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Zwei Jahre ist es her, seit sich eine jahrzehntelang gehegte Idee in
ein konkretes Vorhaben verwandelte: 1998 wurde im Rahmen einer internationalen
Staatenkonferenz in Rom ein Statut für einen internationalen Strafgerichtshof
verabschiedet.
Dieses Statut sieht die Errichtung eines internationalen Strafgerichtshofs
(IStGH) als ständige Einrichtung vor. Seine Zuständigkeit ist auf vier
besonders schwere Verbrechen beschränkt: Völkermord, Verbrechen gegen
die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie das noch näher zu definierende
Verbrechen der Aggression. Das IStGH-Statut verpflichtet die Mitgliedsstaaten
eigene Staatsbürger auf Verlangen des Gerichtshof an diesen zu überstellen.
Eingerichtet werden kann der IStGH erst, sobald 60 Staaten den Vertrag
ratifiziert haben, d.h. die Bestimmungen des Vertrages müssen von den
nationalen Parlamenten umgesetzt werden.
Voraussetzung für die Zustimmung zum Ratifikationsgesetz in Deutschland
war eine Änderung von Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz (GG), der bestimmte,
daß kein Deutscher an einen ausländischen Staat ausgeliefert werden darf.
Die neue Fassung des Art. 16 GG lockert nun das verfassungsrechtliche
Verbot der Auslieferung Deutscher an das Ausland für zwei Fallgruppen:
Zum einen wird die Überstellung Deutscher an Internationale Gerichtshöfe
möglich und damit die Voraussetzung für eine Ratifizierung des Statuts
von Rom geschaffen. Andererseits ist eine Auslieferung deutscher Staatsangehöriger
an die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erlaubt, wodurch dem Ziel
der europäischen Integration Rechnung getragen werden soll. Nach der Grundgesetzänderung
werden in diesen Bereichen Überstellungen erfolgen können, jedoch nur
soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. Im Anschluß an die Änderung
von Art. 16 GG verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Ratifikationsgesetz
für den IStGH.
Die Ratifizierung des IStGH Statuts wurde sowohl von Vertretern aller
politischen Parteien als auch von Nichtregierungsorganisationen allgemein
begrüßt.
Die Einrichtung des IStGH ist notwendiger Schritt zur effektiven Verfolgung
schlimmster Verbrechen gegen die Menschheit und stellt eine Aufwertung
des Völkerrechts dar. Nachdem Deutschland bei den Verhandlungen im Jahr
1998 Vorreiter war, wurde nun endlich durch die Änderung des Art. 16 GG
die Voraussetzung für eine zukünftige Zusammenarbeit mit dem IStGH geschaffen
und damit die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens unterstrichen.
Bisher haben 118 Regierungen das Statut unterschrieben, aber erst 25 Parlamente
haben es ratifiziert. Die USA, Rußland und auch China gehören zu den Staaten,
die die Unterschrift bisher verweigerten.(Stand Dezember 2000) Dennoch
wird damit gerechnet, dass in den kommenden fünf bis sechs Jahren genügend
Staaten das Statut ratifizieren werden und der Gerichtshof dann seine
Arbeit aufnehmen können wird.
Karin Günther, Göttingen.
Quellen: http://www.iccnow.org; http://www.un.org/law/icc
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