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Der Schutz und die Nutzung biologischer Vielfalt ist eines der zentralen
globalen umwelt- und ressourcenpolitischen Themen. Hier wird deutlich,
dass es sich bei der Globalisierung weder um einen rein internationalen
Prozess handelt, sondern lokale und nationalstaatliche Verhältnisse eine
wichtige Rolle spielen. Bei den gegenwärtigen Transformationsprozessen
handelt es sich sowohl um einen ökonomischen als auch einen politischen
und kulturellen Prozess. Denn: Internationale ökonomische Transaktionen
bedürfen der politisch-institutionellen Einbettung.
Der Begriff der biologischen Vielfalt ist nicht mit dem Begriff der Artenvielfalt
gleichzusetzen, obwohl beides immer wieder synonym gebraucht wird. Neben
der Artenvielfalt umfasst der Begriff biologische Vielfalt - synomym wird
auch die Bezeichnung Biodiversität verwendet - die genetische Vielfalt
sowie die Vielfalt an Habitaten und Ökosystemen. Vor allem die zweite
Ebene, jene der genetischen Vielfalt, d.h. der vererbbaren Eigenschaften
von Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen, ist ein wichtiger potentieller
"Rohstoff" für Pharma-, Agrar- und Kosmetikunternehmen. Die Biodiversitätsproblematik
ist daher politisch hochbrisant: Es geht um die Frage, welchen wirtschaftlichen
Wert die biologische und genetische Vielfalt auf der Erde hat. Die interessierten
Unternehmen und Forschungsinstitute eignen sich diese genetischen Ressourcen
an, häufig mit dem Ziel, sie später zu patentieren, d.h. die Verwertungsrechte
zu monopolisieren. Dadurch werden sie in der Regel traditionellen Nutzerinnen
und Nutzern entzogen, sie werden gleichsam enteignet. Wenn etwa indigene
Völker über Jahrhunderte eine Pflanzensorte mit spezifischen Eigenschaften
entwickeln oder eine Heilpflanze nutzen und bestimmte Eigenschaften dieser
Pflanzen dann von Firmen in marktfähige Produkte eingekreuzt oder gentechnologisch
eingebaut werden und anschließend mit geistigen Eigentumsrechten wie etwa
Patenten geschützt werden, dann wird die Leistung der Indigenen nicht
honoriert. Noch direkter sind die Auswirkungen, wenn auswärtige Firmen
den lokalen Produkten Konkurrenz machen. Der hochwertige thailändische
Jasminreis hat einen Exportwert von über 100 Millionen Dollar pro Jahr.
Nun gibt es Versuche, eine Sorte an die Anbaubedingungen in den USA anzupassen
und dort zu vermarkten, was die lokalen BäuerInnen in Thailand ökonomisch
gefährden würde. Außerdem würden sie für ihre lange Züchtungsarbeit keinen
Cent sehen. Ein ähnliches, Aufsehen erregendes Beispiel ist der Basmati-Reis
aus Indien.1
Die nördlichen Regierungen und Patentämter spielen hier meist eine "ihre"
Firmen und Forschungsinstitute unterstützende Rolle. Die Frage, wer über
biologische Vielfalt und die daraus gewonnenen Lebensmittel und Medikamente
verfügt, berührt Fragen der Ernähungssicherung, der Gesundheitsversorgung,
des Schutzes von Nutzungsrechten indigener Gruppen sowie Umweltschutzfragen.
Biodiversität und internationale Politik
Die Aneignung der biologischen Vielfalt ist ohne internationale Regelungen
nicht möglich ist. Sie setzt Regeln voraus zum einen hinsichtlich des
Zugangs zu biologischer Vielfalt und zum anderen in Bezug auf die Absicherung
der geistigen Eigentumsrechte im Falle der erfolgreichen Entwicklung und
Vermarktung von aus den genetischen Ressourcen entwickelten Waren, z.B.
Medikamenten, Saatgut etc.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Internationale Biodiversitätspolitik
ist mehr als die ökonomische Taxierung von genetischen Ressourcen. Umweltschutzaspekte
spielen genauso eine Rolle wie die Rechte indigener Völker. Gleichwohl
ist zu beobachten, dass die beiden letztgenannten Aspekte vielfach hinter
ökonomischen Interessen zurückstecken müssen. Beispielsweise spielt der
gerechte Ausgleich zugunsten von indigenen Völkern, die über Jahrhunderte
eine Pflanzensorte entwickelt haben, die nun von einem Saatgutunternehmen
weiterentwickelt und patentiert wird - eine deutlich untergeordnete Rolle.
