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Nach der französischen Verfassung muß Frauen und Männern seit Juni 1999
ein gleichberechtigter Zugang zu den Wahlämtern gewährleistet werden.
Aufgrund dieser grundsätzlichen Verpflichtung hat die französische Nationalversammlung
im Januar 2000 konkrete Auflagen für die politischen Parteien formuliert,
die künftig genauso viele weibliche wie männliche Kandidaten aufstellen
müssen. Die dabei vorgenommenen Änderungen des französischen Wahlgesetzbuchs
treten dieses Frühjahr, also genau rechtzeitig vor den französischen Kommunalwahlen,
in Kraft.
In Frankreich gilt für die Kommunalwahlen, die Wahlen zum Senat und zum
Europäischen Parlament das Verhältniswahlrecht, für die Wahlen zur Nationalversammlung
hingegen das Mehrheitswahlrecht. Damit Frauen nicht nur als Kandidatinnen
aufgestellt, sondern auch tatsächlich gewählt werden, müssen nach den
neuen Regelungen auf den Listen für die Kommunalwahlen jeweils drei von
sechs Plätzen von Frauen eingenommen werden und auf den Listen für die
Wahlen zum Senat und zum Europäischen Parlament jeweils abwechselnd ein
Mann und eine Frau aufgeführt sein. Was die Wahlen zur Nationalversammlung
betrifft, haben die Parteien nunmehr die Pflicht, gleich vielen Frauen
wie Männern Wahlkreise zuzuordnen.
Für die Einhaltung der neuen Wahlgesetzgebung sorgen empfindliche finanzielle
Sanktionen. So sähe eine Partei, die nur männliche Bewerber in den Wahlkampf
schicken würde, ihren Anteil an der staatlichen Wahlkampfkostenerstattung
um die Hälfte reduziert.
Daß die Einführung von quotierten Wahllisten in Frankreich bitter nötig
war, zeigt ein Blick in die Statistiken. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten
beträgt 25 Prozent in den Conseils Régionaux, den Parlamenten auf
regionaler Ebene, 6,6 Prozent in den Conseils Généraux, den Parlamenten
auf der Ebene der Départements, 40,1 Prozent in der französischen
Delegation für das Europaparlament, 5,9 Prozent im Sénat, dem "Oberhaus"
und 10,2 Prozent in der Assemblée Nationale, dem "Unterhaus" .
Was den Frauenanteil im Parlament betrifft, liegt Frankreich auf der diesbezüglichen
Rangliste in Europa an vorletzter, weltweit an 52. Stelle.
Liberté, égalité, parité!
In Gang brachte die in Frankreich geführte Debatte über die paritätische
Besetzung von Wahlämtern das 1992 erschienene Buch Au pouvoir citoyennes!
Liberté, égalité, parité (Bürgerinnen an die Macht! Freiheit, Gleichheit,
Parität) von Françoise Gaspard, Claude Servant-Schreiber und Anne Le Gall,
in dem die Gründe für den geringen Frauenanteil in der Politik analysiert
werden und in dem gleichzeitig Vorschläge zu finden sind, wie ihm Abhilfe
zu schaffen ist, darunter die Forderung, daß sämtliche Parlamente, sowohl
auf staatlicher Ebene als auch auf der Ebene der Gebietskörperschaften,
sich aus genauso vielen weiblichen wie männlichen Abgeordneten zusammensetzen
sollen. Zum erstenmal wurde so das Konzept der Parität einer breiten Öffentlichkeit
vorgestellt.
Noch im selben Jahr gründeten sich zahlreiche Frauenverbände, die sich
die paritätische Besetzung der Wahlämter zum Ziel setzten. Viele bereits
existierende Organisationen schlossen sich der Forderung an. Auf einem
Vernetzungstreffen gelang 1993 die Gründung des Dachverbands Femmes
pour la parité (Frauen für die Parität). 1994 wurde die Forderung
nach einer paritätischen Besetzung der Wahlämter schließlich an die Politik
herangetragen. Und tatsächlich traten vier der Parteien, die an den Europawahlen
teilnahmen, mit quotierten Wahllisten an, darunter die sozialistische
Partei und die Grünen. In den folgenden Jahren wurden in die Assemblée
Nationale immer wieder Gesetzesentwürfe eingebracht, mit denen eine
paritätische Besetzung der Wahlämter bewirkt oder zumindest der Frauenanteil
erhöht werden sollte, jedoch ohne Erfolg. Immerhin standen die Kandidaten
bei den 1995 stattfindenden Präsidentschaftswahlen unter einem merklichen
Rechtfertigungsdruck. Sie alle versicherten, daß sie etwas gegen die Unterrepräsentation
der Frauen in der Politik tun wollten, "die einen aus Überzeugung, die
anderen aus Opportunismus", wie die Zeitung Le Monde kommentierte
.
