|
Die Spieltheorie befasst sich umfassend mit den Interaktionen intelligenter
Spieler. Untersucht werden die Entscheidungen und Strategien der SpielerInnen
insbesondere im Hinblick auf ihr Abschneiden. Abhängig von den willkürlichen
Grundannahmen des Spiels, also den Spielregeln und -bedingungen, den Interessen
und der Anzahl der SpielerInnen, kann ein Modell für Konfliktsituationen
insbesondere im individuellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen
Bereich simuliert werden. Die Spieltheorie ist daher eine interdisziplinäre
Forschungsrichtung, die in ihren Voraussetzungen der Wirtschaftswissenschaft,
in ihren Methoden der Mathematik, in ihrem Untersuchungsgegenstand der
Politikwissenschaft (Strategie) und der Rechtswissenschaft (Kontrolle
abweichenden Verhaltens) nahe steht.
Die Übertragbarkeit der Ergebnisse hängt davon ab, wie stark die idealen
Modellannahmen komplexe reale Situationen verzerren. Wird etwa die Grundannahme
gemacht, dass alle AkteurInnen rational handeln, dann wird das Spielergebnis
so weit von der Realität abweichen, wie Akteure sich von anderen Entscheidungsmechanismen
leiten ließen. Aus der Richtung der Abweichung können alternative, z.B.
psychologische Erklärungen entwickelt und in das Modell eingebaut werden.
Das Modell erlaubt also die Überprüfung von Hypothesen über das Entscheidungsverhalten
von AkteurInnen.
Hier wird ein Spielmodell besprochen, bei dem sich KonkurrentInnen gegenseitig
zu beeinflussen versuchen, wodurch sich eine Regel zur kooperativen Entscheidungsfindung
etabliert. Das macht die Spieltheorie für die Rechtstheorie interessant,
die sich u.a. damit befasst, wie und warum Normen entstehen, wieso gerade
diese Normen entstehen und welche Normen die besten sind.
Kooperation ist das strukturierte Zusammenwirken eigenständiger AkteurInnen
zum gegenseitigen Nutzen (Kooperationsmehrwert). Der gegenseitige Nutzen
kann in geringeren Konkurrenzkosten oder in höherem Gesamtnutzen liegen.
Kooperation setzt also korrespondierende Interessen und die gemeinsame
Planung und Regelung der jeweiligen Rollen, Ressourcen und Nutzenanteile
voraus. Da das Zusammenwirken zunächst Kosten mit sich bringt, muss das
Verhalten des anderen vorhersehbar sein. Dies kann durch Wahrscheinlichkeitsberechnungen,
durch Vertrauen, Kontroll- und Strafmechanismen der Fall sein.
Eine Minderheitensituation als soziales Dilemma
Damit ergeben sich bereits zwei Annahmen für die Modellierung sozialer
Situationen: Die AkteurInnen konkurrieren um ein knappes Gut (Das muss
kein wirtschaftliches Gut sein, sondern kann auch Liebe oder überhaupt
jedes Interesse sein). Und: Es handelt sich nicht um ein Nullsummenspiel,
d.h. das Gesamtsystem wird durch Kooperation effizienter (Konkurrenzkosten
werden vermieden oder Zusatznutzen generiert).
Wie bei der ökonomischen Analyse des Rechts geht es um die Wirtschaftlichkeit
von Kooperationsnormen, nicht aber um die Marktfähigkeit des Nutzens.
Die zu überprüfende Hypothese ist, dass Effizienz ein Argument bei der
Entstehung und Auswahl von Normen ist: Eine Norm zwingt zur Kooperation,
und die Kooperation erzeugt einen Mehrwert. Wenn der Mehrwert die Kosten
der Norm (Erlass, Durchführung, Kontrolle und Vollzug) übersteigt, dann
rentiert sich die Norm. Sie steigert das Wohl aller, sofern der Mehrwert
auch gerecht verteilt wird.
