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TrägerInnen von Berufsgeheimnissen haben es derzeit schwer. Ende Juni
2004 wollte Bundesjustizministerin Zypries in einem Gesetzentwurf, der
eigentlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Großen
Lauschangriff (vgl. Mushoff, Forum Recht 2003, 88 ff) umsetzen sollte,
diesen auch gegen ÄrztInnen, AnwältInnen, Geistliche und JournalistInnen
zulassen. Der Entwurf wurde aufgrund massiver Prosteste der betroffenen
Berufsverbände von den Regierungsfraktionen gestoppt.
Ähnliches hatte Bayerns Innenminister Beckstein bereits im Frühjahr 2004
vor: Eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) sollte die Überwachungsbefugnisse
der bayerischen Polizei deutlich ausweiten, u.a. auf TrägerInnen von Berufsgeheimnissen.
Nach dem Urteil des BVerfG und lautstarkem Widerstand der Berufsverbände
wurde der Gesetzentwurf wieder zurückgezogen. Ein neuer Anlauf zur PAG-Novelle
steht aber nunmehr kurz vor der Verabschiedung. Ihr zentraler Inhalt ist
die Befugnis zum präventiven Abhören jeglicher Kommunikation - gleich
ob per Telefon, Mobiltelefon, Fax, E-Mail oder SMS.
Voraussetzung dafür soll lediglich eine abstrakte Gefahr für die öffentliche
Sicherheit sein, ein konkreter Tatverdacht gegen die abzuhörende Person
ist nicht erforderlich. Damit wird völlig unverhältnismäßig in die Freiheitsrechte
Unbeteiligter eingegriffen. Um die aufgebrachten Berufsverbände zu beruhigen,
sind nach dem jetzigen Entwurf GeheimnisträgerInnen von Abhörmaßnahmen
ausgenommen. Die geplanten Änderungen laufen dennoch eklatant den Vorgaben
des BVerfG im Lauschangriff-Urteil zuwider. Das Urteil betrifft zwar das
Abhören zu repressiven Zwecken, die vom BVerfG entwickelten Grundsätze
wirken sich aber auch auf das präventive Abhören aus.
Neben der Befugnis zur Überwachung des Telekommunikationsverkehrs sieht
der Entwurf erweiterte Mitwirkungspflichten von Telekommunikationsanbietern
vor. Diese müssen u.a. Verbindungsdaten an die Polizei herausgeben. Außerdem
sieht der Entwurf die Identifikation und Lokalisierung von Telekommunikationsteilnehmern
durch die Polizei mittels technischer Geräte wie dem IMSI-Catcher vor
und ferner die Befugnis, in besonderen Fällen Telekommunikationsverbindungen
zu unterbrechen oder zu verhindern.
Schließlich soll durch die PAG-Novelle der verdeckte Einsatz automatisierter
Systeme für die Erkennung und den Abgleich von Kfz-Kennzeichen legalisiert
werden, die bereits seit Anfang 2004 an bayerischen Grenzübergängen zu
Österreich und zur Slowakei erprobt werden. Aus datenschutzrechtlicher
Sicht ist der Einsatz dieser Systeme mehr als fragwürdig. Das wird die
satte CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag aber kaum stören.
Tanja Nitschke, Karlsruhe/Nürnberg
Gesetzentwurf: www.stmi.bayern.de
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