Heft 4 / 2001: grenzenlos beschränkt MigrantInnenpolitik in BRD und Europa |
Heiko Habbe | |
Die Parteienfinanzierungskommission empfiehlt... | |
Am 18. Juli 2001 legte die von der Präsidentin des Bundesrechnungshofs, Hedda von Wedel, geleitete Parteienfinanzierungskommission ihre Empfehlungen vor. Besonderes Interesse fanden vor dem Hintergrund immer neuer Enthüllungen in der CDU-Spendenaffäre die Vorschläge, die sich mit Sanktionen gegen eine Partei wegen verschleierter Vermögenswerte und infolgedessen inhaltlich fehlerhaften Rechenschaftsberichten befassen. Die Kommission empfiehlt hier, die Sanktionsmöglichkeiten auszuweiten, und zwar um einen Straftatbestand der vorsätzlich falschen Rechnungslegung, der nach dem Vorbild der Bilanzfälschung (§ 331 HGB) mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bewehrt sein soll. Daneben soll ein präzisierter § 19 IV 3 Parteiengesetz (PartG) es ermöglichen, die Vorlage eines materiell unrichtigen Rechenschaftsberichts mit dem Ausschluß der Partei von staatlichen Zuschüssen zu ahnden. Die Kommission schlägt sich damit auf die Seite derer, die die Einhaltung des grundgesetzlichen Transparenzgebots (Art. 21 I 4 GG) als grundlegenden Zweck des PartG ansehen. Die Gegenmeinung hatte entsprechende Sanktionen u. a. abgelehnt, weil in der Folge die Parteien versuchen könnten, einander vom staatlichen Finanzierungstopf zu verdrängen. Weitere Vorschläge der Wedel-Kommission sehen vor, Spenden öffentlicher Unternehmen zu untersagen, die Parteien zur Rechnungslegung nach kaufmännischen Grundsätzen zu verpflichten, die Kontrolle der Rechenschaftsberichte durch Wirtschaftsprüfer zu verschärfen, Finanztransfers zwischen Fraktionen und Parteien zu verbieten und einen jährlichen "Politikfinanzierungsbericht" der Regierung an den Bundestag einzuführen. So weit, so konsensfähig. Spannender ist schon, welche Beiträge aus der Debatte der Jahre 1999 / 2000 nicht den Weg in die Empfehlungen gefunden haben. Etwa der Vorschlag, den Verantwortlichen für falsche Rechenschaftsberichte wenigstens befristet ihr politisches Mandat zu entziehen - ein durchaus vielversprechendes Mittel, um "machtversessene und machtvergessene" PolitikerInnen (R. v. Weizsäcker) an ihrem empfindlichen Punkt zu treffen, und eines, das z. B. in Frankreich angewandt wird. Die Wedel-Kommission äußerte Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit einer solchen Regelung und gab zu bedenken, daß die für die Spendenbeschaffung Zuständigen in vielen Fällen weder Amts- noch MandatsträgerInnen gewesen seien. Keine Mehrheit fand der Vorschlag, für Großspenden eine Obergrenze von 250 000 DM pro Jahr und Spender festzulegen, um Abhängigkeiten von einzelnen GeldgeberInnen zu vermindern. Eine solche Grenze, so die Kommissionsmehrheit, sei zu leicht durch Strohleute zu umgehen. Auch eine grundsätzliche Publizitätspflicht für Spenden, gleich welcher Höhe, wird nicht empfohlen - Argument: Dies könne negative Rückwirkungen auf die Spendenbereitschaft haben. Die Kommissions-Empfehlungen verpassen somit die Chance zu einer grundsätzlichen Durchforstung des Regelungsgestrüpps im PartG. Ohnehin bleibt abzuwarten, wieviel von den Empfehlungen tatsächlich in ein Gesetz hinübergerettet werden kann. Denn schon unmittelbar nach der Präsentation der Ergebnisse brachten die Parteien ihre Geschütze in Stellung: CDU und CSU nannten eine strafrechtliche Haftung von Partei-Granden "rein symbolisch" und fanden dabei vorsichtige Unterstützung bei der SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier. Zudem erneuerte die Union ihre auf die Sozialdemokraten gemünzte Forderung, die wirtschaftliche Tätigkeit der Parteien einzuschränken. Hier scheint sich ein Kuhhandel abzuzeichnen, ganz nach dem Motto: "Tust du mir nicht weh, tu ich dir nicht weh." Heiko Habbe, Hamburg Quellen: Empfehlungen der Parteienfinanzierungskommission: www.bundespraesident.de/dokumente/Pressemitteilung/ix_49021.htm
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