In komplexen Gesellschaften gibt es ständig Situationen, in denen durch
Kooperation ein Mehrwert zu erzielen wäre. Von der persönlichen Beziehung
bis zum Völkerrecht will ein Akteur ein bestimmtes Verhalten des anderen
erreichen, kann ihn aber auch durch eigene Kooperation zu nichts zwingen.
Im Gegenteil kann die eigene Kooperationsbereitschaft vom anderen ausgenutzt
werden, wozu ein noch höherer Gewinn verlockt. Die Folge davon ist, dass
niemand kooperiert. Eine Situation, in der die Norm fehlt, die alle zu
ihrem Glück, d.h. zum Kooperationsmehrwert zwingen könnte, nennt man soziales
Dilemma.
Wenden wir die Spieltheorie auf klassische Minderheitensituationen an:
Die Mehrheit will, dass sich die Minderheit assimiliert oder integriert,
und die Minderheit will Autonomie oder Abspaltung - ein Zielkonflikt,
den man beinahe in jedem Land vorfindet. Solange dieser Konflikt ausgetragen
wird, verlieren beide Seiten den Kooperationsmehrwert und die freiwillige
Unterwerfung unter eine gemeinsame Norm rückt durch den zunehmenden Vertrauensverlust
in immer weitere Ferne. Nur Abspaltung und Assimilierung können auch mit
Gewalt erlangt werden. Andererseits kann jede der vier Lösungen durch
Zusammenwirken der Mehrheit mit der Minderheit und gemeinsam akzeptierte
Normen erreicht werden.
Die Modellierung einer solchen Situation mit ungleich starken AkteurInnen
passt außer auf klassische Minderheiten z.T. auch auf andere reale Situationen,
in denen einE AkteurIn dem/der anderen an Macht, Kapital oder anderen
Ressourcen unterlegen ist. Wie kann man Kooperation zwischen Mehrheit
und Minderheit erreichen?
Das Gefangenendilemma erzeugt eine soziale Norm
Die Mechanismen, die aus einer Konkurrenzsituation (Annahme 1) in einem
Nichtnullsummenspiel (Annahme 2) Kooperation entstehen lässt, können am
besten mit einem speziellen sozialen Dilemma, dem Gefangenendilemma (GD),
veranschaulicht werden.
Zwei Delinquenten A und B haben gemeinsam eine Straftat begangen. Wenn
sie jedoch beide schweigen (= miteinander kooperieren), kann ihnen nur
ein minderes Delikt nachgewiesen werden und sie haben nur eine milde Strafe
zu erwarten. Wenn hingegen beide gestehen, dann bekommen beide eine härtere
Strafe. Wenn nur einer gesteht, dann wird der Geständige als Kronzeuge
freigelassen, während der verstockte andere eine besonders schwere Strafe
zu erwarten hat.
Die Zahl gibt die Länge der Freiheitsstrafe für die Delinquenten A und
B an.
|
Kooperation B |
Nicht-Kooperation B |
Kooperation A |
A:1 B:1 |
A:5 B:0 |
Nicht-Kooperation A |
A:0 B:5 |
A:3 B:3 |
Die insgesamt geringsten Strafen werden bei Kooperation ausgeworfen,
denn dabei kommen die beiden mit 2 Jahren (2x1 Jahr) davon. Die beste
Lösung aus der Sicht des einzelnen Delinquenten ist Nichtkooperation,
denn das durchschnittlich zu erwartende Ergebnis (im einen Fall 0 und
im andern 3 = im Durchschnitt 1,5) ist besser als bei Kooperation (im
einen Fall 1 und im anderen Fall 5 = im Durchschnitt 3). Nichtkooperation
ist nicht nur im Durchschnitt, sondern in jedem konkreten Fall besser:
Wählt A Kooperation, ist Nichtkooperation für B besser (0 statt 3 Jahre)
und wenn A Nichtkooperation wählt, fährt B ebenfalls mit Nichtkooperation
besser (3 statt 5 Jahre). Obwohl beide rational die aus ihrer Perspektive
günstigste Strategie wählen, entsteht das objektiv schlechteste Ergebnis,
nämlich 3+3=6 Jahre.
