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NS-Unrecht – Kontinuität und Gegenwart (2/2007)

Artikel aus dem Heft als PDFs

SCHWERPUNKT

Intro [pdf]
NS-Unrecht – Kontinuität und Gegenwart

“Würg mit dem Paragraphen” [pdf]
Eine kurze NS-(Un-)Rechtsgeschichte
Jean-Claude Alexandre Ho

Deutsche Lebensläufe [pdf]
Wie deutsche Rechtswissenschaftler nach 1945 weiter lehrten und schrieben
Moritz Assal

Banden bekämpfen [pdf]
Die Kriegsverbrechen der SS-Truppen in Italien bleiben ungesühnt
Stephen Rehmke

Kriminalpolitik und Zeitgeist [pdf]
Gefahren und Folgen einer Historisierung des Nationalsozialismus für die deutsche Kriminalpolitik
Tobias Mushoff

Vom Verdrängen zum Weichspülen [pdf]
Anwaltliche Geschichtspolitik nach dem Ende der Tätergeneration
Hannes Püschel

Zwangsarbeit vor Gericht [pdf]
Die deutsche Abwehr von Entschädigungsansprüchen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter/innen
Nora Markard/Ron Steinke

Todesstrafe für Saddam Hussein [pdf]
Völker- und strafrechtliche Implikationen
Clemens Müller

Spitzel im Namen des Gesetzes [pdf]
Die Pläne der Großen Koalition für eine allgemeine Kronzeugenregelung
Isabel Erdem

Jura feministisch studieren [pdf]
Rezension des Studienbuches “Feministische Rechtswissenschaft”
Cathrin Zengerling

RECHTKURZ [PDF]

Heimliche Vaterschaftstests verfassungswidrig
Lena Dammann

Online-Bespitzelung rechtswidrig
Karl Marxen

Keine Entschädigung für Kalavryta
Stephen Rehmke

Family Reconstructed
Cathrin Zengerlin

POLITISCHE JUSTIZ

Unanständige Behandlung – Anti-Terror-System – Ende gut für „Nix gut“ – Angepeilt [pdf]

SAMMELSURIUM

Dem Unrecht wehren – auch in der DDR – Wolfgang Abendroth: Arbeiterbewegung – Demokratie – Staat. Leben und Werk des Marburger Wissenschaftlers – „Nie wieder Faschismus! Nie wieder Horrido!“ – G8-Gipfel in Heiligendamm [pdf]



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Heft-Cover

Heft-Intro

Nach Ende des großen Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozesses ließ die US-Regierung zwischen 1946 und 1949 zwölf Nachfolgeprozesse gegen die Spitzen des Nationalsozialismus in Wirtschaft, Militär, Diplomatie, Wissenschaft, Ärzteschaft und Justiz führen.
Weitere Kriegsverbrecher wurden vor britische, amerikanische, französische und sowjetische Militärgerichte in den vier Besatzungszonen Deutschlands gestellt. Die hier beispielhaft abgebildete Szene stammt aus dem Hamburger Curio-Haus-Prozess von 1946 gegen die SS-Schergen des Konzentrationslagers Neuengamme. Die Gerichtsverfahren dokumentierten umfangreich, welch weite Teile der deutschen Bevölkerung an den Verbrechen des Nationalsozialismus beteiligt waren. Die Prozesse der Alliierten gegen die NS-Verbrecher jähren sich in diesen Tagen zum sechzigsten Mal. Allerorts wird ihrer Vorbildfunktion für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und für die Entwicklung des internationalen Strafrechts feierlich gedacht und zeitgeschichtlich erinnert. Selten kommt dabei zur Sprache, dass sich die Justiz der Bundesrepublik in den nachfolgenden Jahrzehnten diesem Vorbild bis auf wenige Ausnahmen verweigerte. Der Ungeist der „furchtbaren Juristen“ (Ingo Müller) – die in den fünfziger und sechziger Jahren eine effektive Strafverfolgung von NS-TäterInnen verhinderten – scheint sich bis heute nicht verflüchtigt zu haben. Wie sich den nachfolgenden Beiträgen zur Gegenwart und Kontinuität des NS-Unrechts entnehmen lässt, ist noch immer keine angemessene und für die Opfer zufriedenstellende juristische Aufarbeitung des NS-Unrechts festzustellen. Vielmehr sind die Folgen der NS-Verbrechen weiterhin Gegenstand aktueller juristischer Auseinandersetzungen. Unsere AutorInnen beschäftigen sich mit Lebensläufen von NS-Juristen in der Wissenschaft und Lehre der Bundesrepublik (Seite 44), der unterlassenen Strafverfolgung von SS- und Wehrmachtsverbrechen in Italien (Seite 46), dem Fortbestand der nationalsozialistischen Verbrechenslehre in der Kriminalpolitik (Seite 50), der Erinnerungspolitik des Deutschen Anwaltsvereins (Seite 54) sowie der Abwehr von Entschädigungsansprüchen ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen (Seite 56). Die historischen Gegebenheiten bedingen es im übrigen, dass in den Beiträgen stellenweise auf die sonst übliche geschlechtsneutrale Sprache bewusst verzichtet wird. Der Themenschwerpunkt wird inhaltlich in der kommenden Ausgabe von Forum Recht mit Beiträgen fortgesetzt, die in diesem Heft leider keinen Platz mehr gefunden haben. Er beginnt mit einer kurzen Einführung zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus.
Redaktion Forum Recht


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