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Bodensatz – Grundsätzliches zur Verfassung (4/2018)

Artikel aus dem Heft als PDFs

SCHWERPUNKT

Intro [pdf]

Neutraler Staat oder christliches Abendland [pdf]

Zwischen Neutralitätsgebot und „Kreuz-Erlass“

Jan Gebhardt

Die Anmaßung der Ämter [pdf]

Der Verfassungsschutz als Hegemonieapparat

Moritz Assall

„Aufruhr als Verfassung“ [pdf]

Versuch einer anarchistischen Verfassungstheorie

Vincent Hesselmann

Kant und die Menschenwürdegarantie [pdf]

„Metaphysik der Sitten“

Lars Mehler

FORUM

Vergeschlechtliche Resozialisierung [pdf]

Mutter-Kind-Heime im Strafvollzug

Stella Schäfer / Hannah Hecker

Anarchistische Rechtskritik „[pdf]

Am Beispiel von Peter Kropotkin

Frederik Fuss

AUTOR_INNEN AUFRUF [PDF]

RECHT KURZ [PDF]

Viel Anerkennung und wenig Geld für Pussy Riot

Paul Kolfhaus

Ans Bett gefesselt

Michal  Armbruster

Antisemitisch aber kein Antisemit

Michale Salomon

Auf Schnitzeljagd nach Ermächtigungsgrundlage

Malte Stednitz

Keine Waffen für NPD-Kandiaten

Tim Vosshenrich

Gleichberechtigung vor religiösem Wahn

Johannes Weil

„Cut out the gold“

Tim Wolff

Spiessige Nachbarn, Whirlpoolsex und Softairpistole

Senta Hirscheider



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Heft-Cover

Heft-Intro

Vor 230 Jahren wurde in den USA die erste moderne Verfassung ratifiziert. In Europa geschah dies das erste Mal 1791 in Polen, genau dort wo dieser Tage Bürgerrechtler*innen vor der Aushöhlung verfassungsrechtlich garantierter Freiheitenwarnen. Mehr als 155 Jahre später, zwischen Mai 1948 und Juni 1949 tagte der parlamentarische Rat in Bonn, um das Grundgesetz zu erarbeiten und ungefähr zur selben Zeit wurde auch in der DDR die erste (von insgesamt drei) Verfassungen erlassen. Aber was macht eine Verfassung eigentlich aus? Schützen diese fast schon sakral verehrten Gesetze ihre Bürger*innen vor Willkür und Machtmissbrauch? Oder zementiert sie eigentlich nur den status quo mit all seinen Herrschaftsmechanismen? Und: Ist eine Verfassung ohne Staat denkbar?

Zu Beginn dieser Ausgabe stellt Jan Gebhard den sog. Kreuzerlass auf den Prüfstand und arbeitet heraus, in wieweit das Christentum in der deutschen Verfassung verwurzelt ist (S.109-111). Den Verfassungsschutz verbindet zwar wenig mit Religion, dennoch arbeitet er ähnlich mancher religiösen Vorstellung eines Gottes: Unsichtbar, trotzdem omnipräsent und mit erheblicher Macht. Auf den Seiten 112- 114 nähert sich Moritz Assall dem Verfassungsschutz mithilfe Gramscis Hegemoniebegriff.

Einen Gesellschaftsentwurf jenseits starrer Strukturen stellt Vincent Heßelmann in seinem Artikel „Aufruhr als Verfassung“(S. 115-118) vor. Im Kern der Verfassung setzt Lars Mehler an, indem er den Menschenwürdebegriff und dessen Verwendung im Grundgesetz mit der kantianischen Konzeption vergleicht (S.119-123).

Wie die Verfassung und die aus ihr folgenden Gesetze auf den Menschen wirken und ihn verändern können macht Hannah Heckers und Stella Schäfers Beitrag „Vergeschlechtlichte Resozialisierung am Beispiel der Mutter-Kind Heime“ (S.124-128) deutlich.

Zuletzt (S.129-131) rekonstruiert Frederic Fuß mit Kropotkin die Idee anarchistischer Rechtskritik.

Eine durchweg gute Verfassung beim Lesen wünscht euch Eure Forum Recht Redaktion

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