Maximilian Warntjen |
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Grün wirkt doch - Schleierfahndung abgeschafft | Heft
3/2004 Dataismus - eine Gesellschaft überwacht sich selbst Seite 105 |
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Grün wirkt also doch. Zumindest auf Landesebene in Berlin und zumindest
ein bisschen. Mitte März dieses Jahres verkündete der Berliner Innensenator
Körting, dass einem Antrag der bündnisgrünen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
entsprochen werden soll, in welchem die Streichung des § 18 Abs. 7 des
Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes gefordert wird.
Diese Vorschrift enthält die sog. Schleierfahndung, die sich in den Polizeigesetzen
der meisten Länder findet und 1999 in Berlin eingeführt wurde. Damit geht es bei einer solchen anlassunabhängigen Kontrolle also nicht
mehr um den Schutz eines gefährdeten Rechtsgutes oder zumindest um die
Abwehr einer latenten Gefahr (wie z.B. bei einer Verkehrskontrolle), sondern
es findet eine Art "allgemeine Risikovorsorge" statt. Der Schleierfahndung
immanent ist dabei, dass es zur massenweisen Inanspruchnahme von Nichtbeteiligten
kommt, also von Personen, die nicht durch eigenes rechtserhebliches Verhalten
oder zumindest eine gewisse Nähe zur polizeilichen Situation Anlass zur
Kontrolle geben. Dies widerspricht aber dem Recht des/der Einzelnen, grundsätzlich
vom Staat "in Ruhe gelassen zu werden", solange es an einem Bezugspunkt
für eine Inanspruchnahme fehlt. Die Unschuldsvermutung wird umgekehrt. Maximilian Warntjen, München |