Heft 3 / 2000: Billig und Gerecht? Verfahren zwischen Rechtsstaatlichkeit und Effizienz |
Politische Justiz | |
129a - Verfahren gegen angebliche DHKP-C- Funktionärin
Gegen die 35-jährige Bremer Türkin Hüsniye S. ist Mitte Mai von der Bundesanwaltschaft Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erhoben worden. Ihr wird vorgeworfen, seit 1996 in Bremen und ab 1998 in Ulm als örtliche Parteileiterin der in Deutschland verbotenen türkischen linksradikalen Organisation DHKP-C tätig gewesen zu sein. Unter anderem wird ihr vorgeworfen, in dieser Funktion gewaltsam Spenden eingetrieben zu haben. Weitere Prozesse gegen UnterzeichnerInnen von Desertionsaufrufen
Die Urteile gegen die UnterzeichnerInnen des am 21.4. 99 in der taz veröffentlichten Aufrufs zur Befehlsverweigerung und Entfernung von der Truppe (vgl. FoR 1/00, 34; hier auch näheres zu den Urteilsbegründungen) fallen nach wie vor unterschiedlich aus. Kunzelmann wieder unterwegs..... Dieter Kunzelmann (60), Berliner Altkommunarde, ist seit Mai wieder auf freiem Fuß. Kunzelmann, der wegen der Werfens von Eiern auf Berlins Regierenden Oberbürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) eine zehnmonatige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Tegel hatte absitzen müssen, gab gleich nach seiner Entlassung einen Kommentar zu den dortigen Haftbedingungen ab, indem er drei Eier auf die stählernen Gefängnistore warf: eins für den Gefängnisdirektor, eins für Eberhard Diepgen und eins für Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Er werde es sich auch in Zukunft nicht nehmen lassen, so Kunzelmann, gegen die unmenschlichen Haftbedingungen im "Scheißhaus von Tegel" (Kunzelmann) zu protestieren. 129a-Verfahren gegen Kurdistan-AktivistInnen
Nachdem es im Januar diesen Jahres in Hamburg, Köln und De Haan (Belgien) zu Hausdurchsuchungen bei AktivistInnen aus der Kurdistan-Solidaritätsbewegung gekommen war (vgl. FoR 1/ 00, 34), wurden nun nähere Gründe für die Aktion bekannt. Hintergrund der Durchsuchungen ist ein laufendes Verfahren wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Strafgesetzbuch) gegen mehrere InternationalistInnen, die in der Solidaritätsbewegung aktiv sind. Nach Aussagen des Ermittlungsrichters am BGH bestünden zureichende Anhaltspunkte dafür, daß die Beschuldigten einer von der PKK unterstützten, in Deutschland agierenden Gruppe angehörten. Ihr Ziel sei die Aufnahme des bewaffneten Kampfes in Deutschland. Dabei geht der Ermittlungsrichter von einer militanten Kerngruppe aus, die durch die bundesweit organisierten Kurdistan-Solidaritätsgruppen unterstützt werden solle. |