|
Das Urteil kam nicht überraschend: Am 12. Nov. wurde der enttarnte V-Mann
des brandenburgischen Verfassungsschutzes, Toni S., vom Landgericht Berlin
wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung von Nazi-Symbolen
zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Der 28-Jährige war an Produktion und Vertrieb der rechtsextremen CD "Noten
des Hasses", auf der u.a. zum Mord an Prominenten wie Rita Süssmuth, Michel
Friedman und Alfred Biolek aufgerufen wird, beteiligt.
Toni S. galt seit Jahren über die lokale rechte Szene hinaus als Lieferant
indizierter Nazi-Musik und war zudem Kontaktperson für die neonazistische
Wanderjugend Gibor, eine Nachfolgegruppierung der verbotenen Wiking Jugend.
Für Aufregung sorgte das Gericht dadurch, dass es den Potsdamer Verfassungsschutz
rügte. Es begründete sein mildes Urteil damit, dass sich S. in seinem
Vorgehen durch den Verfassungsschutz geschützt und gedeckt gefühlt habe
und Straftaten mit dessen Wissen und Duldung habe begehen können.
Erst nach Zusicherungen seines V-Mann-Führers habe er ein illegales Lager
mit rechten CDs erheblich ausgebaut. Er sei von dem V-Mann-Führer, gegen
den in Cottbus ein Verfahren läuft, vor Durchsuchungen der Polizei gewarnt
worden und bekam auch einen "sauberen Computer".
"Der Verfassungsschutz war nicht berechtigt, Straftaten zu erlauben, auch
nicht für integere Fernziele", sagte Vorsitzende Richter. Außerdem seien
diese Ziele nicht erkennbar gewesen. Der Verfassungsschutz hätte die CD
stoppen müssen, nachdem er von Toni S. über Konten und Vertriebswege informiert
worden war.
Daher forderte er die Aufklärung der Aktivitäten des Verfassungsschutzes
durch eine Parlamentarische Kontrollkommission.
Das brandenburgische Innenministerium wies jede Kritik zurück und bezeichnete
das Urteil als "konsequent", da S. klare Anweisungen missachtet und sich
durch eigenmächtige Aktionen strafbar gemacht habe. Dabei blieb offen,
wie sich das Innenministerium die Strafmilderung des "konsequenten" Urteils
erklärt.
Bis zum Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen wurde der V-Mann-Führer
aus dem "operativen Dienst" entfernt.
Fraglich bleibt, inwiefern die Parlamentarische Kontrollkommission tatsächlich
zur Aufarbeitung beitragen wird. Die SPD- und CDU- geführte Kommission
hat bisher jede Kritik an Brandenburgs Verfassungsschutzchef zurückgewiesen.
Nur aus den Reihen der PDS wird bislang vergeblich die vollständige Akteneinsicht
gefordert.
Einmal mehr bestätigt sich, dass Nazis mit Hilfe staatlicher Behörden
ungestört agieren und die Beteiligten von allen Seiten unbehelligt bleiben...
Beate Metz, Tessa Fuhrhop, Berlin
|
|