Die in der Tradition von Repressionspolitik stehenden Waffenverbotszonen (WVZ) haben nach 2021, als ein Gericht die Leipziger Verbotszone aufgrund einer fehlenden Subdelegation kippte, die zweite gerichtliche Niederlage erhalten. Diesmal durch ein Oberverwaltungsgericht (OVG), (Urteil vom 28.09.2023 – 3 K 208/21).
Jedoch sah das OVG Magdeburg auch dieses Mal nicht inhaltliche Punkte als entscheidungserheblich. Vielmehr sei die Verordnung bereits deswegen formell rechtswidrig, weil die § 42 Abs. 5 und Abs. 6 Waffengesetz (WaffG) die Polizeiinspektion als subdelegierte Behörde nicht dazu ermächtige, Waffenverbotszonen direkt durch Rechtsverordnungen zu erlassen, sondern nur durch diese vorzusehen, dass eine WVZ durch Verwaltungsakt angeordnet werden kann.
Die klagende Seite hatte zentral angeführt, dass der ihrer Meinung nach streng auszulegende Tatbestand einer signifikant erhöhten „Gefährlichkeit“ eines Ortes (§ 42 Abs. 5 und Abs. 6 WaffG) nicht vorliege. Des Weiteren würden WVZ ihren Zweck verfehlen, da sie „Kriminalität“ lediglich in andere Stadtgebiete verdränge und nicht mindere. Die Evaluation der Leipziger Waffenverbotszone belegt zudem, dass sich das Sicherheitsgefühl der Bewohner*innen durch die erhöhte Polizeipräsenz verschlechtert statt verbessert hat. Die Stigmatisierung bestimmter Orte als grundsätzlich gefährlich sei damit, wie auch kriminologische und soziologische Studien belegen, zur Kriminalitätsbekämpfung nicht geeignet und stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte dar.
Obwohl eine inhaltliche Auseinandersetzung des OVG mit diesen Argumenten begrüßenswert gewesen wäre, ist das Urteil ein großer Erfolg. Sollte das Bundesverwaltungsgericht bei der von der Antragsgegnerin mittlerweile eingelegte Revision die Argumentation des OVG bestätigen hätte dies Auswirkungen über Sachsen-Anhalt hinaus. Da soweit ersichtlich bundesweit jede Waffenverbotszone durch Rechtsverordnungen erlassen wurde, wären mit Bestätigung des Urteils alle zeitgleich unwirksam.
Das vorliegende Rechtsverfahren beruhte auf einer aufwändig vorbereiteten strategischen Prozessführung und wurde durch eine Law Clinic ermöglicht.