Glücklicherweise stellt sich die Frage der Kooperation in der sozialen
Wirklichkeit nicht einmalig, sondern wiederholt. Die Abfolge der Information
Kooperation "JA - NEIN" ergibt einen binären Code wie die Abfolge von
0 und 1 in Computern. Dadurch können die AkteurInnen miteinander in Kommunikation
treten. Wenn die eigene Entscheidung an das vorige Verhalten des anderen
rückgekoppelt wird, dann bekommt dieser Einfluss auf unser Verhalten.
Über die Parameter der Rückkoppelung setzen wir allerdings die Rahmenbedingungen
für diesen Einfluss und unterwerfen den anderen damit unserem Einfluss:
Kooperiert der andere, belohne ich ihn beim nächsten Mal durch meine Kooperation,
ansonsten bestrafe ich ihn durch meine Nichtkooperation. Die gegenseitige
Beeinflussung führt zur Vorhersehbarkeit des Verhaltens und wird damit
Basis für eine Verhaltensstrategie. Da nach Annahme 1 jeder mehr vom knappen
Gut haben will und nach Annahme 2 Kooperation beiden hilft, etabliert
sich eine Kooperationsnorm. Im Beispiel: Beide Gefangenen werden schweigen.
Die beste Strategie im GD ist tit-for-tat. Sie lautet: Kooperiere beim
ersten Mal und spiegle dann das Verhalten des anderen.
Das wiederholte GD etabliert zunächst nur eine soziale Norm, gegründet
auf Beobachtung des Verhaltens des anderen. Das Verhaltensmuster schafft
schließlich hinreichend Vertrauen, um das Risiko der Kollaboration für
den möglichen Mehrwert einzugehen. Wenn die soziale Norm später formalisiert
wird, dann ist eine rechtliche Norm bottom-up geboren worden.
Ökonomie der Unterdrückung von Minderheiten
Das soziale Dilemma verschärft sich durch die Mehrheits-/Minderheitslage
allerdings noch, weil sich die Konsequenzen ungleich auf die Akteure verteilen.
Aus Sicht der Spieltheorie versprechen Minderheiten aufgrund ihrer Zahl
oder Organisation nur einen geringen Kooperationsmehrwert für die Mehrheit.
Andererseits kann die Nichtkooperation von der Mehrheit oft effektiv unterdrückt
und bestraft werden, so dass auch der mögliche Nachteil bei der Mehrheit
gering ausfällt. Wenn z.B. AusländerInnen benachteiligt werden, dann scheint
der dadurch fehlende Mehrwert für die gesamte Gesellschaft gering und
der durch unzufriedene AusländerInnen entstehende Schaden wird so weitgehend
unterdrückt, dass die Mehrheit durch das ökonomische Argument oft nicht
für eine gute Integrationspolitik gewonnen werden kann.
Wenn eine Mehrheitsgruppe nur gegenüber ihren Gruppenmitgliedern die "Wie
du mir so ich dir"-Strategie anwendet, aber niemals mit der Minderheit
kooperiert, so erwirtschaftet sie dennoch erheblichen Mehrwert. Die Minderheit
fährt mit derselben gegabelten Strategie viel schlechter, weil bei weniger
Gruppenmitgliedern auch weniger kooperativer Mehrwert erzeugt wird und
es in den meisten Situationen bei der desaströsen Nichtkooperation bleibt.
Obwohl also beide Gruppen dieselbe gruppenzentrierte Freund-Feind-Strategie
verfolgen, schlägt sie für die Mehrheitsgruppe zum Vorteil aus, während
sie die Minderheit in den Untergang führt. Dieses Argument von Axelrod1
bleibt auch dann gültig, wenn es keine zahlenmäßige Minderheit ist, sondern
eine in Macht, Kapital oder anderen Ressourcen unterlegene Gruppe, weil
der Mehrwert bei jeder Interaktion unter den Privilegierten ein Vielfaches
der Interaktion unter der Minderheit ausmacht.
