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Dem Wahren, Guten, Schönen - Wessen Kultur in welchem Staat? (2/1998)

Artikel aus dem Heft als PDFs

Editorial [pdf]

SCHWERPUNKT

Redaktion Forum Recht
Dem Wahren, Guten & Schönen [pdf]

Katharina Ahrendts
Die normative Kraft der Wiederholung [pdf]
Ernst Rudolf Hubers Konzept des „Kulturstaats“

Constanze Oehlrich
Von alten und neuen Kolonialherren [pdf]
Zur Menschenrechtssituation der indigenen Völker

Anna Luczak
Das Patriarchat spricht unverblümt Männerrecht [pdf]

Alexander Böhnke
Die Adresse der Gerechtigkeit? [pdf]

Friederike Wapler
Mit dem Döner in der Hand für mehr Toleranz im Land [pdf]
Was steckt hinter dem Schlagwort der „multikulturellen Gesellschaft“?

FORUM

Jochen Goerdeler
Schweizer Käse mit großen Ohren [pdf]
Der Schutz der Wohnunghat viele Löcher bekommen

Bettina Friedrich
„Arbeitsgelegenheiten‘‘ statt Massenarbeitslosigkeit? [pdf]
Von der langen Tradition der Verknüpfung von Armut und Arbeitszwang

RECHT KURZ [pdf]

AusländerInnen aushungern?
Initiative zur doppelten Staatsbürgerschaft gescheitert
Halbherzige Entschädigungen für Holocaustopfer
Handel mit Hanfsamen verboten
Hochschulrahmengesetz durchgepeitscht

JURISTISCHE AUSBILDUNG

Rainer Kallert
Thesen über die Praxis [pdf]
Anwaltsthesen über die JuristInnenausbildung oder: Die Hoffnungen der Subversion

BAKJ-Beschluß: Integrierte Juraausbildung [pdf]

Sammelsurium [pdf]

Politische Justiz [pdf]

BAKJ [pdf]



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Heft-Cover

Heft-Intro

Kultur ist Staatsaufgabe. In dieser Allgemeinheit mag der These wohl niemand widersprechen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht meint, daß es eine (kultur-)staatliche Aufgabe sei, das freie Kunstleben zu erhalten und zu fördern, so wird niemand daran Anstoß nehmen. Nun drängen sich Fragen auf: Welche Kultur, wessen Kultur ist gemeint, wenn vom Kulturstaat die Rede ist? Der Konflikt um die Rechtschreibreform ist insofern noch vergleichsweise einfach strukturiert, weil hier die kulturstaatlich handelnde Exekutive alle BürgerInnen — gleich welcher kulturellen Identität — gleichermaßen düpiert hat. In der multikulturellen Gesellschaft kann es der Staat aber nur schwer vermeiden, für die Mehrheits- oder Minderheitskultur Partei zu ergreifen. Die Streitigkeiten im Schulsektor um Schleier und Kruzifix belegen dies.

In letzter Zeit mehren sich die Stimmen. denen es nur all zu recht ist, daß der Staat in kulturellen Fragen Partei ergreift: Das Homogenitätsbedürfnis des wieder erstarkenden Nationalstaatsgedankens zeigt an, wie die Konflikte zu entscheiden sind. Dabei soll dem Staat ein Kulturgestaltungsrecht zukommen, das bei der Aberenzung der Kultur von Nicht-Kultur beginnt und bei der Entscheidungskompetenz über Bildungsziele endet. Zurückgchend aufdas Kulturstaatskonzept von Ernst Rudolf Huber soll uns weisgemacht werden, daß der Staat nur durch kulturelle Homogenität zusammengehalten wird. So wird der Kulturstaat zum Instrument gegen die faktische Multikulturalität. Dieser Kulturkampfrichtet sich nicht nur gegen die aus der ethnischen Pluralität folgende Multikulturalität. Die kulturelle Emanzipation sogenannter „neuer Minderheiten'“ (z.B. Schwule und Lesben) kann dabei genauso unter die Räder des „gesunden Kulturempfindens‘ der selbsterklärten Mehrheit kommen wie die „Gegenkultur” freier Schulen und autonomer Kulturzentren. Probleme entstehen auch dort, wo der Staat auf vorstaatliche kulturelle Phänomene, etwa die Sprache, zugreift. Wie eine im Ursprung nicht notwendigerweise durch staatlichen Zwang erzeugte kulturelle Dominanz durch die Rückkopplung mit staatlichem Handeln noch verstärkt werden kann, z.B. in der patriarchal geprägten Rechtssprache. Wenn wir der Frage nach der Vefaßtheit der multikulturellen Gesellschaft nicht mit einem Rollback zum normativ-homogenen Nationalstaat beantworten wollen, stehen wir vor einer Herausforderung: der  Herausforderung, mit rechtlichen Instrumenten den Ausgleich kultureller Konflikte zwischen Mehrheitsprinzip und Minderheitenschutz auszubalancieren. Denn die Konflikte dem freien Spiel gesellschaftlicher Kräfte zu überlassen, hieße, Minderheiten schutzlos dem Assimilierungsdruck auszusetzen. Staatliche Steuerung im kulturellen Bereich ist insoweit unverzichtbar. Sie muß aber das Nebeneinander der Kulturen und Lebensstile anerkennen und sich an den Grundrechten und nicht am nationalstaatlichen Homogenitätsbedürfnis orientieren, denken

Eure Reds



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