|
Der Beginn eines Studiums bedeutet den Eintritt in ein bis dahin unbekanntes
Umfeld. Sucht man in dieser neuen Situation nach Orientierung, so bietet
es sich natürlich an, einfach das zu tun was die anderen tun. Bei der
derzeitigen Ausgestaltung des Jurastudiums kann dies jedoch dazu führen,
ausgetretene Pfade niemals zu verlassen und sich vermeintlichen, von anderen
vorgelebten Zwängen vorschnell unterzuordnen. Daher soll hier auf ein
paar Besonderheiten des Studiums eingegangen werden. Da einige von diesen
eng mit dessen gegenwärtiger Struktur zusammenhängen, wird gleichzeitig
ein Überblick über den aktuellen Stand der Reformierung der Ausbildung
gegeben.
Der Gang zum Repetitor
Es ist zunächst der Aufbau des Studiums, der zu einigen Besonderheiten
führt. An der Universität werden in den Übungen die Scheine gemacht, denen
die Studierenden natürlich den meisten Arbeitsaufwand widmen. Die einzelnen
Klausuren und Hausarbeiten haben oft nur schwierige, eingegrenzte Spezialprobleme
zum Gegenstand, so daß auch bei Bestehen aller Scheine in einem Fach trotz
hohen Arbeitsaufwandes nicht gewährleistet ist, daß eine umfassende Beschäftigung
mit den Grundlagen und der Systematik des Faches stattgefunden hat.
Dies könnte durch andere Veranstaltungen gewährleistet werden. Hier bietet
die Uni jedoch überwiegend Vorlesungen an, die unter didaktischen Gesichtspunkten
sehr umstritten sind. Viele Studierende meiden diese veraltete Form des
Frontalunterrichtes grundsätzlich, da hier meist weder Fälle gelöst werden
noch eine intensive Diskussion zwischen den TeilnehmerInnen stattfindet,
wie sie beispielsweise in einer Kleingruppe möglich wäre. Das, was für
Verständnis und Anwendung des Rechtes notwendig wäre, lernt sich in vielen
Formen besser als in der von der Universität angebotenen Vorlesung.
Diese mangelnde Vorbereitung seitens der Universität steht in krassem
Widerspruch zu dem Examen, das am Ende des Studiums steht. In einer Reihe
von Prüfungen wird hier die Kenntnis des gesamten Stoffes vorausgesetzt.
Dies umfaßt nicht nur die grundlegende Systematik der einzelnen Rechtsgebiete,
sondern in den Kernfächern auch eine aberwitzige Menge einzelner Probleme
und Theorien. Die Bewältigung dieses Examens erfordert zwischen ein und
zwei Jahren intensivster Vorbereitung, und es ist nur folgerichtig, daß
sich die Mehrzahl aller Studierenden in dieser Situation vor dem Hintergrund
der Stofffülle und der sehr hohen Durchfallquoten überfordert fühlt.
In dieser Situation treten kommerzielle Repetitorien auf den Plan. Sie
bieten als private Unternehmen einjährige Crash-Kurse an, in denen das
examensrelevante Wissen vermittelt wird. Hierbei vermitteln sie den KursteilnehmerInnen
die Sicherheit, daß, wer ihren Kurs besuche, nichts von dem versäume,
was examensrelevant ist. Gleichzeitig präsentieren sie sich als einzige
Institution, die den Studierenden einen Wegweiser durch eine als undurchschaubar
dargestellte Stofffülle bietet. Das Geschäft mit der Angst lohnt sich:
in manchen Universitäten besuchen bis zu 90 % der Studierenden ein Repetitorium.
Wer seinen Weg außerhalb dieses Weges geht gilt entweder als ziemlich
mutig oder ziemlich verrückt. Der Umstand, daß der Rep die Norm ist, führt
dazu, daß viele davon ausgehen, ein Examen ohne Rep sei überhaupt gar
nicht erst möglich - sonst würden es ja viel mehr Leute machen.
