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"Wie Drogenverbot Mafia schafft, schafft "sittenwidrige" Prostitution
Mafia. Während Drogen nachhaltige Gesundheitsschäden verursachen, ist
"Prostitution clean" ungefährlich. Nur die gesellschaftliche Restriktion
und Diskriminierung schaffen die Mafia und Mafia schaffen die Probleme
für Ausländerinnen." 1
1, 2 Millionen Männer in Deutschland gehen täglich dorthin und lassen
sich von der "schönsten Nebensache der Welt" versorgen.
2 Schätzungsweise über 100 Banden sorgen dafür, daß
die "Ware" billig und exotisch ist. Und im Steuersäckel des Staates klingen
die Münzen. 3 Was ist das für ein
Geschäft, das lukrativer ist als das Rauschgift- und Waffenhandelgeschäft
und anscheinend die Männerwelt zudem befriedigt - sowohl privat als auch
geschäftlich? Hört man(n) genauer hin, dann wimmert die Antwort durch
die hedonistische Ekstase und durchdringt den Panzer der Doppelmoral:
Es ist das Geschäft mit den unterjochten Frauen - der Verkauf von der
Würde des Menschen.
Terre des femmes unterscheidet den Frauenhandel in drei Formen: 1. Den
Handel in die Prostitution, 2. den Handel in die Ehe, 3. den Handel in
illegale Beschäftigungsverhältnisse. Der folgende Artikel beschäftigt
sich vorwiegend mit dem ersten Aspekt und schneidet kurz den zweiten an.
Die Analyse und Kritik, die in dem Artikel geäußert werden, betreffen
jedoch alle drei Aspekte des Frauenhandels.
Die Schleuserbanden
Eine Millionen Frauen aus Mittel- und Osteuropa, Asien, Lateinamerika
sowie Afrika werden nach Angaben von terre des femmes in reiche Industrieländer
jährlich verkauft. 4 Der weltweite
Profit wird auf 120 Milliarden DM bemessen; also mehr als im Drogenhandel.
Schätzungen für die Europäischen Union gehen davon aus, daß mehr als 500.000
ausländische Frauen in Westeuropa zur Prostitution gezwungen werden.
5 Zu den Spitzenabnehmern gehört hierbei Deutschland.
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Der Menschenhandel blüht. Und wie sieht es mit seiner Bekämpfung aus?
Im Jahre 1996 wurden 1753 Opfer von Menschenenhandelsdelikten (§§ 180
b I und §§ Nr. 1, 181 I Nr. 2 und 3 StGB) in Deutschland registriert.
Demgegenüber gab es 1088 Tatverdächtigte in 1094 Fällen, in denen schließlich
153 Täter verurteilt worden sind, davon 108 wegen schweren Menschenhandels.
Schaut man sich das Zahlenwerk an, dann wird eines deutlich: Während die
Gewinne beim Menschenhandel enorm hoch sind, sind die Risiken gering.
Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die sogenannten Schlepperorganisationen
die Frauen vorwiegend aus den mittel- und osteuropäischen Ländern mit
professioneller Logistik über die Grenze nach Deutschland schleusen.
Eine Schleusergruppe setzt sich idR aus ungefähr 20 Leuten zusammen. Ein
Teil der Gruppe befindet sich in den Heimatländern. Sie werben die Frauen
über Zeitungsannoncen oder konkretes Ansprechen der Zielgruppen an und
gaukeln ihnen vor, gute und seriöse Verdienstmöglichkeiten wie z.B. Serviererin,
Krankenschwester, Haushaltsgehilfin in Deutschland zu besorgen. Um aus
ihrer persönlichen Situation zu flüchten, die von sozialer und wirtschaftlicher
Not geprägt ist, wähnen sie, mit der angebotenen Arbeit einen Ausweg aus
ihrer Misere gefunden zu haben. 7
Die Schleusergruppen besorgen alle notwendigen Reiseunterlagen (Visa,
Sichtvermerk, Ausreisegenehmigungen) für die Emigrantinnen und führen
sie als getarnte Reisegruppe über vorher festgelegte und erprobte Transportwege
nach Deutschland. An den Grenzen weisen sie die Frauen genau ein, wie
sie sich zu verhalten haben, sofern sie die Grenzbeamten nicht vorher
bestochen haben. In den Transitländern haben andere Mittäter Wohnungen
besorgt, in denen die Frauen mittelfristig untergebracht werden. In Deutschland
angekommen, werden sie mit der harten Realität konfrontiert. Den Frauen
werden alle Reiseunterlagen nach der Ankunft abgenommen und an Bordellbetreiber
unter Zahlung der Reisekosten übergeben. 8
Die Bordellbetreiber selbst verlangen von den Frauen, daß sie ihre angeblichen
Schulden für die Vermittlung, den Transport und die gefälschten Papiere
in der Prostitution abarbeiten. Die Schulden belaufen sich zwischen 15.000
- 40.000 DM, vereinzelt sogar 60.000 DM. Gehen die Frauen auf das Druckmittel
nicht ein, so zwingen die Bordellbetreiber die Frauen mit Drohungen und
Gewalt zur Prostitution. 9 Die Aussage
einer Betroffenen verdeutlicht die hemmungslose Brutalität der Vorgehensweise:
"...es war sehr schwer, ich mußte alles hinnehmen: Wenn ich etwas nicht
wollte, wurde ich mit dem Gürtel geschlagen. Die Männer haben mich in
meine Vagina gebissen, ich mußte Analverkehr machen. Das war alles sehr
schlimm für mich. Es sind Dinge, die ich nicht vergessen kann."
