Heft 4 / 1999:
Verfassungspotentiale?
50 Jahre Grundgesetz
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50 Jahre Grundgesetz
 

Vor 50 Jahren wurde das Grundgesetz verkündet: für viele ein Anlaß zum Feiern - für uns ein Grund zur kritischen Bestandsaufnahme! Das Grundgesetz enthält nach den Erfahrungen mit dem Unrechtssystem im Nationalsozialismus im ersten Artikel den unabänderlichen Schutz der Menschenwürde: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Es normiert im Gegensatz zur Weimarer Verfassung von 1919 gleich im ersten Abschnitt die Grundrechte, die gegen den Staat durchsetzbaren subjektiven Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Damit hat die Geltung der Grundrechte in der Bundesrepublik einen hohen Stellenwert erreicht, dennoch sind diese Rechte nach wie vor bedroht.
Seit 1949 wurde das Grundgesetz durch über 40 Gesetze geändert. Dies hat im Grundrechtsbereich nur zu minimalen Verbesserungen geführt. Diesen Verbesserungen stehen ganz erhebliche Einschränkungen der Grundrechte gegenüber. Verschlechterungen brachten die Wehrverfassung von 1956, die Notsstandsgesetze von 1968, der sogenannte Asylkompromiß von 1993 und die Einführung des großen Lauschangriffs 1998, der die Unverletzlichkeit der Wohnung erheblich einschränkte.
Nach der Wiedervereinigung gilt das Grundgesetz seit dem 03. Oktober 1990 für ganz Deutschland. Versuche, den Grundrechtsteil im Rahmen der deutschen Vereinigung zu erweitern und auch soziale Grundrechte und weitere Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufzunehmen, scheiterten. Verfassungsentwürfe und Reformvorschläge des "Runden Tisches", des "Verfassungskuratoriums" und der Frauenbewegung blieben weitgehend unbeachtet.
Die Grundrechte sind nicht nur durch einschränkende Änderungen des Grundgesetzes bedroht, sondern auch durch faktische Mißachtung durch die Staatsgewalt und die einschränkende Auslegung der Gerichte. KommunistInnen und GegnerInnen der Wiederbewaffnung sahen sich in der Anfangsphase der alten Bundesrepublik staatlichen Maßnahmen ausgesetzt, die ihre Grundrechte eklatant mißachteten. Später trug der Radikalenerlaß von 1972 dazu bei, daß die Meinungsfreiheit für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nur bei staatstragender politischer Gesinnung galt. Im Zuge des Deutschen Herbstes 1977 wurden die Freiheitsrechte der einzelnen durch die sogenannten Anti-Terror-Gesetze unverhältnismäßig beschnitten.
Heute wird versucht mit Hilfe eines angeblichen "Grundrechts auf Sicherheit" andere Grundrechte einzuschränken. Darüber hinaus sind die Grundrechte durch die Einflußnahme großer Konzerne und Wirtschaftsunternehmen, sowie die zunehmende Kommerzialisierung des öffentlichen Lebens bedroht. Daher bedarf der Kampf um die Geltung der Grundrechte gerade auch in der demokratischen Gesellschaft ständiger Aufmerksamkeit. Daneben haben wir in diesem Heft den Versuch gemacht, das Potential wenig beachteter Grundgesetzbestimmungen - wie beispielsweise Artikel 15 (Sozialisierung) - auszuleuchten.