Wachsende Bedeutung der Repetitorien
Ist aber möglich. Doch bevor darauf eingegangen wird, stellt sich die
Frage, warum in einem Heft für StudienanfängerInnen bereits die Frage
nach einem Weg durch das Examen diskutiert wird. Gerade zu Beginn des
Studiums gibt es ja wichtigere Fragen als ausgerechnet das Examen.
Jedoch führt der oben beschriebene Mechanismus zur oft vertretenen These,
Jura lerne man eh erst beim Rep, in keinem Falle aber an der Uni. Oder
gar durch Selbststudium. Dies hat in den vergangenen Jahren dazu geführt,
daß Repetitorien nicht erst als Dienstleister für die Examensvorbereitung
bereitstehen, sondern bereits studienbegleitend ihre Dienste anbieten
und sich als helfende Hand für die scheinrelevanten Übungen anbieten.
Daher ist eine Auseinandersetzung mit dieser Erscheinung auch für Studierende
früherer Semester relevant. Denn der momentane Trend führt zu einer noch
früheren Verlagerung der Lehre auf Repetitorien.
Hinzu kommt, daß viele Studierende sich über das für die Scheine notwendige
hinaus nur sehr wenig mit ihrem Fach beschäftigen. Denn das Angebot der
Uni bleibt unbefriedigend, ein Lernen im Selbststudium führt oft dazu,
daß man sich in der uferlosen Stofffülle verzettelt, und zuletzt wird
vor dem Examen ja eh alles noch einmal im Repetitorium gelernt. Dies hat
den Vorteil, daß man viel Zeit für anderes hat, bringt aber auch den Nachteil
mit sich, daß man zu Beginn der Examensvorbereitung mit wenig Selbstbewußtsein
und Vertrauen in die eigene Studienorganisation dasteht, was den Gang
zum Rep noch einmal naheliegender erscheinen läßt.
Aus der wachsenden Bedeutung der Repetitorien nun ergeben sich etliche
unangenehme Begleiterscheinungen: Erstens bedeutet sie eine zunehmende
Privatisierung der Lehre, die zu einer finanziellen Belastung der Studierenden
führt. So ist im juristischen Betrieb längst das Realität, was in allen
anderen Bereichen im Kampf gegen Studiengebühren abgewehrt werden soll:
die Studierenden zahlen für ihr Studium.
Neben diesem sozialen Aspekt sprechen aber auch inhaltliche Gesichtspunkte
für ein Studium ohne Rep. Repetitorien schulen ihre KundInnen einzig anhand
der Frage, was prüfungsrelevant ist und was nicht. Der Blick über den
Tellerrand, kritisches Hinterfragen der eingepaukten Inhalte oder gar
interdisziplinäre Ansätze bleiben auf der Strecke. So wird der Juristerei
noch der letzte wissenschaftliche Anspruch genommen. Gleichzeitig werden
die KundInnen einzig so geschult, wie es der Methode des jeweiligen Repetitoriums
entspricht. Eine individuelle, selbständige Herangehensweise wird damit
eher behindert. Und je früher im Studium sich Studierende auf die Hilfe
von Repetitorien verlassen, desto stärker wird verhindert, daß der eigene
Lerntyp, der eigene Umgang mit Wissenschaft oder ganz einfach Selbständigkeit
im Umgang mit neuen Inhalten erlernt wird.
Alternativen - jetzt erst recht
Das Examen ohne Rep ist eine Alternative, die durchaus von vielen gegangen
wird. Und dabei nicht als Notlösung, sondern als Chance begriffen werden
sollte. Dabei gibt es verschiedene Wege: die einen lernen ganz für sich
alleine, andere besuchen Kurse an der Uni, zuletzt - wohl die am häufigsten
gewählte Form - besteht die Möglichkeit, sich mit anderen in einer privaten
AG zusammenzutun. Zu diesem Thema ist ein sehr guter Ratgeber erschienen,
der eine hervorragende Begleitung von ersten Überlegungen bis zur konkreten
Planung des Examens ermöglicht 1 - ein
paar Aspekte sollen aber auch hier erläutert werden.
