Heft 3 / 2001:
Datenspuren
Überwachung in der digitalen Welt
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Der Bundesarbeitskreis kritischer Juragruppen (BAKJ) hat auf seinem Kongreß am 29.04.2001 in Hamburg folgende Erklärung verabschiedet:

In Berlin wurde die Revolutionäre 1. Mai Demonstration von Innensenator Werthebach verboten. Seine Begründung auf einer Pressekonferenz lautete: "Der linksextremistische Block, also der Sowjetblock existiert doch gar nicht mehr. Wofür kämpfen die denn noch? Gegen irgendeinen Rassismus und Faschismus, den sie unserem Rechtsstaat anhängen wollen?". Damit stellt sich Herr Werthebach in die Reihe derer AntidemokratInnen, die seit geraumer Zeit immer wieder versuchen, das Versammlungsrecht aufzuweichen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot u.a. mit folgender Begründung bestätigt: "Wer zu einem 'antiimperialistischen', 'antifaschistischen' oder - wie hier 'antikapitalistischen' Aufzug am 1. Mai in Kreuzberg aufruft, weiß - ob er es selbst billigt oder nicht -, daß es zu Ausschreitungen, die in der Vergangenheit bis zu einem bürgerkriegsähnlichen Erscheinungsbild geführt haben, kommen wird."
Laut Werthebach soll die "Einsatzschwelle" der Polizei gegen linke DemonstrantInnen am 1. Mai "sehr niedrig" liegen. Die Abriegelung ganzer Stadtteile, massive Ausweiskontrollen in ganz Berlin, ein martialisches Aufgebot von ca. 9.000 PolizistInnen, präventive weitreichende Aufenthaltsverbote und einschüchternde "Hausbesuche" der Polizei bei einzelnen Personen gehören zu Berlins Repressionsstrategie.
Die zunächst ebenfalls verbotene Demonstration der NPD ist durch das Berliner Verwaltungsgericht zugelassen. Dadurch besteht in Berlin zur Zeit die Situation, daß faschistische Gruppen am 1. Mai marschieren dürfen, während eine antifaschistische Demonstration verboten ist. Damit zeigt das Land Berlin einmal mehr - entgegen den Sonntagsreden über Zivilcourage gegen Rechts -, daß sein Feind ganz klar links steht.
Der BAKJ protestiert aufs Schärfste gegen diesen neuerlichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit. Innensenator Werthebach will durch diese Konfrontationsstrategie gezielt Gewalt in die Demonstration hineintragen, um damit eine Begründung für die Verschärfung des Versammlungsrechtes zu schaffen.
Der BAKJ fordert alle BürgerInnen auf, am 1. Mai von ihrem Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch zu machen, um zu zeigen, daß sie sich nicht durch polizeistaatliche Methoden einschüchtern lassen!