Um der Mehrheit einen Anreiz zur Aufgabe ihrer ökonomisch stabilen Strategie
"selektive Kooperation" zu geben, können minderheitsfördernde Maßnahmen
die Ausgangslage vorübergehend verändern, bis mit "allgemeiner Kooperation"
eine neue stabile Lage erreicht ist, die für alle günstiger ist.
Verhandlungen mit Minderheiten sind grundsätzlich mit dem Mangel beschlagen,
dass eine Minderheit kein Völkerrechtssubjekt ist und daher keine völkerrechtlichen
Verträge abschließen kann. Dieses Problem kann die Minderheit dadurch
lösen, dass sie einen Staat für sich an den Verhandlungstisch setzt, der
für die Einhaltung des Vertrags einsteht. Im Südtirolkonflikt schloss
Österreich mit Italien den Vertrag zum Minderheitenschutz der Südtiroler.
Manchmal genügt es, wenn eine internationale Organisation als vertrauenswürdiger
Makler eingeschaltet wird und mit ihrem guten Namen für die Kooperation
der Minderheit bürgt.
Kooperationsanreize für die Mehrheit
Eine weitere Möglichkeit für die Minderheit, die Mehrheit zur Kooperation
zu bewegen, ist die Erhöhung des Einsatzes, indem der kooperative Mehrwert
für die Mehrheit und der Verlust bei Nichtkooperation gesteigert werden.
Zielführend dafür ist eine gemeinsame Interessenvertretung, die Formulierung
klarer und erfüllbarer Anforderungen und die Ankündigung von positiven
Folgen im Falle der Kooperation bzw. von negativen bei Nichtkooperation.
Direkte Kommunikation und Beteiligung der Weltöffentlichkeit sind meist
förderlich (z.B. Südtirol), weil abgegebene Zusagen dann nicht so leicht
gebrochen werden können. Am wichtigsten ist aber die Einhaltung der tit-for-tat-Regel,
deren Bestandteil die anfängliche Kooperation ist. Für Minderheiten bedeutet
das, dass sie mehr, länger und stärker als andere ihre grundsätzliche
Kooperationsbereitschaft durch eine risikoreiche Vorleistung unter Beweis
stellen müssen, um der Etablierung einer sozialen Norm der Gruppendiskriminierung
vorzubeugen. Ein mindergewichtiger Akteur kann es sich am wenigsten leisten,
als kooperationsunwillig oder unzuverlässig zu gelten.
Die klassische Minderheitensituation hat weit reichende historische, politische,
soziale oder religiöse Wurzeln. Die Unterdrückung geht also als bereits
fest etablierte soziale, in Apartheidssystemen sogar rechtliche Norm zurück.
Leider greift die an dieser Situation leidende Minderheit oft zur Gewalt.
Damit erhöht sie zwar sprunghaft die Kosten der Nichtkooperation für die
Mehrheit und die Bestrafung Nichtkooperierender durch Einzelne ist normalerweise
kooperationsförderlich, aber nicht umsonst predigte Martin Luther King
Gewaltlosigkeit: Für die Mehrheit wird zwar die Nichtkooperation unglaublich
teuer, aber es fehlt an Alternativen. Die gewalttätige Minderheit spielt
offensichtlich "Alles oder Nichts". In der Diskussion um das Gefangenendilemma
wird ein solcher hoffnungslos unkooperativer Akteur als Skorpion bezeichnet.
Die Minderheit erreicht durch Gewalt nur eine noch stärkere Unterdrückung
durch die überlegene Mehrheit und jeder Ausweg in eine grundsätzlich kooperative
Situation rückt in immer weitere Ferne.