Und auch Schutzaspekte werden immer stärker mit den Bedürfnissen einer
effektiven Aneignung der genetischen Ressourcen in Einklang gebracht.
Die Entwicklungen auf diesem Terrain werden v.a. angetrieben von den dominanten
Interessen nördlicher Unternehmen und Forschungsinstitute, sich genetische
Ressourcen anzueignen und sie im Agrar- und Pharmabereich zu verwerten.2
Für den Umgang mit biologischen Ressourcen sind mehrere internationale
Abkommen von Bedeutung, deren Ansätze und Bestimmungen sich zum Teil unterscheiden.
Drei der wichtigsten sind die Biodiversitäts-Konvention (CBD) von 1992,
das Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation angesiedelte, verwaltete
und weiterverhandelte über handelsbezogene Aspekte geistigen Eigentums
(TRIPS-Abkommen) von 1995 sowie der Internationale Vertrag zu pflanzengenetischen
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (Saatgut-Vertrag) von 2001.3
Nach Rio und der WTO-Gründung
Die CBD wurde kurz vor dem UN-Gipfel über Umwelt und Entwicklung 1992
in Rio de Janeiro verabschiedet und auf diesem Gipfel von über 150 Staaten
unterzeichnet. Sie trat 1993 in Kraft und verfolgt drei miteinander verbundene
Ziele: den Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung der
biologische Ressourcen sowie die gerechte Aufteilung der Gewinne daraus.
Die biologische Vielfalt wird nicht mehr wie zuvor als gemeinsames Erbe
der Menschheit betrachtet, sondern es wird ein Verfügungsrecht der Nationalstaaten
über biologische Ressourcen auf ihrem Territorium geschaffen. Die Konvention
verpflichtet aber die Mitgliedsstaaten, die Rechte von indigenen Völkern
und traditionellen Gemeinschaften in Bezug auf ihre biologischen Ressourcen
und Wissenssysteme zu schützen, und verlangt die gerechte Teilung der
Gewinne aus deren Nutzung.
Das TRIPS-Abkommen entstammt nicht wie die CBD der Debatte über globalen
Umweltschutz, sondern Verhandlungen über den freien Handel: Es wurde 1995
in der Uruguay-Runde des internationalen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)
beschlossen. Das Abkommen dient dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte
- darunter Urheberrechte, Handelsmarken, Geschäftsgeheimnisse und Patente
- und setzt dafür Mindeststandards, die alle WTO-Mitglieder nach einer
Übergangsfrist (für die ärmsten Länder 11 Jahre) gewährleisten müssen.
Zum Beispiel müssen Patente mindestens 20 Jahre gelten. Der umstrittene
Artikel 27 des Abkommens bestimmt, dass jede verwertbare Erfindung von
Produkten oder Prozessen patentierbar sein muss; das unterstellt im Prinzip
Lebewesen dem Patentrecht. Staaten dürfen medizinische Behandlungsmethoden
und Pflanzen oder Tiere, nicht aber Mikroorganismen, von der Patentierbarkeit
ausnehmen. Für Pflanzensorten müssen sie einen Patentschutz oder einen
anderen wirksamen rechtlichen Schutz des geistigen Eigentums schaffen.
Die WTO-Ministerkonferenz in Doha von 2001 hat erlaubt, auch lebenswichtige
Medikamente vom Patentschutz auszunehmen.
Umstrittene Verträge
Der Saatgut-Vertrag von 2001, der an eine Vereinbarung von 1983 anknüpft,
wurde im Rahmen der UN-Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO)
geschlossen und zielt auf den Schutz der weltweit wichtigsten Kultursorten
und das Recht der Bauern, diese anzubauen und weiter zu züchten. Er unterstellt
35 für die Welternährung wichtige Nahrungspflanzen (darunter Reis und
Weizen, die meisten Mais- und Bohnensorten sowie Kartoffeln) und 29 Futterpflanzen
einem zu schaffenden "multilateralen System" und nimmt sie vom Patentschutz
aus. Sie sollen frei ausgetauscht und angebaut werden dürfen. Strittig
ist allerdings, ob Teile dieser Pflanzen, etwa Genabschnitte, patentiert
werden dürfen. Der Vertrag ist seit Ende 2002 in Kraft.
Wie einzelne Bestimmungen der Verträge zu deuten sind, ist umstritten.
