Heft 1 / 2000: status quo vadis Die Europäische Union zwischen Neoliberalismus und Demokratisierung |
Friederike Wapler | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Im heißen Streit die Rechte erkämpft | |
Frauen in der Geschichte des Rechts |
Ute Gerhard (Hrsg): Frauen in der Geschichte des Rechts: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart; Beck 1997, 960 Seiten, 98 DM "UNERHÖRT!" So lautet der Titel eines Buches von Ute Gerhard aus dem Jahr 1990, in dem sie die Geschichte der Frauenbewegung nachzeichnet. Es ist ein kleines Taschenbuch, das die historische Entwicklung und die großen Streitpunkte dieser Bewegung in geraffter Form darstellt. Die ideale Einstiegslektüre, schwungvoll geschrieben, anschaulich und aufklärend. Kein Buch für den Elfenbeinturm Doch auch ungewöhnlichere Einzelstudien finden ihren Platz, etwa die Untersuchung über ledige Mütter im Wien des 18. und 19. Jahrhunderts von Verena Pawlowsky oder der Beitrag zum Hebammenrecht in der Frühneuzeit von Beatrix Geisel. Letzterem läßt sich übrigens entnehmen, daß das erste konsequent geschlechtsneutral formulierte Gesetz zugunsten von Männern erlassen wurde: Im Jahre 1985 wurde im Hebammengesetz der schöne Begriff "Entbindungspfleger" für die männliche Hebamme aus der Taufe gehoben. Dies geschah lange bevor die entsprechende Forderung der Frauenbewegung, Frauen nicht mehr unter "Arzt" und "Professor" zu subsumieren, mit dem Hinweis abgetan wurde, die männlich klingenden Bezeichnungen seien in Wahrheit neutral gemeint. Kein Recht fiel vom Himmel Der Sammelband ist interdisziplinär angelegt und verfolgt das erklärte Ziel, neben frauenspezifischen Rechtsnormen aus verschiedenen Epochen auch die jeweilige Rechtswirklichkeit der Frauen zu beschreiben. Nebenbei läßt sich viel über die Kämpfe der Frauenrechtsbewegung erfahren: Der Streit um das Frauenwahlrecht findet ebenso breiten Raum wie der Widerstand der Frauenbewegung gegen die Verabschiedung des BGB, in dem die Vorherrschaft des Mannes in der Ehe zementiert wurde. Lobenswert ist auch, daß ein weiterer Beitrag von Beatrix Geisel eine überaus erfolgreiche Selbsthilfebewegung der frühen Frauenbewegung dem Vergessen entreißt: Die Rechtsschutzvereine, in denen zwischen 1894 und 1933 zahllose Frauen kostenlosen Rechtsrat erhielten. So wie hier wird an vielen Stellen deutlich, daß die Frauenbewegung auf achtenswerte Traditionen zurückgreifen kann und daß Veränderungen stets nur in langwierigen Auseinandersetzungen durchgesetzt werden konnten. So hofft denn auch die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach in ihrem Geleitwort, die Leserinnen und Leser möchten bei der Lektüre "in anschaulicher Weise erfahren..., daß Frauenrechte stets nur im heißen Streit erkämpft worden sind." Friederike Wapler ist Referendarin in Göttingen. |