Die Parlamentswahlen von 1997
Am 21. September 1996 traf die sozialistische Partei eine wahrhaft historische
Entscheidung: 165 Wahlkreise sollten bei den kommenden Wahlen Frauen vorbehalten
werden. Bei den aufgrund der Auflösung der Assemblée Nationale
schon 1997 stattfindenden Parlamentswahlen traten immerhin 133 Frauen
für die sozialistische Partei an. Damit waren 27,8 Prozent der sozialistischen
KandidatInnen Frauen. Die restlichen Parteien des linken Spektrums folgten
diesem Beispiel. Bei den kleineren linksradikalen Parteien waren 32,3
Prozent der KandidatInnen Frauen, bei der kommunistischen Partei 26,8
Prozent und bei den Grünen 27,7 Prozent. Demgegenüber sah es bei den Parteien
des rechten Spektrums für die Frauen eher schlecht aus. Bei den Gaullisten
waren 7,7 Prozent der KandidatInnen Frauen, bei der Union pour la démocratie
française (UDF) 8,9 Prozent und beim Front National (FN) 12,1
Prozent .
Unter den KandidatInnen, die dann tatsächlich gewählt werden, sind bei
den Sozialisten 17,1 Prozent Frauen, bei den Kommunisten 13,1 Prozent,
bei den Grünen sogar 37,5 Prozent, bei den Gaullisten hingegen nur 3,6
Prozent und bei der UDF 6,4 Prozent. Für den FN ziehen nur
Männer in die Assemblée Nationale ein . Aus 59 Frauen und 518 Männern
setzt sich die Assemblée Nationale heute zusammen. Nach den gerade
erfolgten Gesetzesänderungen wird das Ergebnis der nächsten Parlamentswahlen
im Jahr 2002 sicher ganz anders aussehen.
Erfolg oder Mißerfolg für die Frauenbewegung?
Das Konzept der Parität hat sich also durchgesetzt. Und das innerhalb
eines relativ kurzen Zeitraums. An sich ein Grund zu feiern, könnte man
meinen. Die mit der paritätischen Besetzung von Wahlämtern einhergehende
Debatte hat jedoch die bereits existierende Aufspaltung der Frauenbewegung
deutlich vertieft.
Innerhalb der Frauenbewegung der siebziger Jahre gerieten zwei Strömungen
immer wieder heftig aneinander. Die Differenzfeministinnen betonten, daß
es zwischen Frauen und Männern unaufhebbare Unterschiede gebe. Nach ihrer
Ansicht müsse das Patriarchat überwunden werden, damit sich das spezifisch
Weibliche voll entfalten könne. Demgegenüber befürchteten die Gleichheitsfeministinnen,
daß die Betonung der zwischen Frauen und Männern existierenden Unterschiede
die weitverbreitete Auffassung bestärke, nach der die Frauen den Männern
in jeder Hinsicht unterlegen seien, und so zu einer Zementierung der Ungleichbehandlung
von Frauen und Männern führe.
Beide Strömungen sind auch heute noch vorhanden. Das war in der Debatte,
die um die paritätische Besetzung von Wahlämtern geführt wurde, deutlich
zu spüren. Interessanterweise findet man sowohl unter den Befürworterinnen
als auch unter den Gegnerinnen des Konzepts der Parität Vertreterinnen
beider Strömungen.
Viele Gleichheitsfeministinnen lehnen die Frauengleichstellung per Gesetz
ab, weil sie darin die offizielle Anerkennung von zwischen Frauen und
Männern bestehenden Unterschieden sehen. Diese Unterschiede hätten jahrhundertelang
eine Rechtfertigungsgrundlage für die Benachteiligung der Frauen dargestellt.
Andere Gleichheitsfeministinnen sind wiederum der Auffassung, daß die
Zeiten sich geändert haben, und daß die paritätische Besetzung von Wahlämtern
nicht in einer neuen Form der Diskriminierung von Frauen münden wird,
sondern, im Gegenteil, die bisher nur im Gesetz vorgesehene Gleichberechtigung
der Frauen auch in der Politik durchsetzen wird.
Eine Reihe von Differenzfeministinnen befürchtet, daß, wenn man den Unterschied
der Geschlechter mit all den Bereicherungen, die dieser mit sich bringe,
der Gleichheit opfere, die Frauen gleichsam sterilisiert würden, und daß
dies zu einer Verarmung der Menschheit führe. Andere Differenzfeministinnen
sind wiederum der Auffassung, daß die Frauen aufgrund ihrer Geschichte
und ihrer aktuellen Situation über ureigene Ressourcen verfügen, aufgrund
derer sie eine ganz andere Politik als die Männer machen werden, daß also
von einer Verarmung der Menschheit überhaupt nicht die Rede sein kann.
Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit?
Gleich mehrere bekannte Verfassungsrechtler sind der Ansicht, daß die
Umsetzung des Konzepts der Parität die Grundfesten der französischen Republik
erschüttere. Grundlage der repräsentativen Demokratie sei das abstrakte
Individuum, oder, wie dies Olivier Duhamel formuliert: "Die Demokratie
kennt weder Schwarze noch Weiße, weder Kleine noch Große, weder Dumme
noch Intelligente, weder Arme, noch Reiche, weder Männer noch Frauen"
. Die Auswahl von RepräsentantInnen nach einem wie auch immer gearteten
Kriterium hebe das Prinzip der strikten Gleichheit aller BürgerInnen aus
den Angeln.
Louis Favoreu, Mitglied des Conseil d´État, des französischen Verwaltungsgerichtshofs,
zitiert in diesem Zusammenhang immer wieder gerne ein Urteil des italienischen
Verfassungsgerichtshofs, der ein ganzes Gesetzespaket zur Parität mit
der Begründung aufhob, daß jede geschlechtliche Differenzierung objektiv
diskriminierend sei, weil dadurch eine Gruppe von Bürgern, die man für
benachteiligt halte, auf Kosten einer anderen Gruppe von Bürgern bevorzugt
werde .
Dieser angeblichen Universalität des Gleichheitsrechts widersprechen die
Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität, indem sie den
Universalismus als männlichen Universalismus entlarven. Die Eigenschaft
der Vernunftbegabung reiche nicht aus, um den Mensch als soziales Wesen
zu charakterisieren. In jeder menschlichen Gesellschaftsform diene der
sexuelle Unterschied als Kriterium für die Rollenverteilung. Indem das
ignoriert werde, werde zugleich auch die Möglichkeit einer Diskriminierung
der Frauen ignoriert.
Die Feministin Elisabeth Badinter brachte in Le Monde ihre Befürchtung
zum Ausdruck, daß das Konzept der Parität im Sinne einer Gleichstellung
von Frauen und Männern dazu führen könnte, daß andere Gesellschaftsgruppen,
etwa ethnische oder religiöse Minderheiten, auf die Idee kommen, entsprechende
Rechte einzufordern. Die Vorstellung, daß man vielleicht eines Tages das
zahlenmäßige Verhältnis der Abgeordneten moslemischen Glaubens zu dem
der Abgeordneten jüdischen Glaubens oder das der homosexuellen Abgeordneten
zu dem der heterosexuellen Abgeordneten gegeneinander abwägen könnte,
habe, so Badinter, etwas schäbiges und erniedrigendes .
Der Verfassungsrechtler Guy Carcassonne wendet demgegenüber ein, daß die
Aufteilung der Menschheit in Männer und Frauen einzigartig sei. Nur hier
ständen sich zwei in etwa gleich große Gruppen gegenüber, die sich nach
absolut objektiven Kriterien auseinanderhalten ließen. Maßnahmen, die
ausschließlich auf die Gleichstellung von Frauen und Männern abzielen,
sind für ihn daher durchaus zu rechtfertigen.
Indira Gandhi, Margaret Thatcher, Benazir Bhutto..
Die Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der Parität bringen
immer wieder ihre Hoffnung zum Ausdruck, daß die Frauen eine ganz andere
Politik machen würden als die Männer. Dagegen spricht die Erfahrung, die
Indien mit Indira Gandhi, Pakistan mit Benazir Bhutto und Großbritannien
mit Margaret Thatcher machen mußte: In keiner Weise unterschied sich die
Politik dieser Regierungschefinnen von der ihrer Vorgänger oder Nachfolger.
Allerdings betonen die Befürworterinnen und Befürworter des Konzepts der
Parität, daß sich diese Frauen in einem von Männern dominierten Bereich
bewegten. Um dort zurechtzukommen, mußten sie sich anpassen. Erst dann,
wenn die Frauen eine kritische Masse darstellten, werde man sehen können,
ob sie tatsächlich eine andere Politik machen als die Männer.
Der Überzeugung, daß die paritätische Besetzung von Wahlämtern, die den
Frauen endlich auch die politische Gleichheit bringt, einen Fortschritt
darstellt, begegnen die Gegnerinnen und Gegner des Konzepts der Parität
mit Skepsis. Wenn Frauen nur deshalb gewählt werden, weil sie Frauen sind,
sei das erniedrigend. Der weibliche Teil der Bevölkerung müsse sich so
zwangsläufig minderbemittelt vorkommen.
Genau das ist jedoch nach Ansicht der Befürworterinnen und Befürworter
des Konzepts der Parität gerade nicht der Fall. Nicht weil sie schwach
oder unfähig seien, sondern weil sie die Hälfte der arbeitsfähigen Bevölkerung
stellen und an den Universitäten mittlerweile sogar in der Mehrheit seien,
müsse den Frauen der Einstieg in die Politik erleichtert werden. Weil
sie den Männern nachweislich in nichts nachstünden, könne die Vorstellung,
Frauen seien minderbemittelt, sofort entkräftet werden.