Deutlich ist aber, dass sie sich zum Teil widersprechen. Nach dem TRIPS-Abkommen
werden biologische Ressourcen bzw. das Wissen darum als privates geistiges
Eigentum behandelt. Das Abkommen verlangt anders als die CBD weder, dass
der Patentinhaber vor Sammlung von biologischen Ressourcen in einem Gebiet
die Zustimmung des zuständigen Staates einholt, noch dass der Nutzen mit
den ursprünglichen Besitzern geteilt wird. Die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens
in Bezug auf die Patentierbarkeit biologischer Ressourcen gefährden Belange
der armen Länder: Sie unterstellen Medikamente im Prinzip dem Patentrecht,
und der Schutz für Pflanzensorten stellt das Recht der Bauern in Frage,
eigenes Saatgut ohne Lizenz zu züchten oder einen Teil der Ernte wieder
auszusäen. Dies läuft dem Ansatz des Saatgut-Vertrages direkt zuwider.
Welcher Vertrag im Konfliktfall Vorrang hat, ist unklar. Das TRIPS-Abkommen
ermöglicht in der Praxis als Teil des WTO-Vertrags die schärfsten Sanktionen
gegen Verstöße, d.h. Schiedssprüche gegen Mitglieder müssen am ehesten
befolgt werden.4
Alternativen zum Patentrecht
Heftig umstritten ist aber auch, welche Produkte und Verfahren patentierbar
sein sollen. Laut TRIPS-Abkommen müssen nur "Erfindungen" patentierbar
sein, nicht jedoch Entdeckungen. Dabei bleibt aber unklar, was genau eine
Erfindung auszeichnet und von Entdeckungen unterscheidet. So erregte die
Patentierung des indischen Neem-Baums durch die US-amerikanische Firma
W.R. Grace großes Aufsehen, da die Firma keine Innovation vornahm, sondern
den Baum und das jahrhundertealte Wissen um die Wirkungen seiner Teile
für sich patentieren ließ.
Alternativ zum Patenrecht können die Staaten Erfindungen nach dem TRIPS
Abkommen auch durch anderweitige Schutzsysteme geistigen Eigentums aufgrund
bestehender Rechtsvorschriften absichern. Aber sie müssen im Sinne des
TRIPS-Abkommens effektiv sein.
Eine zentrale Frage ist, welche Spielräume das TRIPS-Abkommen auf nationaler
Ebene tatsächlich lässt und wie diese am besten ausgenutzt werden können.5
Sowohl das Third World Network als auch die Afrikanische Union haben inzwischen
Vorschläge für alternative rechtliche Vorschriften zum Schutz geistigen
Eigentums vorgelegt, wobei aber noch unklar ist, inwieweit diese auch
akzeptiert werden. Dennoch bleibt eine Hauptfrage ungeklärt, ob und inwieweit
nämlich solche eigenständigen Rechtssysteme mit dem übergreifenden Verständnis
des westlichen Begriffs von geistigem Eigentum kompatibel sind oder sein
müssen, und inwieweit sie daher international akzeptiert werden. Die Regierungen
der sog. Entwicklungsländer haben Mitte der 1990er Jahre dem TRIPS Abkommen
unter politischem Druck, in Unkenntnis der weitreichenden Auswirkungen,
aber durchaus auch mit positiven Erwartungen zugestimmt. Heute sind die
negativen Auswirkungen klarer und entsprechend formieren sich seit Jahren
Kritik und Proteste. Die aktuellen Blockaden innerhalb der Welthandelsorganisation
hängen auch an Streitigkeiten um die Zukunft des TRIPS-Abkommens.
Demokratische Biodiversitätspolitik
Wie das Urteil über den indischen Neem-Baum zeigt, bei dem die Patente
des US-amerikanischen Konzerns vom Europäischen Patentamt nachträglich
rückgängig gemacht wurden, ist noch keineswegs endgültig geklärt, wie
diese Regelungen in Zukunft ausgelegt werden. Seit einigen Jahren wächst
die Kritik an den dominanten Aneignungsformen der biologischen Vielfalt.
