport. Oft fliegt diese jedoch überhaupt keine
Strecke nach Hamburg - und fühlt sich erst recht nicht dem deutschen Asylverfahrensgesetz
verpflichtet.
Gegen die Konsequenzen einer Falschbeurkundung können sich die Betroffenen
nur schlecht wehren. Anders als die meisten Entscheidungen der Verwaltung,
die gerichtlich aufgehoben werden können, wenn sie aufgrund falscher Informationen
gefällt wurden, ist der "Verwaltungsakt" Abschiebung endgültig. Ist er
einmal vollzogen, hilft kein Instanzenzug mehr, in dem sich die Falschbeurkundung
herausstellen könnte. Wer sich, ohne richtige Papiere und ins falsche
Land abgeschoben, den dortigen Einreisebehörden erklären muss, wird die
Hamburger Ausländerbehörde wohl so schnell nicht mehr beschäftigen. Die
Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er oder sie erst einmal in eine Zelle
gesperrt wird.
Die politische Zielrichtung ist klar: Es soll mehr abgeschoben, möglichst
noch der "Rekord" vom letzten Jahr gebrochen werden. Die Devise heißt:
"Festung Europa", nicht erst seitdem in Hamburg die CDU regiert. Dies
zu einer Zeit, da die Zahl der Asylsuchenden auf dem niedrigsten Stand
seit 1987 ist. Neben der Devise selbst sind die Methoden hierzu - willkürliche
Herkunftsbestimmungen und Abschiebungen ins Ungewisse - völlig inakzeptabel.
Auch wenn, was zur Rechtfertigung vorgebracht wird und sicherlich zutrifft,
einige Asylsuchende vorsätzlich ihre Herkunft verschleiern, um eine Abschiebung
zu umgehen, macht dies das Vorgehen der Behörde nicht ein Stück akzeptabler.
Es bleibt dabei, dass in einem Rechtsstaat in jedem Einzelfall rechtmäßig
entschieden werden muss. Gegenüber der Staatsgewalt hat jedeR Einzelne
einen Anspruch auf eine Behandlung im Rahmen der Gesetze. Willkür und
Rechtsbruch gehören nicht zum Arsenal eines Rechtsstaates, was immer auch
seine (legitimen?) Ziele sind.
Ron Steinke studiert Jura in Hamburg.
Anmerkungen:
1 Frankfurter Rundschau v. 17. 3. 2000, 1.
2 Antwort des Senats auf Große Anfrage der Abg. Susanne Uhl u.a., Drucksache
16/3902.
3 OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Hamm NVwZ 1995, 826.
4 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft 1996 Nr. C 274, 18.
5 Antworten des Senats auf Kleine Anfragen der Abg. Antje Möller, Drucksachen
17/3965 und 17/4047.
6 Tröndle/Fischer, StGB, §348 Rn 9.
7 Bundessozialgericht NJW 1998, 2925.
8 VG Freiburg, 2 K 1111/03.
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