10
Die Lage der Frauen
Überhöhte Wohn- und Verpflegungskosten, fehlende Ausweispapiere, illegaler
Aufenthaltsstatus sowie mangelnde Sprach- und Ortskenntnisse verschärfen
ihre Lage und drängen sie in immer stärkere Abhängigkeit zum Zuhälter.
Von Anfang an wird den Frauen unmißverständlich klar gemacht, daß sie
sich nicht an die Polizei wenden können, da ihnen sonst wegen illegalen
Aufenthalts die Abschiebung drohe. Für viele ist das eine schlimme Drohung,
hieße die Abschiebung für sie, daß in ihrer Heimat bekannt werden würde,
welchen "Beruf" sie in Deutschland wirklich ausüben. Die Rückkehr in den
Familienverband und in den alten Beruf wäre ausgeschlossen. Besonders
Frauen aus Thailand, Afrika und Übersee fühlen sich ferner in der Pflicht,
ihre Familien im Heimatland, die auf ihre Überweisungen angewiesen sind,
nicht im Stich zu lassen. Andere beugen sich den Drohungen, weil sie keine
andere Perspektiven und Alternativen sehen 11:
"Ich habe keine Zukunft, nur noch den Tod"/ "Was soll ich machen, ich
habe nichts gelernt" 12
Widerspenstige Frauen werden zur Strafe tagsüber in den Kellern der Bordelle
eingesperrt, geprügelt oder vergewaltigt. 13
Entkommt eine Frau, dann leisten die Zuhälter gegenseitige Hilfe, um sie
wieder "einzufangen". Vor dem Hintergrund haben nur wenige Frauen den
Mut, zur Polizei zu gehen. Von ihnen schaffen es noch weniger, dorthin
zu gelangen und nur eine verschwindend geringe Anzahl der Frauen finden
schließlich rechtliches Gehör. 14
Die Repressionspolitik des Staates
Der Staat zeigt mit den §§ 180b, 181 StGB, daß er den Menschenhandel
ausmerzen will. Doch mit seiner Politik der Diskriminierung gegenüber
Prostituierten und AusländerInnen bewirkt er genau das Gegenteil: Prostituierte
werden als sittenloses Gesindel an den Pranger gestellt und ihnen keinerlei
Rechte zuerkannt. Eingereiste AusländerInnen werden immer zunächst als
illegal stigmatisiert. Die Frauen sind daher als Prostituierte und Ausländerin
einem doppeltem Repressionsdruck des Staates ausgesetzt. Die Rechtlosigkeit
und der Verfolgungswahn des Staates auf "Illegale" treiben die Frauen
immer tiefer in die Fängen der Zuhälter. Dies geht soweit, daß in einem
Strafverfahren wegen Menschenhandels Zuhälter und Opfer eine "unheilige
Allianz" bilden. In dem Verfahren versucht der Staat, das Opfer als Zeugin
für sich zu gewinnen, der Täter hingegen versucht, sie mit Drohungen und
Gewalt daran zu hindern. Von beiden Seiten unter Druck stehend wähnt das
Opfer den Täter als das kleinere Übel. Denn was hat der Staat anderes
zu bieten als die Abschiebung?