Insbesondere mit dem Begriff der Biopiraterie ist es gelungen, die rechtlich
illegale wie auch die illegitime (d.h. legale, aber moralisch aus Sicht
der KritikerInnen verwerfliche) Aneignung von genetischen Ressourcen und
traditionellem Wissen zum politischen Thema zu machen.6
Chancen für eine demokratische Gestaltung ergeben sich auf internationaler
Ebene vor allem dort, wo die Widersprüche zwischen Vertragswerken offenkundig
geworden sind und ausgenutzt werden können. Denn im Gegensatz zum TRIPS-Abkommen
haben in der CBD oder im Saatgut-Vertrag der FAO schwächere Akteure der
internationalen Politik - südliche Regierungen, NGOs, indigene Völker
und lokale Bauern und Bäuerinnen - wenigstens die Chance, Rechte zugesprochen
zu bekommen. So sind in der CBD und der FAO etwa die Rechte indigener
Völker und lokaler Gemeinschaften auf ihre Ressourcen und den Umgang damit
anerkannt. Hinsichtlich der geistigen Eigentumsrechte ist jedoch zweifellos
das TRIPS-Abkommen das bestimmende. Dennoch kann über politische Debatten
und Druck durchaus erreicht werden, dass internationale Machtverhältnisse
zumindest partiell aufgebrochen werden und mehr Transparenz in die politischen
Prozesse kommt. Deshalb steht der Widerstand gegen die Patentierung genetischer
Ressourcen zu Recht im Zentrum vieler Kampagnen. Denn ein Sachverhalt
ist unglaublich wichtig: Das TRIPS-Abkommen ist in vielen Ländern noch
nicht umgesetzt. Lokale und nationale Auseinandersetzungen bleiben deshalb
ebenso unverzichtbar wie die Politisierung der Probleme. Schließlich wird
dadurch deutlich, welche Interessen hinter welchen Vorschlägen stehen.
Bei der internationalen Absicherung der geistigen Eigentumsrechte über
das TRIPS-Abkommen handelt es sich um ein Kernelement des gegenwärtigen
Kapitalismus. Mit Hilfe solcher politisch gesicherten Eigentumsrechte
verfügen die Inhabern dieser Rechte über ein bestimmtes Saatgut oder Medikament.
Dass dies immer mehr verstanden wird und die sich daraus ergebenden extremen
Ungleichheiten deutlich und politisch hinterfragt werden - gerade mit
Blick auf das TRIPS-Abkommens und unter dem Begriff der Biopiraterie -,
ist ein wichtiges Element in der konzeptionellen und praktischen Kritik
an der neoliberalen Globalisierung.
Deutlich wird in den letzten Jahren aber auch, dass Politisierungen und
Widerstand gegen die unrechtmäßige Aneignung genetischer Ressourcen und
des Wissens ihrer Verwendung auf lokaler und nationaler Ebene wichtig
und oft auch erfolgreicher sind. Diese Auseinandersetzungen sind jedoch
darauf angewiesen, dass die dominanten Inhalte des bestehenden internationalen
politischen Rahmens, der die Privatisierung der Natur vorantreibt, geschwächt
werden.
Ulrich Brand, arbeitet als wissenschaftlicher Assistent
am Fachgebiet Globalisierung und Politik der Universität Kassel und ist
politisch aktiv in der Bundeskoordination Internationalismus (BUKO) und
im wissenschaftlichen Beirat von Attac. Er arbeitet seit vielen Jahren
zu Themen internationaler Umweltpolitik und nachhaltiger Entwicklung.
Anmerkungen:
1 Vgl. diese und viele andere Beispiele in BUKO-Kampagne 2005.
2 Brand 2006.
3 Die knappe Skizze der drei Abkommen verdanke ich Bernd Ludermann.
4 Vgl. ausführlich Brand/Görg 2003.
5 Correa/Musungu 2002.
6 Vgl. Ribeiro 2002; BUKO-Kampagne 2005; www.biopiraterie.de.
Literatur:
Brand, Ulrich, Zwischen Schutz, Rechten und Kommerzialisierung.
Die Konvention über biologische Vielfalt im Globalisierungsprozess und
Chancen demokratischer Biodiversitätspolitik. Policy-Paper für die Heinrich-Böll-Stiftung
zur 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über biologische Vielfalt
im März 2006 in Curitiba, Brasilien, 2006, www.boell.de/downloads/cbd_cop_8maerz2006.pdf.
Brand, Ulrich / Görg, Christoph, Postfordistische Naturverhältnisse.
Konflikte um genetische Ressourcen und die Internationalisierung des Staates,
2003. Erscheint in aktualisierter Version im Jahr 2007 auf Englisch als
"Contested Terrains. Conflicts about genetic resources and the internationalisation
of the state".
BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie, Grüne Beute. Biopiraterie und
Widerstand - Argumente, Hintergründe, Aktionen, 2005.
Correa, Carlos / Musungu, Sisule F., The WIPO Patent Agenda: The
Risks for Developing Countries. South Centre. http://www.southcentre.org/publications/wipopatent/toc.htm,
2002.
Görg, Christoph, Regulation der Naturverhältnisse. Zu einer kritischen
Theorie der ökologischen Krise, 2003.
Ribeiro, Silvia, Biopiraterie und geistiges Eigentum. Zur Privatisierung
von gemeinschaftlichen Bereichen, in: Görg, Christoph / Brand, Ulrich,
Mythen globalen Umweltmanagements. Rio plus 10 und die Sackgassen "nachhaltiger
Entwicklung", 2002, 118-136.
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