Heft 3 / 2001: Datenspuren Überwachung in der digitalen Welt |
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Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) hat auf seinem Kongreß am 29.04.2001 in Hamburg folgende Erklärung verabschiedet: In Berlin wurde die Revolutionäre 1. Mai Demonstration von Innensenator
Werthebach verboten. Seine Begründung auf einer Pressekonferenz lautete:
"Der linksextremistische Block, also der Sowjetblock existiert doch gar
nicht mehr. Wofür kämpfen die denn noch? Gegen irgendeinen Rassismus und
Faschismus, den sie unserem Rechtsstaat anhängen wollen?". Damit stellt
sich Herr Werthebach in die Reihe derer AntidemokratInnen, die seit geraumer
Zeit immer wieder versuchen, das Versammlungsrecht aufzuweichen. Das Berliner
Verwaltungsgericht hat das Verbot u.a. mit folgender Begründung bestätigt:
"Wer zu einem 'antiimperialistischen', 'antifaschistischen' oder - wie
hier 'antikapitalistischen' Aufzug am 1. Mai in Kreuzberg aufruft, weiß
- ob er es selbst billigt oder nicht -, daß es zu Ausschreitungen, die
in der Vergangenheit bis zu einem bürgerkriegsähnlichen Erscheinungsbild
geführt haben, kommen wird."
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