Staatliche Repression der Prostituierten
Die Ausübung der Prostitution ist nicht verboten. Allerdings wird sie
vom Staat geächtet. Die Ächtung findet unmittelbar ihren Ausdruck darin,
daß der Staat Prostituierte rechtlos stellt: Nach ständiger Rechtsprechung
ist das Geschäft zwischen Prostituierter und Freier sittenwidrig, so daß
die Prostituierten ihren Lohn nicht einklagen können.
15 Auch der Zugang in die gesetzliche Kranken- und
Sozialversicherung bleibt ihnen verschlossen. Da der Staat den Prostituierten
jeglichen Schutz versagt, bleibt ihnen keine andere Möglichkeit als Sicherheit
in privater Form zu suchen - bei den Zuhältern und Bordellinhabern. Ansonsten
müßten sie sich der Willkür der Freier aussetzen. Dieses Abhängigkeitsverhältnis
wird nicht als de-facto Arbeitsverhältnis anerkannt, sondern vielmehr
als "Förderung der Prostitution" (§ 180 a StGB) oder als "Zuhälterei"
(§ 181 a StGB) kriminalisiert. 16
Auf die private Schutzpolizei sind die Frauen jedoch angewiesen, so daß
sie dieses Verhältnis dem Licht der Öffentlichkeit entziehen müssen, wodurch
sie Opfer der eigenen Schutzpolizei werden. Es ist eine unerträgliche
Doppelmoral des Staates, auf der einen Seite die Prostitution zu kriminalisieren
und auf der anderen Seite aus ihren Einnahmen den Fiskus zu beziehen.
Merkwürdig ist ferner die Geisteshaltung des Staates, daß die sexuelle
Selbstbestimmung der Frau, in Namen dessen sie die Repressionspolitik
betreiben, so wichtig ist, daß die Frauen nicht mehr selbst über sich
entscheiden dürfen.
Abschiebe - und AusländerInnenpolitik
Die schlimmste Repression seitens des Staates, der die Opfer des Menschenhandels
ausgesetzt sind, ist die Abschiebung. Sie hängt wie ein Damoklesschwert
über ihnen. Das wissen die Zuhälter und sie benutzen die Abschiebung unter
anderem als Waffe, um die ausländischen Frauen gefügig zu machen. Der
Staat hat sich hierzu vielerlei Optionen im Ausländerrecht offengehalten.
Und er macht - nicht gerade zimperlich - von ihnen Gebrauch:
Reisen die Frauen mit einem Touristenvisum gem. § 28 Ausländergesetz (AuslG)
ein, so bedürfen sie zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die die Prostitution
gem. § 12 DVAuslG 17 ist, einer
Genehmigung (§ 10 AuslG). Diese wird gewöhnlich nicht erteilt. Reisen
sie zum Zwecke der Arbeit trotzdem ein, kann ihnen auch nachträglich keine
Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden (§ 8 I Nr.2 AuslG). Ganz im Gegenteil,
sie haben sich dann nach § 92 I Nr.1 AuslG strafbar gemacht und können,
da sie einen nicht "geringfügigen Verstoß gegen Rechtsvorschriften" begangen
haben (§ 46 I Nr.2 AuslG) ausgewiesen werden (§ 45 AuslG). Das pikante
an der Regelung ist, daß dem Rechtsverstoß kein richterliches Urteil vorangegangen
sein muß. Eine Abschiebung kann somit schneller vollzogen werden.
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Ist der Aufenthalt mit der Aufnahme einer Tätigkeit (z. B. Künstlerin,
Serviererin etc.) bewilligt worden, machen sie sich dennoch strafbar,
wenn sie der nicht genehmigten Prostitution nachgehen (§ 92 I Nr.2 AuslG).
Auch hier Abschiebung.
Die Einreise mit falschen Papieren bedeutet einen unrechtmäßigen Aufenthalt,
so daß den Frauen häufig das gleiche geschieht: Abschiebung.
Ein weiterer nicht seltener Ausweisungsgrund ist § 46 I Nr.3 AuslG, der
dann ausgelöst wird, wenn "gegen eine für die Ausübung der Gewerbeunzucht
geltende Rechtsvorschrift" verstoßen wird. Der häufigste Fall ist, daß
die rigiden Sperrbezirksverordnungen der Kommunen nicht eingehalten werden.
