John Philipp Thurn |
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IGH-Gutachten zu Israels "Mauer" | Heft
4/2004 unmenschlich - Migrationspolitik Seite 140 |
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Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in seiner Entscheidung vom 9.
Juli 2004 zur israelischen "Mauer" im Westjordanland so entschieden, wie
zu erwarten war. Der von Israel so bezeichnete "Schutzzaun" zur Abwehr
von Attentaten (tatsächlich besteht er nur zu 5 % aus Mauer) annektiere
faktisch 17 % des Westjordanlandes mit 266.000 dort lebenden PalästinenserInnen
und verhindere den Zugang von Hunderttausenden zu ihren Arbeitsplätzen,
zu Schulen oder Krankenhäusern. Damit verstoße Israel gegen das Annexions-Verbot
sowie gegen das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Auch
stellten die RichterInnen verschiedenste Verstöße gegen das in der Haager
Landkriegsordnung und der Genfer Konvention normierte humanitäre Völkerrecht
sowie gegen die Menschenrechte der PalästinenserInnen fest, die in von
Israel ratifizierten Verträgen garantiert sind. Als Konsequenz müssten
die in den besetzten Gebieten errichteten Teile der "Mauer" abgerissen
werden und die BewohnerInnen von Israel Entschädigung erhalten. Andere
Staaten werden aufgefordert, die "illegale Situation" nicht anzuerkennen,
die UN mögen über nötige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Legalität
beraten. John Philipp Thurn, Freiburg |