Heft 1 / 2001:
Fragwürdige Dienstleistung
Bundeswehr im Umbruch
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Meilenstein im internationalen Schutz von Frauenrechten
 

Am 22.12.2000 begann ein neues Zeitalter für den internationalen Schutz von Frauenrechten: das am 6.10.1999 verabschiedete Zusatzprotokoll zur Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) ist in Kraft getreten.
Dieses Zusatzprotokoll enthält zwei neue Verfahren zum Schutz der durch die CEDAW garantierten Rechte:
Zum einen eröffnet ein Individualbeschwerdeverfahren Einzelpersonen oder Gruppen von Frauen die Möglichkeit, sich mit der Behauptung, in von der CEDAW geschützten Rechten verletzt zu sein, direkt an den Frauenrechtsausschuss, der durch die CEDAW eingerichtet wurde und aus 23 unabhängigen Sachverständigen besteht, zu wenden. Vorher muss allerdings der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft werden.
Zum anderen etabliert das Protokoll ein Untersuchungsverfahren, das den Ausschuss ermächtigt, bei schweren oder systematischen Verletzungen von Frauenrechten von sich aus eine Untersuchung zu initiieren und sich dazu auch selbst an den Ort des Geschehens zu begeben.
Bislang existierte nur das 1979 in der CEDAW selbst verankerte Berichtsverfahren, um die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Unterzeichnerstaaten zu kontrollieren. Im Gegensatz zu anderen Menschenrechtspakten, die von Anfang an ein Individualbeschwerdeverfahren vorsahen, etwa dem Ersten Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966), enthielt die CEDAW keine echten Sanktionsmöglichkeiten, sondern nur die "weichen" Mittel des "konstruktiven Dialogs" und der Bloßstellung eines Staates.
Dies führte dazu, dass Frauenrechte lange Zeit nicht als vollwertige Menschenrechte angesehen wurden.
Was wohl zumindest teilweise auch gewollt war, denn schon 1976 während der Ausarbeitung der CEDAW wurde über die Einführung eines Individualbeschwerdeverfahrens diskutiert. Dieses Ansinnen wurde allerdings auf Druck einiger Delegierter wieder fallengelassen, die argumentierten, ein solches Verfahren sei lediglich bei "ernsthaften Verbrechen" wie Rassendiskriminierung oder Apartheid nötig, nicht jedoch bei der Diskriminierung von Frauen.
Dass sich diese Einstellung nun gewandelt hat, ist ausdrücklich zu begrüßen.
Das Zusatzprotokoll wurde bisher von 62 Staaten unterzeichnet und von 13 Staaten, darunter Frankreich, Österreich und Italien, ratifiziert (Stand: 18.12.2000).

Karola Wolprecht, Berlin.

Quelle: http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/protocol/index.html