Gerade eine private AG bietet etliche Vorteile. Während das Repetitorium
eine vorgegebene, massenkompatible Struktur bietet, beinhaltet eine private
AG die Möglichkeit, die Examensvorbereitung ganz nach den Vorstellungen,
Stärken und Schwächen der einzelnen Mitglieder selber zu gestalten. Die
Examensvorbereitung ohne Rep beinhaltet außerdem die Notwendigkeit, sich
die Inhalte selber aktiv zu erarbeiten, was oft zu höherem Lernerfolg
führt als das passive Entgegennehmen von vom Repetitorium präsentierten
Inhalten und Methoden.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die bereits oben angesprochene Angst,
etwas zu verpassen -wenn man sich jedoch einmal eingehend mit den einzelnen
Themen beschäftigt, so kristallisiert sich in jedem Rechtsgebiet schnell
heraus, was wichtig ist und was nicht. Die von den Repetitorien verbreitete
Angst erweist sich in diesem Punkt also schnell als Konstrukt.
...aber warum das Ganze? - Die Diskussion um die Reform
des Jurastudiums
Solange das Examen so ist, wie es ist, ist das Examen ohne Rep eine Möglichkeit,
den selbstbestimmten Kampf mit Strukturen aufzunehmen, die an einer verkorksten
Studiensituation kranken. Aber wie steht es eigentlich mit der Idee, diese
Strukturen zu verändern?
Wohl in keinem anderen Studiengang wird seit so langer Zeit so erbittert
um eine Reformierung des Studiums und vor allem des Examens gestritten
wie es bei JuristInnen der Fall ist. Nachdem dieser Streit sich durch
etwa 200 Jahre Juraausbildung zog, wurde eine erste Reform in den siebziger
Jahren umgesetzt. Leitgedanken der Reform waren einerseits Verbesserung
der Didaktik sowie die Integration von Theorie und Praxis, vor allem jedoch
ein Verständnis von Rechtswissenschaft als Sozialwissenschaft. Diese Reform
wurde aber, nachdem sie nur in einigen Ländern umgesetzt worden war, 1984
von der CDU/FDP-Koalition rückgängig gemacht.
Vertane Chancen - Das Ergebnis der aktuellen Reform
Bis dann, nach langer Stagnation, 1998 von der Justizministerkonferenz
ein Reformentwurf vorgelegt wurde. Dieser enthielt ebenso weitreichende
wie umstrittene Vorschläge.2 Nachdem
dieser Entwurf sämtliche Stadien einer Diskussion zwischen Politik, Wissenschaft
und Interessenverbänden durchlaufen hatte, wurde dies Jahr ein Gesetz
verabschiedet, in dem von den ursprünglichen Reformideen nur noch wenig
bleibt. Wesentliches wird sich an der Struktur der Ausbildung nicht ändern.
Es bleibt bei der Zweiteilung in Studium und Referendariat. Im Rahmen
des Referendariats wird dem Umstand Rechnung getragen, daß ein Großteil
aller AbsolventInnen den Anwaltsberuf ergreift, weshalb die Anwaltsstation
nun verpflichtend neun Monate ausmacht - diese klare Ausrichtung auf den
AnwältInnenberuf jedoch bedeutet die Einschränkung von Möglichkeiten,
im Rahmen des Referendariats andere Akzente durch Tätigkeit in anderen
Berufsfeldern zu setzen.
Weiterhin wird dem Wahlfach (jetzt "Schwerpunktbereich") im Rahmen des
Examens eine größere Bedeutung gegeben. Während die Pflichtfächer weiterhin
als Staatsexamen geprüft werden, liegt die Prüfung des Schwerpunktbereiches
nun bei den Universitäten und ist von den Bundesländern noch näher auszugestalten.
