Stephen Rehmke |
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Kriegswichtig | Heft
1/2004 Europavisionen Ode an die Freude? Seite 33 |
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Zum Mittag des 30. Mai 1999 zog ein kleines Geschwader von F-16-Kampfjets
über dem fast wolkenlosen Himmel von Varvarin auf. Die serbische Gemeinde
beging an jenem Tag das Dreifaltigkeitsfest und wie jeden Sonntag fanden
sich zahlreiche Menschen beim Wochenmarkt ein. In Jugoslawien herrschte
Krieg, die NATO hatte das Land zur Verhinderung einer humanitären Katastrophe
- wie es hieß - angegriffen. In Varvarin befand sich aber kein Militär,
in den Ort führte keine Fernstraße und auch die Brücke konnte mit ihren
gerade viereinhalb Metern Breite und der maximalen Belastbarkeit von acht
Tonnen kein schweres Kampfgerät tragen. Was hatte Varvarin also von den
herannahenden Fliegern zu befürchten? Schreckliches. 35 EinwohnerInnen von Varavarin haben sich deshalb entschlossen, den
deutschen Staat nun zumindest in "gesamtschuldnerischer Haftung" zivilrechtlich
zur Verantwortung zu ziehen, und klagen auf Entschädigung. Denn die Bundesrepublik
plante mit ihren Bündnispartnern nicht nur den Krieg und alle einzelnen
militärischen Operationen, sondern besorgte mittels ihrer Luftwaffe auch
die Zielaufklärung. Entscheidender ist aber, ob sich die bereits auf völker-
wie europarechtlicher Ebene entwickelte Anerkenntnis, dass auch Einzelpersonen
wegen Menschenrechtsverletzungen gegenüber Staaten Entschädigungsansprüche
geltend machen können, in der Bundesrepublik durchsetzt. Stephen Rehmke, Hamburg |