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Urteil gegen Monika Haas rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat am 11.02.2000 den Revisionsantrag von Monika Haas zurückgewiesen. Damit ist ihre Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt/M. vom November 1998 rechtskräftig. Wegen angeblicher Teilnahme an der 1977 in Mogadischu beendeten Flugzeugentführung war sie wegen Beihilfe zum Mord, erpresserischen Menschenraub, Geiselnahme sowie Angriff auf den Luftverkehr zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Konkret wurde ihr vorgeworfen, sie habe Waffen für die Flugzeugentführung, mittels derer RAF-Häftlinge freigepresst werden sollten, nach Mallorca geschmuggelt.
Angesichts der dünnen Beweislage waren die Chancen, vor dem obersten deutschen Strafgericht eine Aufhebung der Verurteilung zu erwirken, nicht schlecht. Die Verurteilung war vor allem auf die Aussage des Tatbeteiligten Said Ali Slim gestützt worden. Vor Gericht selbst trat er allerdings nicht als Zeuge auf, sondern nur der Polizeibeamte, der ihn in einem Beiruter Gefängnis verhört hatte. Die BGH-Richter bestätigten jetzt noch einmal, dass derartige "Zeugen vom Hörensagen" zulässig seien, wenn die Aussagen durch weitere Indizien bestätigt würden. Im Fall Haas standen diese Indizien jedoch auch auf denkbar wackeligem Boden: Die zusätzlichen Hinweise kamen von V-Leute aus dem Nahen Osten, die anonym blieben.
So werteten die Richter als einzigen Verfahrensfehler, dass das Ex-RAF-Mitglied Peter Jürgen Boock im Prozeß vereidigt worden war, obwohl er Tatbeteiligter gewesen sei. Dies sei unzulässig gewesen, habe sich aber auf das Urteil nicht ausgewirkt. Insgesamt wurde das Urteil deswegen abgesegnet. (Az. 3 StR 377/99)
Quelle: taz vom 12.02.2000
§129a-Vorwurf: U-Haft für drei angebliche
RZ-Mitglieder
Um die eigene Existenzberechtigung mal wieder unter Beweis zu stellen, ließ die Bundesanwaltschaft am 19. Dezember 1999 die Revolutionären Zellen (RZ) als Feindbild wieder aufleben. Mit dem Großeinsatz sollten Sprengstoff und RZ-Terroristen in dem alternative Berliner Kulturzentrum Mehringhof aufgespürt werden.
An die 1.000 Polizeibeamte, darunter auch die Anti-Terror-Einheit GSG 9, stürmten die Räume des Mehringhofes. Ein angeblich sich im Mehringhof befindliches Sprengstoffdepot konnte trotz intensiver Durchsuchung des gesamten Gebäudekomplexes nicht aufgespürt werden. Nach Angaben der Mehringhof-Betreiber verursachten die Polizeimaßnahmen einen Sachschaden von schätzungsweise 100.000 Mark.
Festgenommen wurden zwei Mitarbeiter des Mehringhof-Projektes sowie zeitgleich eine weitere Frau in Frankfurt/M. wegen angeblicher RZ-Mitgliedschaft. Die Anschuldigungen gegen die drei Personen gehen angeblich auf eine Aussage eines bereits im November 1999 festgenommen mutmaßlichen Ex-RZ-Mitglied zurück, das als Kronzeuge gegen sie ausgesagt haben soll. Die Beschuldigten sollen z.T. an einem Sprengstoffanschlag gegen die "Zentrale Sozialhilfestelle für Asylbewerber in Berlin" beteiligt gewesen sein. In den 80ern hatten sich die dezentral zusammengeschlossenen RZ-Gruppen dem teils militanten Kampf gegen staatlichen Rassismus verschrieben. Die den Beschuldigten vorgeworfenen Straftaten sind mittlerweilen alle verjährt bis auf den Vorwurf der "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" (§129 a StGB). Konstruiert wird die nach wie vor bestehende Mitgliedschaft der RZ, als ob es nie eine Auflösungserklärung gegeben hätte (bis 1992 hatten die meisten RZ-Gruppen ihre Auflösung erklärt).
Quellen: taz vom 22.12.1999, Pressmitteilung des Komitee für Grundrechte und Demokratie vom 08.02.2000
Kronzeugenregelung vorläufig abgeschafft
Die seit zehn Jahren immer wieder neu aufgelegte Kronzeugenregelung ist nun zum Jahresende 1999 ausgelaufen. Kronzeugen erhielten für ihre belastende Zeugenaussage Vergünstigungen im eigenen Strafverfahren, die bis zur Straflosigkeit gehen konnten. Zugeschnitten war das Gesetz auf die "Terrorismusbekämpfung" und fand vor allem bei ausgestiegenen RAF-Mitgliedern und einigen PKK-Aktivisten Anwendung. Die Kronzeugenregelung stand stets wegen rechtsstaatlicher Bedenken stark in der Kritik. Die Priviligierung der Kronzeugen gegenüber anderen Straftätern verstoße gegen das Gleichheitsverbot.Zudem fordere der Anreiz der Strafmilderung im eigenen Strafverfahren nicht selten Falschbeschuldigungen und Denunziation heraus.
Zwar hat Rot-Grün das umstrittene Terrorismus-Sondergesetz abgeschafft. Jedoch ließen Vertreter der rot-grünen Regierung im November 1999 verlauten, dass eine neue Kronzeugenregelung im Strafgesetzbuch erwogen werde. Täter, die zur Aufklärung weiterer Taten beitragen, sollen dafür bei der Strafzumessung belohnt werden. Zwar wäre hier die völlige Straflosigkeit ohne Gerichtsverfahren nicht mehr vorgesehen. Aber selbst als light-Version wäre die neue Kronzeugenregelung letzlich ein rechtstaatlicher Rückschritt: Das bislang als Sondergesetz praktisch relativ selten angewandte Instrument soll nun für das gesamte Strafrecht eingeführt werden.
Quelle: taz vom 15.11.1999
Razzia bei Kurdistan-Ini
Die Bundesanwaltschaft ließ am 25.01.2000 von Bundeskriminalamt-Beamten Wohnungen und das Büro der "Kurdistan-Hilfe" in Hamburg durchsuchen. Gegen drei Personen läuft ein Verfahren wegen "Bildung einer terroristischen Vereinigung". Nachdem die Durchsuchungen der Privatwohnungen erfolglos blieben, wurden wegen "Gefahr im Verzug" anschließend die Räume der Kurdistan-Hilfe gefilzt. Sowohl in den Wohnungen, als auch im Büro ließen die Staatsschützer kopierte Dateien mitgehen. Es wurden acht Personen festgenommen, die nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wieder freigelassen wurden.
Quelle: taz-Hamburg vom 26.01.2000
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