Außerdem werden ab jetzt sogenannte "Schlüsselqualifikationen gelernt
3 Dies beinhaltet Verhandlungsmanagement,
Mediation, Streitschlichtung, Vernehmungslehre und fachspezifische Fremdsprachenkenntnisse
sowie einige Grundkenntnisse in Nachbardisziplinen wie Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Der Ansatz ist richtig: im Jurastudium wird bisher beinah ausschließlich
die reine Dogmatik vermittelt; eine Beschäftigung mit darüber hinausgehenden
Inhalten ist sicher sinnvoll und bildete bereits in der Reformdiskussion
der siebziger Jahre eine wichtige Forderung. Dennoch wird die Prüfungssituation
voraussichtlich verschärft, denn eine klare Vorgabe dafür, an welchen
Stellen Prüfungsstoff zugunsten der neuen Inhalte wegfallen soll, um die
Studierbarkeit zu gewährleisten, fehlt. Diese Aufgabe wurde an die Fakultäten
delegiert, und hier entscheiden die ProfessorInnen. Die Erfahrung lehrt,
daß hier einE jedeR das eigene Fach und dessen Feinheiten für so wichtig
hält, daß mit einer wesentlichen Verminderung des Prüfungskanons in den
Pflichtfächern nicht zu rechnen ist. Was bleibt, ist, daß die stoffliche
Überlastung bestehen bleibt, wenn nicht gar verschärft wird - die Chance,
einen zentralen Mißstand zu beheben, wurde verpaßt.
Der Freiversuch - schnell gleich gut?
Ein weiterer Punkt ist die immer kürzer werdende Studienzeit. Im Jurastudium
wurde vor einigen Jahren der sog. Freiversuch eingeführt. Wer sich nach
acht Semestern zum Examen meldet, hat, je nach Ausgestaltung in den einzelnen
Bundesländern, ein paar Vergünstigungen: der erste Versuch, wenn er scheitert,
zählt nicht als gescheitertere Versuch; gleichzeitig lassen sich die Prüfungen
dadurch entzerren, daß einzelne Fächer abgeschichtet werden können, statt
alle Prüfungen auf einmal ablegen zu müssen. Die Motivation der Gesetzgebung
war hier, dem politischen Zeitgeist entsprechend, die Verkürzung der Studienzeiten.
Der Freischuß erfreut sich großer Beliebtheit, obwohl seine Vorteile bei
näherem Hinsehen zweifelhaft sind: daß er nicht zählt, bedeutet, daß man,
wenn man durchfällt, das Examen insgesamt dreimal statt nur zweimal versuchen
kann. Das mag psychischen Druck nehmen, wenn man beim ersten Versuch gescheitert
ist. Bevor man jedoch das Examen dreimal macht überlegt man sich gut,
ob man sich tatsächlich fit dafür fühlt. Außerdem beinhaltet die Prüfungsphase
selber soviel Streß und Zeitaufwand, daß man - speziell in Ländern mit
Hausarbeitsexamen - sich gut überlegt, ob man es tatsächlich einfach nur
so mal versuchen möchte. Und auch das Abschichten von Fächern birgt Probleme
in sich: die Prüfungsphase, die den Prüflingen viel Belastung abverlangt,
kann durchaus ein halbes Jahr dauern; schichtet man ab, so verlängert
sich diese Phase noch einmal.
Trotzdem nehmen sehr viele Studierende diese Möglichkeit wahr, und unter
JuristInnen herrscht mittlerweile ein Klima, in dem es beinah die Ausnahme
ist etwas länger zu studieren. Sich hier nicht dem durch den allgemeinen
Trend entstehenden Druck zu beugen, kann ein weiterer Punkt sein, in dem
man sich gegen den Trend behaupten muß.
