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Jugendliche - nicht für voll genommen (1/1999)

Artikel aus dem Heft als PDFs

Editorial [pdf]

SCHWERPUNKT

Jugendliche – nicht für voll genommen [pdf]
Redaktion Forum Recht

Diskriminierung und kein Ende [pdf]
Zur Lage jugendlicher MigrantInnen
Marcus Lippe

Potentielle Kriminelle [pdf]
Der sozialpolitische Paradigmenwechsel von einer Politik der Emanzipation zum Kampf gegen das Böse
Florian Rödl

Rechte Alltagskultur im Osten – Was tun? [pdf]
Matthias Gärtner

Wahlrecht für Kinder – ohne Altersgrenze [pdf]
Martin Wilke

Erziehungsgedanken [pdf]
Anna Luczak

FORUM

Kleiner Abgesang auf das traditionelle Recht in Afrika [pdf]
Selbstjustiz bei Diebstahl in Benin als Beispiel für die Modernisierung des afrikanischen Rechts
Simon Paulenz

New York, New York [pdf]
Daniel Kilpert

Interpretation für Volk und Führer [pdf]
Juristische Methodik im Nationalsozialismus am Beispiel von Karl Larenz
Tobias Lieber

AUSBILDUNG

Einphasigkeit nicht mehrheitsfähig [pdf]   
Tobias Lieber

RECHT KURZ [pdf]

Höchstrichterliche Geschmacklosigkeit — Freispruch im Fall Oliver Neß
Beschränkte Immunität — Pinochet vor Gericht
Bayerischer Abwegzu $ 218: Sackgasse mit Schlupfloch?
Aufenthaltsverbote haben Konjunktur
Aus für das MAI
Vergewaltigung ist Folter

Sammelsurium [pdf]

Politische Justiz [pdf]

BAKJ [pdf]



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Heft-Cover

Heft-Intro

Das Recht der Jugend ist in Bewegung geraten. Am 1. Juli 1998 wurde das Kindschaftsrecht geändert. Das Opferschutzgesetz soll auch mißbrauchte Kinder vor quälenden Aussagen vor Gericht schützen. In immer mehr Kommunen werden Jugendparlamente oder Jugendräte eingerichtet, um Jugendliche stärker in politische Arbeit ın den Kommunen einzubinden. In immer mehr Ländern wird das aktive Wahlrecht für Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre gesenkt. An diese beim ersten Hinschauen positiven Entwicklungen scheinen die Herrschenden bei genauerer Betrachtung allerdings Bedingungen zu knüpfen. Der Leistungsdruck auf Jugendliche war noch nie so groß wie heute. Kinder haben immer weniger die Möglichkeit Kind zu sein, sondern werden relativ früh mit Erwachsenen Maßstäben gemessen. Gleichzeitig werden Jugendliche in der öffentlichen Meinung immer mehr zu potentiellen GewalttäterInnen stilisiert.

Die Situation wird noch dadurch verschärft, daß sich der Staat im Zusammenhang mit der sogenannten „Deregulierung“ immer mehr aus einer aktiven Jugendpolitik zurückzieht. Immer mehr Jugendeinrichtungen werden geschlossen. Das Netz der Familienberatungsstellen wird dünner. Die Politik verabschiedet sich schrittweise von der Idee der Chancengleichheit in der Bildungspolitik. Statt dessen wird von konservativer Seite der Ruf nach härteren Strafen auch gegen jugendliche StraftäterInnen immer lauter. In diesem Zusammenhang wird Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre gefordert und das Jugendstrafrecht nur noch in Ausnahmefällen für die 18-21 jährigen anzuwenden. Es scheint fast so, daß die herrschenden Jugendpolitik als Teil der Sozialpolitik nur noch in Verbindung mit Strafrechtsprävention verstanden wird. In den neuen Bundesländern führt dies zur absurden Situation, daß sich mehr um die rechtsextremistischen Jugendliche gekümmert wird, als um deren Opfer.

Auswirkungen hat eine solche Politik aber hauptsächlich für die sozial Schwachen. Noch prekärer stellt sich die Lage für jugendliche MigrantInnen dar. Zwar verspricht die vereinfachte Einbürgerung und die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft auch gerade Verbesserung für die Jugendlichen. Doch ist nicht jede Diskriminierung vom Paß abhängig. Außerdem müssen sich die Jugendlichen ohne deutschen Paß weiterhin mit Visumspflicht und Asylbewerberleistungsgesetz rumschlagen.



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