Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat am 05.06.2018 entschieden: Nur wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten rechtfertigen eine Befristung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz bei studentischen Hilfskräften und auch nur diese Tätigkeiten fallen in den Anwendungsbereich des Tarifvertrags für studentische Hilfskräfte (TV-Stud) (Az. 7 Sa 14 3/18).
Die Klärung der Frage, welches Gesetz und welcher Tarifvertrag auf studentische Hilfskräfte anzuwenden ist, kam vor Gericht, weil eine Informatikstudentin gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrags und für die Bezahlung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) geklagt hatte. Das LAG gab ihr Recht, da sie als Beschäftigte der Zentraleinrichtung des Computer- und Medienservices keine wissenschaftsspezif schen Aufgaben verrichtete. Die Vergütung nach dem TV-L ist weitaus höher als nach dem TV-Stud.
Die Humboldt-Universität zu Berlin hat bereits ihre Schlüsse aus dieser Rechtsprechung gezogen. Sie hat die Verträge derjenigen Studierenden nicht verlängert, die nach dem Urteil nicht unter den TVStud fallen würden. Sie drückt sich vor der Bezahlung höherer Löhne. Die Humboldt-Universität fährt die Strategie, die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes abzuwarten. Das Gesetz soll Rechtssicherheit für die Universitäten schaf en. Für die Studierenden würde es eine Einstufung nach dem bisherigen TV-Stud bedeuten. Dass es überhaupt einen Tarifvertrag für studentische Mitarbeiter*innen in Berlin und Brandenburg gibt, ist eine regionale Besonderheit, die mühsam erkämpft wurde.
Auch für die Studierenden sind die Konsequenzen daraus, dass die Verträge der Beschäftigten in Service, Technik und Verwaltung nicht verlängert wurden, spürbar: In der Hauptbibliothek der Humboldt-Universität, dem Grimm-Zentrum, wurden seit dem Beginn des Wintersemesters 2018/19 die Öf nungszeiten reduziert und in der studentischen Sozial- und Bafögberatung wurden of ene Stellen nicht besetzt.
Die Unis wollen Geld sparen – verständlich bei den knappen Haushalten. Dass die Kosteneinsparung durch Personalmaßnahmen erfolgen soll, ist nicht hinzunehmen. Die Student_innen erledigen oft Arbeiten, die eigentlich durch einen unbefristeten Mittelbau gestemmt werden müssten. Dennoch sind Student_innen auf die Möglichkeit des Zuverdienstes bzw. ihrer grundlegenden Finanzierung durch die Jobs an den Universitäten angewiesen. Auf gute Bezahlung wollen sie so oder so nicht verzichten. Im „Streikjahr“ 2018 haben die organisierten studentischen Beschäftigten erfolgreich eine Lohnerhöhung erkämpft.