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Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei   Heft 1/2003
Szenen einer Ehe
Zum Verhältnis von Recht und Macht

Seite 30
   
 

Das türkische Parlament hat im Sommer ein Reformpaket verabschiedet, das die Menschenrechtssituation im Land verbessern soll. Wesentliche Änderungen sind die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Einführung von Minderheitenrechten für KurdInnen.
Damit werden Reformen umgesetzt, die die EU als Bedingung für einen EU-Beitritt der Türkei aufgestellt hatte. Wie sich das auf einen möglichen Beitritt auswirkt, ist noch ungewiss. Eine Klärung dieser Frage erhofft sich die türkische Regierung vom EU-Gipfel im Dezember in Kopenhagen, dessen Ergebnisse bei Redaktionsschluss noch nicht feststanden.
Eine Abschaffung der Todesstrafe ist zwar uneingeschränkt zu begrüßen. Auch die Einführung von Minderheitenrechten für KurdInnen weist in die richtige Richtung. Jedoch bestehen die Rechte bisher nur auf dem Papier. KurdInnen sind nicht nur weiterhin Repressionen ausgesetzt; auch die Umsetzung der kulturellen Rechte, wie beispielsweise Erziehung und Bildung in kurdischer Sprache, scheitert derzeit noch an administrativen Hürden.
Auswirkungen der Reformen sind aber auch für die deutsche Abschiebepraxis zu erwarten - und lassen nichts Gutes hoffen. Nicht von ungefähr war es Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der lobende Worte für die Türkei fand.
Wenn einem Flüchtling in der Heimat die Todesstrafe droht, ist dies nach deutschem und internationalem Recht ein zwingendes Abschiebehindernis. Dies Hindernis fällt nun für Abschiebungen in die Türkei weg.

Die geänderte Rechtslage dürfte vor allem für politische Flüchtlinge aus der Türkei bedeutend sein. Hier ergibt sich die paradoxe Situation, dass ausgerechnet der unbedingt notwendige Schritt, der in der Abschaffung der Todesstrafe zu sehen ist, für in Deutschland lebende Flüchtlinge fatale Folgen haben könnte. Anerkannt politisch Verfolgten, die eine Straftat begangen haben, abgelehnten AsylbewerberInnen sowie Mitgliedern der PKK und anderer in der Türkei verbotener linker Gruppen drohte bislang oft die Todesstrafe, was ihre Abschiebung verhinderte. Also ist nun eine verstärkte Abschiebung dieser Flüchtlingsgruppe zu befürchten. Das wird für viele Betroffene Folter bedeuten. Denn insbesondere in den Gefängnissen und Polizeistationen im Südosten wird nach wie vor gefoltert. Einen Schutz vor Abschiebungen aus Deutschland bietet das aber nicht.
Die Türkei richtet nicht mehr hin, es darf abgeschoben werden, und alles weitere wird deutsche Behörden dann wie üblich nichts mehr angehen - eine Entscheidung "von großem Wert" für die Beziehungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union, so Schily.

Tillmann Löhr, Göttingen