Tillmann Löhr |
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Abschaffung der Todesstrafe in der Türkei | Heft
1/2003 Szenen einer Ehe Zum Verhältnis von Recht und Macht Seite 30 |
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Das türkische Parlament hat im Sommer ein Reformpaket verabschiedet,
das die Menschenrechtssituation im Land verbessern soll. Wesentliche Änderungen
sind die Abschaffung der Todesstrafe sowie die Einführung von Minderheitenrechten
für KurdInnen. Die geänderte Rechtslage dürfte vor allem für politische Flüchtlinge
aus der Türkei bedeutend sein. Hier ergibt sich die paradoxe Situation,
dass ausgerechnet der unbedingt notwendige Schritt, der in der Abschaffung
der Todesstrafe zu sehen ist, für in Deutschland lebende Flüchtlinge fatale
Folgen haben könnte. Anerkannt politisch Verfolgten, die eine Straftat
begangen haben, abgelehnten AsylbewerberInnen sowie Mitgliedern der PKK
und anderer in der Türkei verbotener linker Gruppen drohte bislang oft
die Todesstrafe, was ihre Abschiebung verhinderte. Also ist nun eine verstärkte
Abschiebung dieser Flüchtlingsgruppe zu befürchten. Das wird für viele
Betroffene Folter bedeuten. Denn insbesondere in den Gefängnissen und
Polizeistationen im Südosten wird nach wie vor gefoltert. Einen Schutz
vor Abschiebungen aus Deutschland bietet das aber nicht. Tillmann Löhr, Göttingen |