Es ist noch nicht lange her, dass der sächsische Verfassungsschutz (VS) Schlagzeilen machte, weil das #wirsindmehr-Konzert in Chemnitz im sächsischen Verfassungsschutzbericht 2018 auftauchte. Wie damals von öffentlicher Seite wird auch in einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden (AZ 6L447/19) bezüglich der Punkband Dr. Ulrich Undeutsch kritisiert, dass der sächsische VS die Kategorisierung als „linksextrem“ nicht angemessen begründet. Dem VS wurde nun angeordnet, die Teile seines Berichts aus dem Internet zu entfernen sowie die Verbreitung der gedruckten Version zu unterlassen bzw. die entsprechenden Passagen unkenntlich zu machen, welche sich auf die Band beziehen.
Das VG nimmt in seinem Beschluss einen ungerechtfertigten Eingriff in die Kunstfreiheit und in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Band an. Die Erwähnung im Bericht sei „tatsächlich geeignet, sich abträglich auf ihr Bild in der Öffentlichkeit auszuwirken und ihr gegenüber damit eine „mittelbar belastende negative Sanktion“ darzustellen.“ So erlitt die Band ein aus der Nennung resultierendes Auftrittsverbot. Das VG stellt dazu die besondere Bedeutung des Verfassungsschutzbericht heraus: Dieser sei eine „grundsätzlich geeignete Vorkehrung zur Information der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen“ durch die „die Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden [soll], Bestrebungen nach § 2 SächsVSG selbst zu beurteilen (…).“ Dabei sei zwischen bloßen Vermutungen und tatsächlichen Anhaltspunkten für extremistische Bestrebungen zu unterscheiden. Liegt nur eine Vermutung vor, so ist dies mindestens entsprechend zu kennzeichnen. Der Leser soll die vom VS gezogenen Wertungen nachvollziehen können.
Bei den Angaben zu Dr. Ulrich Undeutsch handle es sich um bloße Vermutungen. Einerseits rekurriere der VS auf Auftritte im Rahmen von als „linksextremistisch“ bezeichneten Veranstaltungen. Der Bericht enthalte außerdem lediglich Verweise auf die Thematisierung von „Antirepression“, „Antifaschismus“ oder „Ablehnung des Systems“ in den Texten der Band, was aber nicht näher belegt werde.
Kurze Zeit später stimmte der sächsische VS freiwillig dem Eilantrag der Band „Endstation Chaos“ zu, welche ebenfalls im sächsischen Verfassungsbericht 2018 als „linksextremistisch“ aufgeführt wurde und sich ebenfalls mit Auftrittsverboten konfrontiert sah. Dies bestätigt den Eindruck eines sächsischen Verfassungsschutzes, der es mit der Verunglimpfung als linksextremistisch nicht besonders genau nimmt.