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Bilderverbot – Was kommt nach der Rechtskritik (3/2013)

Artikel aus dem Heft als PDFs

EDITORIAL [pdf]

SCHWERPUNKT

Intro [pdf]
Bilderverbot – Was kommt nach der Rechtskritik

Zum Recht der Kritik [pdf]
Von der Einheit der Rechtsbilder in Kritik und Affirmation
Andreas Engelmann

Emanzipatorische Rechtlosigkeit [pdf]
Über das Absterben des Rechts im Kommunismus
Simon Birnbaum

Kritik am Strafrechtssystem
Die Unvereinbarkeit des Strafrechts mit einer mündigen Gesellschaft
Veronika Claassen

Das Absterben des Rechts bei Eugen Paschukanis [pdf]
Eine Kritik der allgemeinen Rechtslehre
Anna Gomer und Stefanie Mockert

Vom Naturrecht zur Systemtheorie [pdf]
Die Menschenrechtsproblematik der Moderne
Mônica Danielle de Castro Weitzel

Wieso, weshalb, warum – bleibt Jura dumm? [pdf]
Perspektiven eines Leitbildes
Janwillem van de Loo und Marinus Stehmeier

Feministisch streiten [pdf]
Ein Bericht vom 39. Feministischen Juristinnentag (FJT)
Lea Boos

RECHT KURZ [pdf]

Peinlich ist noch nicht persönlich
Lea Boos, Marburg

„Ready to fuck“ – not ready to be patented
Thorsten Deppner, Berlin

Beihilfe zur Abtreibung durch Information?
Katharina Günther, London

Notwehr und Nazis
M. S., Freiburg

Sitzplätze im NSU-Prozess für ausländische Medien
Nils Schmeltzer, Marburg

Deal or no deal?
Katharina Günther, London

POLITISCHE JUSTIZ [pdf]

20 Jahre „Asyl-Kompromiss“ – BAW wieder kreativ gegen Linke – Tschüss Prozesskostenhilfe?

SAMMELSURIUM [pdf]

Verfassungsschutz abschaffen!? – Deutschland verurteilt wegen rassistischer Äußerungen Sarrazins – Die PKS Berlin 2012 und wie sie rassistische Denkweise nährt

BAKJ-SEITE [pdf]

You’re not alone – BAKJ-Kongress in Hamburg gut besucht



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Heft-Cover

Heft-Intro

Den Fragen, wie Recht sich konstituiert, woher es kommt, was es kann und was es denn nun eigentlich ist, wird in vielen verschiedenen Denkströmungen nachgegangen. Die Beantwortung dieser Fragen lässt sich zumeist schon als Kritik formulieren. Ob eine herrschaftsfreie Gesellschaft das Recht braucht oder ob letzteres die Entstehung des ersteren immer verhindern muss, ist Gegenstand einer vielfach geführten Diskussion. Der von Adorno geprägte Begriff des „Bilderverbots“ konstatiert die Gefahr einer Kritik, die auf die Konstruktion zukünftiger Gesellschaftsutopien zielt, Bestehendes eben nicht zu überwinden, sondern in Zukünftiges einzuschreiben. Eine Kritik muss sich also vorrangig an der Dekonstruktion und Diskussion des Bestehenden abarbeiten.

Veronika Claassen setzt sich in ihrem Artikel kritisch mit dem Strafrechtssystem auseinander und hinterfragt die Funktionalität und ideologische Konsistenz der Strafzwecke in der bürgerlichen Zivilgesellschaft. Schließlich findet sich auch das Thema Ausbildungsreform in diesem Heft, denn Rechtskritik beginnt in der Ausbildung und sollte dort ermöglicht und gefördert werden. Wie es um die tatsächlichen Zustände an den Rechtsfakultäten bestellt ist, zeichnen Janwillem van de Loo und Marinus Stehmeier in einer Historie der Ausbildungsreform nach. Welches Bild des Rechts die Kritik überhaupt zum Gegenstand hat, fragt Andreas Engelmann in seiner Darstellung des Kelsen-Ehrlich- Streits. Sodann diskutiert Simon Birnbaum, ob Recht für die Emanzipation von den kapitalistischen Verhältnissen nicht doch gebraucht wird. An dieser Stelle knüpfen auch Anna Gomer und Stefanie Mockert an, indem sie sich mit Eugen Paschukanis als einem der wichtigsten Vertreter marxistischer Rechtskritik auseinander setzen. Welche Funktion Menschenrechte in der Moderne haben und welche Deutungsansätze in Vergangenheit und Gegenwart vertreten werden, erklärt uns Mônica Danielle de Castro Weitzel.

Lasst auf Kritik auch Action folgen! Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!



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