Den eigenen Weg finden
Das Studium in seiner derzeitigen Ausgestaltung läßt einen weiteren,
bereits angesprochenen Mangel erkennen. Es ist einseitig auf juristische
Dogmatik ausgerichtet; kritische Reflektion der bestehenden Gesetze und
der dahinterstehenden politischen Ideen und gesellschaftlichen Konflikte,
oder auch die Beschäftigung mit Nachbardisziplinen bleiben meist auf der
Strecke. Recht wird gelehrt als reine Rechtsanwendung. Diese Loslösung
der Herrschaftswissenschaft Recht von politischen und wissenschaftlichen
Zusammenhängen fordert Engstirnigkeit als juristische Grundeigenschaft
geradezu heraus.
Zwar ist eine interdisziplinärere Ausrichtung des Studiums durch die Reform
nun angestrebt - es ist aber zweifelhaft, daß hier tatsächlich Möglichkeiten
gesucht werden, den Blickwinkel zu erweitern. Vielmehr scheint es eher
darum zu gehen, die ökonomische Verwertbarkeit der AbsolventInnen für
den AnwältInnenmarkt zu erhöhen, indem sie mit Fremdsprachenkenntnissen
und Verhandlungsmanagement für die Praxis fit gemacht werden.
Daher bleibt die Frage bestehen, wie einzelne, die etwas weiter denken
wollen, dies an der Uni umsetzen können.
Es gibt auch an der Uni vereinzelt Veranstaltungen, vor allem Seminare,
die hierzu Möglichkeit bieten. Sie bieten die Chance, einzelne Bereiche
zu vertiefen oder sich mit abgelegeneren, den eigenen Interessen entsprechenden
Themen zu beschäftigen.
Gleichzeitig gibt es an vielen Fakultäten politische Gruppen, die im rechtspolitischen
Bereich arbeiten. Viele von ihnen sind im BAKJ (Bundesarbeitskreis Kritischer
Juragruppen) zusammengeschlossen, mit dem auch Forum Recht eng vernetzt
ist. Wenn es in Eurer Stadt solche Gruppen gibt - die Adressen sind auf
der letzten Seite dieses Heftes - schaut einfach mal vorbei.
Doch auch wer sich einfach so mit weitergehenden Inhalten beschäftigen
will, kann dies tun. Es gibt etliche Zeitschriften und Bücher, die sich
politischen Bezügen des Rechtes widmen - man muß nur ein bißchen suchen,
denn es sind nicht gerade die Standardlehrbücher und Ausbildungszeitschriften,
die in der Anfänger-AG empfohlen werden. Eine Leseliste
findet sich in dieser Ausgabe (S. 16-19).
Wenn man eigene Interessengebiete findet, vermeidet man nicht nur Ignoranz
gegenüber vielfältigen interdisziplinären Bezügen des Rechts, sondern
entdeckt vielleicht, abseits des Prüfungskanons, eigene Schwerpunkte und
Interessengebiete. Diese können es oft leichter machen, das Interesse
für das Fach zu wahren und dadurch auch souveräner durch Phasen zu kommen,
in denen man sich mit verpflichtenden Inhalten beschäftigen muß, die einem
nicht so liegen. Außerdem helfen sie dabei, ein instrumentelles Verhältnis
zum Studium zu entwickeln und die Frage zu klären, was man eigentlich
mit dem eigenen Studium erreichen möchte.
Tillman Löhr lebt in Göttingen und ist Referendar.
Fußnoten:
1 Berge, Achim/ Wapler, Frederike/
Rath, Christian, Examen ohne Repetitor, Nomos Verlag, 2. Auflg. 2001
2 vgl. hierzu Funke, in: FoR 2/99, S.
60 f sowie Boysen, in: FoR 2/99, S. 62 f.
3 vgl. hierzu Gehrken,
in: FoR 4/01, S. 130 f.
|
|