Die geregelte Nichtkooperation ist darüber hinaus viel eher geeignet,
die Minderheit auf eine gemeinsame Strategie zu vereinen. Viele Menschen
lehnen das Mittel Gewalt auch für legitime Ziele ab, während fast jeder
für die kollektive Nichtkooperation (z.B. als passiver Widerstand) zu
gewinnen ist.
Ratschläge für Minderheiten
Die wichtigsten Erkenntnisse für Minderheiten sind, dass die Mehrheit
vielleicht eine moralische Pflicht hat, auf die Minderheit zuzugehen,
dass es aber ihrem ökonomischen Eigeninteresse durchaus widersprechen
kann. Daher ist die erste Zielrichtung der Minderheit nicht die Mehrheit,
sondern sie selbst. Sie muss innerhalb der eigenen Gruppe die Voraussetzungen
schaffen, die dann einen Kooperationsanreiz für die Mehrheit darstellen.
Zu diesen Voraussetzungen gehört zuvörderst die absolute Gewaltlosigkeit.
Gewalt ist der natürliche Gegner jeder Kooperation. Sie unterminiert indirekt
und oft genug auch direkt (Angriffe auf unbeteiligte Dritte wie das Rote
Kreuz in Afghanistan) jede Annäherung der beiden Seiten und fördert Polarisierung
und Feindschaft zwischen den Gruppen. Kooperation kann aber nicht erzwungen
werden, da sie auf Vertrauen aufbaut, und einem Terroristen traut niemand.
Das einzige Ziel, das mit Gewalt erreicht werden kann, ist die Ausgrenzung
bis physische Eliminierung des anderen Akteurs. Die Auswahl des Ziels
ist eine Frage des Völkerrechts (effektive Gewalt über ein bewohntes Territorium),
der Politik und der Ethik. Jede Minderheit sollte sich aber bewusst sein,
dass sich kooperative Ziele und Gewalt konträr entgegenstehen.
Eine weitere Voraussetzung, die eine Minderheit bei sich selbst schaffen
muss, ist die grundsätzliche Bereitschaft in der Gruppe, auch gegenüber
der Mehrheitsgruppe kooperatives Verhalten zu zeigen und auf die Kooperations-
und Nichtkooperationssignale des anderen konsequent zu reagieren, also
nach einer Nichtkooperation zu bestrafen und nach einer Kooperation frühere
Nichtkooperationen des anderen Akteurs zu verzeihen und auch selbst wieder
zu kooperieren.
Eine Minderheit muss außerdem, um einer Mehrheit einen Anreiz zur Kooperation
zu liefern, eine gemeinsame Strategie für gemeinsame, klare, allen bekannte
und für die Mehrheit akzeptable Ziele verfolgen.
Der erste Schritt in Richtung Kooperation sollte dort gemacht werden,
wo bereits Vertrauen besteht bzw. leicht aufgebaut werden kann, weil verbindende
Gemeinsamkeiten bestehen (z.B. selbe Konfession). Für Akteure, die besonders
oft und intensiv vor der Frage "Kooperation oder nicht" stehen, ist eine
positive Lösung des Gefangenendilemmas besonders wichtig und ihre grundsätzliche
Kooperationsbereitschaft ist daher höher. Diese Kooperationskerne bilden
dann für weitere Akteure den Anreiz, auch über die Gruppengrenzen zu kooperieren.
Die hier vertretende Sicht der Situation gibt Minderheiten die Sicherheit
zurück, dass sie trotz ihrer Unterdrückung ihre Zukunft selbst mitgestalten
können.
Leonhard Voltmer, LL.M. in Rechtstheorie (Brüssel), forscht
am Institut für Minderheitenrecht der Europäischen Akademie Bozen.
Anmerkung
1 Axelrod, Robert, The Evolution of Cooperation, 1985.
Literatur:
Poundstone, William, Prisoner's Dilemma, 1993
The Ethical Spectacle Vol. I, No. 9 (1995), www.spectacle.org/995
|
|