• Skip to main content
  • Skip to secondary menu
  • Skip to primary sidebar

  • Startseite
  • Recht Kurz
  • Aktuelles Heft
  • Ersti*Heft
  • Heft-Archiv
  • Über uns
  • Abonnieren
  • Autor*innenaufruf
  • Impressum

Main Content

Aus dem Schwerpunkt

Mehr Diversität wagen

Von Lara Mann / Hannah Kull

Seit Jahrzehnten klagen Studierende an den juristischen Fakultäten über stereotypisierende und sexistische Ausbildungsliteratur. Weitere Lebensrealitäten außerhalb eines binären Geschlechtersystems erfahren erst gar keine Beachtung. Mit Blick u.a. auf das Lehrpersonal an den Fakultäten wird deutlich, dass es um viel mehr geht als diskriminierende Ausbildungsliteratur.

Der Fundamentalismus der Mitte

Von Nora Pohlmann

Die neue Bundesregierung stellt eine Streichung des § 219a StGB in Aussicht. Bisher war das auf Grund von Widerstand aus der CDU nicht möglich. Mit Blick auf den organisierten „Lebensschutz“ innerhalb der Partei ist das nicht verwunderlich. Dieser unterhält Verbindungen zur Neuen Rechten und war bis vor kurzem in der Parteispitze vertreten.

Nicht nur der Anschein einer Diskriminierung

Von Luisa Lehning

Die Hämotherapierichtlinie regelt den Blutspendeausschluss von Personen mit erhöhtem Risiko von Infektionskrankheiten, das insbesondere bei „sexuellem Risikoverhalten“ vorliegen soll. Die darauf basierende, vielfach kritisierte Regelung zur Zurückstellung von homosexuellen Männern und trans* Personen wurde im September 2021 aktualisiert. Kann die Neuerung dem Anspruch ihrer Herausgeber:innen gerecht werden?

Keine Gleichheit im Gesetz?

Von Tabea Nalik

Auch nach 16 Jahren Angela Merkel kennt unser Grundgesetz nur den männlichen Bundeskanzler. Natürlich: Frauen und nicht-binäre Personen sind in generisch maskulin formulierten Gesetzestexten mitgemeint. Doch eine explizite Benennung käme nicht nur den von struktureller Diskriminierung betroffenen Personengruppen, sondern auch der Demokratie selbst zugute.

Mehr zum Schwerpunkt

Aus dem Forum

Die Verurteilung von Femiziden

Von Laura Leogrande

Deutsche Gerichte tun sich schwer damit, die geschlechtsspezifischen Tatmotivationen eines Femizids zu erkennen und in der Verurteilung zu berücksichtigen. Möglicherweise könnte die Schaffung eines spezifischen Straftatbestandes oder eines frauen- beziehungsweise geschlechtsspezifischen Strafschärfungsgrundes eine konsequentere Verfolgung von Femiziden gewährleisten.

Mehr aus der Kategorie Forum

Primary Sidebar

Recht Kurz

Verkehrte Welt

Soziale Netzwerke: Löschen erlaubt!

Urteil zum Recht auf Sterben in Haft

Sterbefasten im Gefängnis

Arbeitszeiterfassung ist (schon) Gesetz

Weitere ReKus

Forum Recht auf Twitter

Twitter feed is not available at the moment.

Recht Kurz Reloaded

Wie in Ausgabe 3/21 (S. 87) angekündigt, erfährt unsere beliebte Rubrik "Recht Kurz" ein Update. Eingesendete ReKus werden ab sofort vor der Printveröffentlichung hier auf unserer Homepage veröffentlicht.

Copyright © 2023 · Log in