Im September 2022 blockierten Aktivist*innen der „Unfreiwilligen Feuerwehr“ erfolgreich das Kraftwerk Jänschwalde der LEAG in der Nähe von Cottbus. Aufgrund der mehrstündigen Blockade konnten 4800 Tonnen CO2 eingespart werden. Die unverhältnismäßige Reaktion des Staates blieb nicht aus: Gegen die Aktivist*innen, die ihre Identität nicht angeben wollten, wurde unmittelbar danach Untersuchungshaft verhängt. Nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 Strafprozessordnung darf selbst auf Kleinigkeiten mit Freiheitsentzug reagiert werden, wenn eine Person nicht identifizierbar ist. Die meisten Aktivist*innen gaben bald darauf ihre Identität an und wurden aus der Haft entlassen. Ava und Ralph blieben anonym. Nach zwei Monaten U-Haft wurden sie in erster Instanz zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie legten Berufung ein und konnten am 13.12.2022 aufgrund einer erfolgreichen Haftbeschwerde den Knast verlassen, obwohl sie weiterhin anonym sind! Sie argumentierten erfolgreich, dass die weitere U-Haft bis zum Berufungsprozess unverhältnismäßig wäre und dass die Anonymität alleine kein Grund für die Annahme einer Fluchtgefahr sei. Es läge auch im Interesse von Ava und Ralph, zum Berufungsprozess zu erscheinen. Dort würden sie für einen Freispruch argumentieren, anstatt in ihrer Abwesenheit rechtskräftig zu verurteilt werden. Dass die beiden ohne Adresse angeblich nicht geladen werden könnten, wurde gelöst, indem die Ladungen über die Anwält*innen zugestellt wurden.
Zwischenzeitlich zeigte sich der Staat von einer anderen absurden Seite: Auf einer Solidaritätskundgebung sah sie sich die Polizei durch den Spruch „Klimakrise löschen – Knäste abfackeln!“ zu einer Strafanzeige herausgefordert. „Knäste abfackeln!“ stelle einen Aufruf zu Straftaten dar. Mittlerweile ist das Verfahren eingestellt.
Der Berufungsprozess fand im Sommer 2023 statt. Er begann mit einem Antrag von Ava und Ralph, den Prozess in die Kohlegrube zu verlegen. Der Antrag wurde abgelehnt. Als Ava und Ralph am zweiten Prozesstag nicht für den Richter aufstehen wollten, reagierte dieser mit 200 € Ordnungsgeld, eine rechtliche Auseinandersetzung mit der Argumentation der Anwält*innen verweigerte er hingegen vollständig. Das Urteil lautete wieder vier Monate Haft. Revision wurde eingelegt. Auch gegen die weiteren Aktivist*innen stehen in den nächsten Monaten die Prozesse in Cottbus an. Die LEAG hat zudem angekündigt, die Umsatzeinbuße von über Millionen Euro rechtlich geltend zu machen. Eine Forderung hat die Aktivist*innen aber noch nicht erreicht.