An die Arbeit!
Schließlich wird von den Gegnerinnen und Gegnern des Konzepts der Parität
eingewandt, daß nicht einzusehen sei, warum die Parteien den Frauen 50
Prozent der zu vergebenden Posten zugestehen sollen, wenn sie nur 30 bis
40 Prozent der Mitglieder stellen. Die Frauen sollen sich nach dieser
Ansicht erstmal an die Arbeit machen und Parteimitglieder werden, dann
könne man weitersehen.
Demgegenüber läßt sich jedoch einwenden, daß die Frauen zum einen gerade
in Frankreich einen sehr engen Stundenplan haben, daß sie über wenig Zeit
verfügen, weil ihre Männer ihnen zumeist die gesamte Arbeit im Haushalt
sowie die Erziehung der Kinder überlassen und sie diese zusätzlich zu
ihrem Job bewältigen müssen. Zudem wüßten die Frauen, schreibt Janine
Mossuz-Lavau, daß sie allein in einer Partei nicht viel bewirken werden,
daß man ihnen weder große Verantwortlichkeiten geben, noch einen Platz
auf der KandidatInnenliste einräumen wird. Bislang sei die Politik eine
männliche Domäne, in der Frauen nur stören.
Von der Idee zur Umsetzung
Um genau dies zu ändern, haben die Befürworterinnen und Befürworter der
paritätischen Besetzung von Wahlämtern nicht nur Forderungen aufgestellt,
sondern sich auch Gedanken um deren Umsetzung gemacht. Konkret ging es
dabei um zwei Möglichkeiten: die Einführung der paritätischen Besetzung
von Wahlämtern durch ein einfaches Gesetz oder durch eine Verfassungsänderung.
Eine einfache Änderung des Wahlgesetzes wäre höchstwahrscheinlich am Widerstand
des Conseil Constitutionnel, des französischen Verfassungsgerichtshofs,
gescheitert. Eine Änderung der Verfassung erschien damit zwar folgerichtig,
jedoch ebensowenig erfolgversprechend. Gemäß Art. 89 der französischen
Verfassung muß eine Verfassungsänderung zunächst von Assemblée Nationale
und Sénat verabschiedet und dann durch eine Dreifünftelmehrheit
im Congrès, der sich aus den Abgeordneten beider Kammern zusammensetzt,
bestätigt werden. Von vornherein stellte sich dabei das Problem, daß es
im Sénat eine konservative Mehrheit gibt.
Daß diese Mehrheit letztendlich gekippt ist, erscheint wie eine kleine
Revolution. Wenn das Konzept der Parität aufgeht, wenn sich also ab demnächst
die politische Verantwortung gleichermaßen auf den Schultern der Männer
wie denen der Frauen verteilt, könnte dies dazu führen, daß Frankreich
erneut zum Vorreiter tiefgreifender politischer Veränderungen innerhalb
Europas wird.
Constanze Oehlrich hat von 1998 bis 1999 zwei Auslandssemester
in Paris studiert und bereitet sich nun in Berlin auf das erste Staatsexamen
vor.
Frauengleichstellung per Gesetz
Am 28. Juni 1999 hat der französische Congrès, der sich aus den Mitgliedern
der Assemblée Nationale und denen des Sénat auseinandersetzt, zwei Verfassungsänderungen
beschlossen:
Artikel 3
Art. 3 der französischen Verfassung, der, vergleichbar mit dem Art. 20
II GG, die Geltung des Prinzips der Volkssouveränität proklamiert, wurde
durch einen Absatz ergänzt, in dem es heißt: "Das Gesetz fördert den gleichberechtigten
Zugang von Männern und Frauen zu den Wahlämtern."
Artikel 4
An den Art. 4 der französischen Verfassung, der, ähnlich wie Art. 21
I GG, politischen Parteien und Gruppierungen besondere Rechte verleiht,
wurde außerdem der folgende Absatz angefügt: "Sie (die politischen Parteien
und Gruppierungen) beteiligen sich an der Umsetzung des im letzten Absatz
des Art. 3 verkündeten Prinzips unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen."
Literatur:
Gaspard, Françoise / Servant-Schreiber, Claude / Le Gall, Anne,
Au pouvoir citoyennes! Liberté, égalité, parité, Paris 1992
Gillot, Dominique, Vers la parité en politique: Rapport au Premier
ministre, Paris 1999, http://www.ladocfrancaise.gouv.fr/cgi-bin
Mossuz-Lavau, Janine, Femmes / Hommes - Pour la parité, Paris 1998
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