Die Verurteilung von Femiziden

Deutsche Gerichte tun sich schwer damit, die geschlechtsspezifischen Tatmotivationen eines Femizids zu erkennen und in der Verurteilung zu berücksichtigen. Möglicherweise könnte die Schaffung eines spezifischen Straftatbestandes oder eines frauen- beziehungsweise geschlechtsspezifischen Strafschärfungsgrundes eine konsequentere Verfolgung von Femiziden gewährleisten.