Die Sperrbezirksverordnungen regeln, wann und wo die Prostitution toleriert
wird. Sie bewirken eine Konzentration der Prostitution, die einen Konkurrenzkampf
um die Standplätze auslösen, in der schließlich die Schwächeren aus dem
Sperrbezirk verdrängt werden. Die verdrängten Prostituierten können dann
unmöglich die Sperrbezirksverordungen einhalten. 19
Bei zweimaligem Verstoß machen die Frauen sich wegen unerlaubter Prostitution
nach § 184 a StGB strafbar und begründen damit einen weiteren Ausweisungsgrund.
20
In allen Fällen sind die Frauen nach § 42 AuslG ausreisepflichtig. Die
Ausreisepflicht wird gem. § 49 AuslG sofort im Wege der Abschiebung vollzogen.
Zwar hat die Staatsanwaltschaft bei den Abschiebungen, die im Zusammenhang
mit einer strafbaren Handlung stehen, ein Wort mitzureden (§ 64 III AuslG),
jedoch schließen sie gewöhnlich die Akte des Ermittlungsverfahrens, wenn
die Abschiebung der Prostituierten gesichert ist (§ 92 I Nr.1 AuslG).
21
Scheinehe
Um den Frauen einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu geben, organisieren
die Zuhälter gegen viel Geld eine Heirat mit einem Deutschen, der häufig
aus dem Drogenmilieu stammt. Mit der Heirat erhalten die Frauen eine befristete
Aufenthaltserlaubnis (§ 23 I Nr.2 AuslG) und gewöhnlich auch eine Arbeitserlaubnis.
Abgeschoben werden können sie nicht, da der Schutz der Familie und Ehe
nach Art. 6 GG höheren Rang genießt. 22
Unter dem Ausweisungsdruck stehen die Frauen dennoch weiterhin; denn mit
einer Scheidung vor dem 3. Ehejahr benötigen sie einen eigenständigen
Aufenthaltsstatus (§ 19 I Nr.1 AuslG), sofern kein besonderer Härtefall
nach § 19 I Nr.2 AuslG vorliegt. Aus der diskriminierenden Regelung machen
auch Heiratsagenturen ein Vermögen, indem sie Frauen aus den Entwicklungsländern
an Deutsche vermitteln. Die deutschen Ehemänner benutzen nicht selten
die Scheidung als Druckmittel, um die Frauen nach ihren eigenen Vorstellungen
zu versklaven. Eine Aussage eines Ehemannes verdeutlicht dies:
"... Bei mir braucht die Frau nicht in einem Betrieb zu arbeiten. Sie
soll praktisch nur für den Haushalt, für mich da sein."
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Die effektive Bekämpfung des Menschenhandels
Um den Opfern des Menschenhandels zu helfen und den "Menschenhändlern"
das Handwerk zu legen, muß der staatliche Druck auf die Frauen aufhören.
Beobachtet man die aktuelle Diskussion um die Ausmerzung des Menschenhandels,
so ist festzustellen, daß gerade dieser Ansatz nicht verfolgt wird. Im
Mittelpunkt der öffentlichen Überlegung stehen nicht die Opfer, sondern
die Täter. Man möchte der Täter habhaft werden, ohne an der konventionellen
Politik etwas ändern zu müssen.. Die Wunschvorstellung ist, alle Täter
hinter Gittern zu bringen und weiterhin die Prostituierte staatlich zu
ächten und "Illegale" abzuschieben. Die Verleihung der Duldung an Frauen,
die als Zeugin im Strafverfahren in Betracht kommen, zeigt dies deutlich.
Es wird krampfhaft versucht, rechtliche Wege zu finden, um die Abschiebung
der unrechtmäßig eingereisten Frauen solange hinauszuschieben, bis sie
zum Zwecke der Strafverfolgung ausgedient haben. - Den Frauen wird nicht
geholfen, sondern ganz im Gegenteil: Sie werden wieder für irgendwelche
Zwecke mißbraucht. Es verwundert nicht, daß der "Run" auf die Gerichtssäle
ausbleibt. Um dem schändlichen Menschenhandel wirksam zu begegnen, muß
man den betroffenen Frauen helfen. Ein wesentlicher Beitrag dazu wäre,
wenn der Staat auf die Repressionspolitik gegenüber den Frauen verzichtet.
Denn die Repression des Staates schafft ein Biotop für den Menschenhandel.
