Heft 4 / 2002:
Aus dem Westen was Neues
Interessenpolitik durch Rechtsexport
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Überwachung leicht(er) gemacht
 

Mehrere von Mitte des Jahres auf den Weg gebrachten Gesetzen bzw. Gesetzesvorhaben sollen die Überwachungsmöglichkeiten im Bereich der Telekommunikation deutlich erweitern. So etwa ein Ende Mai verabschiedeter Entwurf des Bundesrats, wonach der Polizei die Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate ermöglicht werden soll. Mittels Änderungen u.a. des Telekommunikationsgesetzes sollen diese umfangreichen Zugriff auf Daten aus Festnetz- und Mobiltelefon-, SMS-, Fax- und Internetkommunikation erhalten.
Das heißt, daß die Daten gespeichert werden, damit Ermittlingsbehörden bei Bedarf darauf zugreifen können. Dies steht dem vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil aufgestellten Grundsatz entgegen, dass eine Vorratsspeicherung von Daten zu unbestimmten Zwecken verfassungswidrig ist.
Die Bundesregierung äußerte sich in ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf zurückhaltend, lehnte ihn jedoch nicht völlig ab. Nunmehr hat der Bundestag darüber zu beschließen, was allerdings vor der Wahl nicht mehr zu erwarten ist.
Thüringen, das neben Bayern den Entwurf initiierte, hat mit einem im Juni verabschiedeten Gesetz als erstes Bundesland die präventive Telefonüberwachung eingeführt. Danach kann die Polizei bundesweit Telefonate und E-mailverkehr abhören sowie Verbindungsdaten und -orte feststellen, sofern in Thüringen die konkrete Gefahr einer geplanten Straftat besteht. Ähnliche Änderungen ihrer Polizeigesetze planen auch Hamburg und Baden-Württemberg.
Mit der im Mai still und leise verabschiedeten Neufassung des § 100 i Strafprozessordnung wurde schließlich der - bislang ohne Rechtsgrundlage ohnehin praktizierte - Einsatz so genannter IMSI-Catcher durch die Polizei legalisiert. Damit können u.a. die Gerätenummern und die Standorte von Mobiltelefonen recht genau erfasst werden. Der unionsdominierte Rechtsausschuss des Bundesrats kritisierte die Regelung als nicht weitgehend genug; sie müsse bei allen "Straftaten von erheblicher Bedeutung" greifen.
Mit der Ausweitung von Überwachungsmöglichkeiten steht die Bundesrepublik keineswegs alleine. Eine im Juni verabschiedete EU-Richtlinie gestattet den Mitgliedsstaaten der EU, die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zu Strafverfolgungszwecken einzuführen. Die dänische EU-Ratspräsidentschaft will daraus sogar eine verpflichtende Vorratsspeicherung für ein Jahr machen.
Auf Bundesebene ebenso wie europaweit ist demnach - gleich welchen Ausgang die Bundestagswahlen nehmen - künftig mit einem noch weiteren Ausbau von Überwachungsmöglichkeiten zu rechnen.

Tanja Nitschke, Nürnberg