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In zwei Urteilen vom 12. Januar 2005 (XII ZR 60/03 und XII ZR 227/03)
entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Ergebnisse von heimlich
durch zweifelnde Väter durchgeführten Vaterschaftstests nicht als Beweismittel
vor Gericht zulässig sind. Zugleich wurde klar gestellt, dass heimliche
Gentests auch nicht als Grundlage für Vaterschaftsanfechtungsklagen dienen
können. Die heimlich durchgeführten Tests verstoßen nach Ansicht des BGH
gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das Persönlichkeitsrecht
der Kinder und unterliegen daher einem Beweisverwertungsverbot.
Anders als die beiden Urteile, die eine begrüßenswerte Klarstellung der
Bedeutung von informationeller Selbstbestimmung bedeuten, stößt eine Ende
2004 bekannt gewordene Gesetzesinitiative von Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries auf Kritik: Im Rahmen des geplanten Gendiagnostikgesetzes sollen
sowohl Väter als auch Labors, die Gentests zur Vaterschaftsfeststellung
ohne Einwilligung der betroffenen Kinder und Mütter durchführen, mit Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt werden. Damit soll nicht nur
die Intimsphäre der betroffenen Kinder und Mütter geschützt, sondern vor
allem das Geschäft mehr oder weniger seriöser Labors mit der Angst zweifelnder
Väter eingedämmt werden. Im Gegenzug soll das Verfahren zur gerichtlichen
Vaterschaftsanfechtung vereinfacht werden. Um Umgehungs-Tourismus in benachbarte
Staaten zu verhindern, will Zypries sich zusätzlich für die Schaffung
eines EU-einheitlichen Verbots heimlicher Vaterschaftstests einsetzen.
Vor allem DatenschützerInnen begrüßen Zypries' Initiative. Das für die
Tests benutzte genetische Material offenbare intimste Daten und müsse
wirksam geschützt werden. Sie fordern ein Verbot jeglicher Gentests ohne
Wissen der Betroffenen, zumal die Tests mittlerweile ohne großen technischen
und finanziellen Aufwand machbar sind. Wegen der damit verbundenen Missbrauchsgefahr
sollen Tests ausnahmslos nur nach wirksamer Einwilligung der Betroffenen
oder auf gerichtliche Anordnung durchgeführt werden dürfen.
KritikerInnen, auch aus den Reihen der Regierungskoalition, halten vor
allem die Strafandrohung und die Bindung an die Einwilligung der Mutter
für verfehlt. Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) fordert dagegen
sogar eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis heimlicher Vaterschaftstests
- anders drohe zweifelnden Vätern eine "komplette Rechtsverweigerung".
Angesichts der zunehmenden Kritik aus den eigenen Reihen bleibt abzuwarten,
ob und in welcher Form Zypries' Initiative tatsächlich Gesetz wird. Klar
ist, dass auch ein Verbot heimlicher Gentests die solchen Fällen zugrunde
liegenden zerstörten sozialen Verhältnisse nicht kitten kann.
Tanja Nitschke, Karlsruhe/Nürnberg
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