Dominik Kissler |
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Jugendstrafrecht - Quo vadis? | Heft
1/2003 Szenen einer Ehe Zum Verhältnis von Recht und Macht Seite 31 |
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Die mediale Vermarktung vereinzelter jugendlicher Intensivtäter in den
letzten Jahren hat das Thema Jugendkriminalität in den Blick der Öffentlichkeit
gerückt. In der Diskussion wird von konservativen Stimmen die Angleichung an das
Erwachsenenstrafrecht und eine härtere Bestrafung gefordert. Das soll
durch die Abkehr vom Erziehungsgedanken und die Rückkehr zum reinen Tatschuldproportionalitätsprinzip
erreicht werden. Die Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze von bisher 14
auf 12 Jahre, der Ausschluss der 18- bis 21- Jährigen (Heranwachsenden)
aus dem Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts, die Anhebung der Höchststrafe
auf 15 statt bisher 10 Jahre und der sogenannte Einstiegsarrest soll für
abschreckendere, schärfere Sanktionsmöglichkeiten sorgen. Der 64. Deutsche Juristentag hat sich in diesem Jahr mit den Diskussionen
rund um das Jugendstrafrecht befasst. Die Mehrheit dort hat sich gegen
konservative Tendenzen ausgesprochen. Unter anderem wurde beschlossen,
dass das Erziehungsziel in Zukunft nur solche Eingriffe legitimieren darf,
die für die Befähigung zu künftigem Legalverhalten unbedingt notwendig
sind. Die Heranwachsenden sollen generell nach Jugendstrafrecht beurteilt
werden, das Verfahren durch die Möglichkeit einer Nebenklägerschaft und
ein vereinfachtes Verfahren, sowie zusätzliche Fälle gesetzlich angeordneter
Pflichtverteidigung verbessert werden. Daneben sprach man sich für die
Schaffung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes aus. Dominik Kissler, München |