Jan Gehrken |
|
||||
BKA rastert illegal | Heft
1/2003 Szenen einer Ehe Zum Verhältnis von Recht und Macht Seite 28 |
||||
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Oktober und November 2001 im Zuge
der Terrorbekämpfung etwa 4.000 private Unternehmen aus dem "sicherheitsrelevanten
Bereich" aufgefordert, persönliche Daten ihrer Beschäftigten herauszugeben.
Über 200 Firmen sind dieser Aufforderung tatsächlich nachgekommen, obwohl
das Ansinnen des BKA offensichtlich illegal war. Problematisch ist dabei schon, ob nicht eine eigene Datenerhebung in
derart großem Umfang wesentlich über das hinausgeht, was unter der Aufgabe
einer bloßen "Zentralstelle" verstanden werden kann. Denn nach der vom
Grundgesetz vorgesehen Aufgabenverteilung soll es gerade keine Bundespolizei
geben. Die Verhinderung von Straftaten ist ganz klar Sache der Länderpolizeien. Diese Bewertung ändert sich auch nicht dadurch, dass das BKA in den Anschreiben betonte, die Unternehmen bräuchten die Daten nur auf freiwilliger Grundlage herauszugeben. Denn die Betroffenen der Maßnahme waren gar nicht die Unternehmen selbst, sondern ihre Mitarbeiter, von denen gerade keine Einwilligung eingeholt wurde. Das BKA hat also versucht, aus der vermuteten fehlenden Sensibilität oder auch Gleichgültigkeit der Unternehmen gegenüber den Grundrechten ihrer MitarbeiterInnen Kapital für die "innere Sicherheit" zu schlagen. Bei einer gar nicht so geringen Zahl von Firmen hat es damit auch noch Erfolg gehabt. Jan Gehrken, Hamburg |