An der Rechtlosigkeit der Frauen zapfen die Menschenhändler Profit. Die
Schutzlosigkeit der Frauen ist schließlich die stärkste Waffe der Menschenhändler,
aber zugleich ihre Achillesferse.
Die wohl wichtigste Maßnahme, um die Stellung der Frauen zu stärken, ist,
sie aus der geächteten Ecke des illegalen Status zu holen. Allen Opfern
des Menschenhandels muß also ein gesichertes Aufenthaltsrecht zugestanden
werden. Der Druck der Abschiebung muß von den Frauen genommen werden,
damit sie furchtlos in das Licht der Öffentlichkeit gehen können. Dies
schafft Transparenz und mit ihr ein gewisses Maß an öffentlicher Kontrolle.
Eine weitere notwendige Maßnahme ist, die Prostitution als Beruf anzuerkennen.
Die Rechtsstellung der Frauen gegenüber den Freier und den Bordellbetreiber
würde damit gestärkt, so daß sie zivilrechtliche Ansprüche geltend machen
können. Im übrigen könnten sie sich in Sozial- und Krankenversicherung
sozial nachhaltig absichern.
Den Opfern des Menschenhandel müssen Zukunftsperspektiven geschaffen werden.
Ihnen kann dadurch unter die Arme gegriffen werden, daß ihnen Ausbildungsmöglichkeiten
gegeben, Deutschkurse und Selbsthilfekonzepte angeboten werden. Besonders
wichtig ist schließlich noch zu erwähnen, daß flächendeckend Zufluchtsstätten
und Beratungsstellen für die Opfer eingerichtet werden, um eine lokale
und individuelle Betreuung zu gewährleisten.
Der Menschenhandel ist nur wirksam zu bekämpfen, wenn Menschen rechtlich
und sozial nicht handelbar sind.
Marcel Wimmel, Göttingen.
Anmerkungen:
1 S. Wytschek, S. 70.
2 Beschluß d. Ev. Kirche in Deutschland
v. Nov. 1998, Münster.
3 Vgl. BFH NJW 1965, S. 79ff.
4 terre des femmes.
5 Mitteilung der Europäischen Kommission
an den Rat und das Europäische Parlament zum Thema "Frauenhandel mit dem
Ziel der sexuellen Ausbeutung", KOM (96) 567 endg. v. 20.11.1996.
6 terre des femmes.
7 Renzikowski, S. 54.
8 Sieber, S. 763.
9 Sieber, S. 763.
10 terre des femmes; Berliner
Morgenpost vom 12. April 1997.
11 L. Keidel, S. 323.
12 terre des femmes.
13 Interview mit Betroffenen,
Bundesministerium für Frauen und Jugend (BM), S. 55.
14 BM, S. 174.
15 U.Holter, S. 31, 32.
16 M. Czajka, S. 49.
17 M. Czajka, S. 49.
18 Verordnung zur Durchführung
des Ausländergesetzes.
19 Renzikowski, S. 56.
20 M. Czajka, S. 49.
21 Hans Heinz Heldmann AuslG -
Kommentar 1991, § 46 Rn 6.
22 Vgl. Süddeutsche Zeitung (SZ)
v. 22.1. 1997; SZ v. 24.7.1996).
23 BM, S. 253.
Literatur
Bundesministerium für Frauen und Jugend (BM) "Umfeld und Ausmaß
des Menschenhandels mit ausländischen Mädchen und Frauen" Schriftenreihe
Bd. 8, 1992.
terre des femmes http://www.terre-des-femmes.de/handel-def.htm
vom 16.01.2001.
Sieber "Logistik der organisierten Kriminalität in der BRD"; JZ
1995, S. 758 ff.
Leo Keidel "Menschenhandel als Phänomen organisierter Kriminalität";
Kriminalistik 1998, S. 321 - 324.
Maya Czajka "Die staatliche Diskriminierung der Prostituierten";
Forum Recht 1995, S. 48 - 50.
Uta Holter "Bezahlt, geliebt, verstoßen"; Kölner Ethnologische
Arbeitspapiere Bd. 8, 1994 Bonn.
J. Renzikowski "Frauenhandel - Freiheit für Täter, Abschiebung
für die Opfer?"; ZRP S. 53 - 59.
Sandra Wytschek "Ausländerinnen-Schicksal Prostitution"; Frankfurt
2001.
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